Internetfalle ?! - Bitte Euren Rat

  • hab mein Fall mal bei snakecirty geschildert.

    das Schreiben was ich gemacht habe würde dann in etwa so aussehen:

    kann ich das so lassen???

    edit: ich denke mal das soeben kursiv geschrieben von mir kann raus oder?

    Athlon Xp3200+,Mobo: Asus A7N8X-E, 1GB RAM, GF4, 320GB WD AAKS, Enermax 353 Watt


  • edit: ich denke mal das soeben kursiv geschrieben von mir kann raus oder?


    Hi,
    meiner Ansicht sollte das raus, alleine schon deshalb, weil die Widerrufsfrist nicht vom Datum einer Rechnung sondern vom Datum eines Vertragsabschlusses abhängig ist.

    Mit beispielsweise einer Bestellung geht man ja auch einen Vertrag ein, erhält aber die Rechnung in der Regel erst bei Lieferung (mal abgesehen von Vorabzahlungen bei Online-Shops z.B.).

    Grüße

    darkframe

  • ich würde als erstes ein brief an proben4you schreiben. sollten diese an das inkasso unternehmen verweisen, würde ich schon im brief klar machen dass du nur proben4you oder mit dem gericht schreibst.

    mal so als frage: das inkasso-unternehmen hat doch sicherlich noch einige zettel beigefügt die du ausfüllen solltest ; "wie wieviel geld du hast, ob du damit einverstanden bist oder in welchen raten du zahlst" ; : TUE DAS BLOSS NICHT!!!!

    Nur an proben4you schreiben, warten und hier wieder posten.

    EDIT: und zur feier des tages frage ich heute abend mal meinen onkel.
    EDIT2: alter ich lach mich krum und schief, auf deren internetseite steht tatsächlich dieser dumme satz: "Als Inkassounternehmen zugelassen vom: Präsidenten des Amtsgericht Hannover" :D leute die es nicht gleich verstehen sei gesagt, dass eine GmbH verpflichtet ist beim Amtsgericht registrieren zu lassen und das aber nichts damit zu tun hat, dass der Präsident diese inkassofirma als Gerichtsersatz ansieht. so kann man auch sätze verdrehen :D das inkasso-unternehmen ist ein reiner witz :D


  • mal so als frage: das inkasso-unternehmen hat doch sicherlich noch einige zettel beigefügt die du ausfüllen solltest ; "wie wieviel geld du hast, ob du damit einverstanden bist oder in welchen raten du zahlst" ; : TUE DAS BLOSS NICHT!!!!

    nein, per mail kam nur die zahlungsaufforderung


    EDIT: und zur feier des tages frage ich heute abend mal meinen onkel.

    prima, sag mal bescheid was er gesagt hat. ist er RA ?

    Athlon Xp3200+,Mobo: Asus A7N8X-E, 1GB RAM, GF4, 320GB WD AAKS, Enermax 353 Watt

  • Schreib bei 4. ein Datum rein.
    "Mit freundlichen.." raus :cool:

    Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind.

    Albert Einstein

  • Würde es einen Unterschied machen, wenn eine 3. Person "X" die selben Daten von der Bekannten eingetragen hätte? Wenn nicht, ist doch wohl ziemlich klar, daß dieses Inkassounternehmen (wenn es überhaupt eines ist) rechtlich keinerlei Handhabe hat. Oder wie sollte ich mich sonst davor schützen, daß jemand anders MEINE Adressdaten, Name etc. verwendet, die allesamt öffentlich (Telefonbuch) zugänglich sind? Könnte "Proben4You" ja sogar selber gemacht haben...

    Olnima

    P.S.: Gehe davon aus, daß die Kontonummer denen nicht überlassen wurde. Wieso auch, wenn ja alles kostenlos sein sollte. Selbst wenn, kann von so einer Vereinbarung zurückgetreten werden.

    //edit: sorry, das meiste scheint schon geschrieben zu sein. Hätte wohl erst den ganzen thread durchlesen sollen ...

  • Ich habe auch Post von Inkasso bekommen:mad:.........soll ich das einfach Ignorieren........die Mails von Proben4you hab ich auch einfach ignoriert.......war so blöd mich da anzumelden,war ein Pop Up woraus nicht erkenntlich war das es etwas kostet.Erst auf der Hauptseite hinterher ließ sich das erkennen.......absolutes Täuschungmanöver und Abzocke!:müffel:

  • so, mein Onkel (RA) gefragt, der meinte er würde gar nichts machen bis ein schreiben von einem anwalt oder amtsgericht kommt, auf keinen fall würde er auf inkasso reagieren, wenn dann nur an den ersten rechnungssteller, aber selbst das würde er nicht machen. zumal schon ein urteil gesprochen wurde wie einige post hier vorher schon bekanntgegeben. inkasso kann und darf sowieso nichts fordern.

  • Auf der Seite steht unten

    Zitat

    ... Widerrufen sie innerhalb der 14 Tage nicht, bestellen Sie den Service von proben4you.de ein Jahr lang zum Vorzugspreis von nur 6,50 Euro inkl Mwst. pro Monat welche ihnen für ein Jahr im Voraus in Rechnung gestellt werden.


    Es gibt in Bezug auf andere Webseiten mindestens ein Urteil, das ein derartiger Hinweis unwirksam ist, wenn er wegen der Darstellungsgröße nicht sichtbar ist. Allerdings muss vor der Anmeldung eine Checkbox aktiviert werden, hinter welcher steht:

    Zitat

    Ich akzeptiere die AGB, Datenschutz- und Kundeninformationen. Zudem bin ich ausreichend über mein Widerrufsrecht sowie die monatlichen Kosten Informiert.


    Damit könnte das oben genannte ausgehebelt werden. Stellt sich dann die Frage, ob die Informationen tatsächlich ausreichend sind. In Bezug auf das Widerrufsrecht ist es fraglich weil nicht klar ist, wann die Anmeldung konkret abgeschlossen ist.

    Ausserdem sind die AGB sehr sehr dürftig. Dort ist lediglich aufgeführt, dass 6,50 € mtl für 12 Monate im voraus für mindestens 30 Aktionsinformationen gezahlt werden müssen. In den "• Zahlungsbedienungen" ist ausser der Übergabe der fälligen Forderungen an ein Inkassounternehmen nicht geregelt, welche Folgen ein Verzug hat. Zum Beispiel ob "Proben4you" seine Leistungen zurückhalten darf. Desweiteren fehlen sämtliche Regelungen in Bezug auf die Beendigung des Vertragsverhältnisses.

    ... Erst auf der Hauptseite hinterher ließ sich das erkennen.......absolutes Täuschungmanöver und Abzocke!:müffel:


    Insofern Dir eine Email-Adresse zur Verfügung stand, hättest Du sofort wiederrufen können.

    Gruß Frank


  • Es gibt in Bezug auf andere Webseiten mindestens ein Urteil

    wenn ich das recht in erinnerung habe ging es genau um diese seite! :D

    g/l

    md "%date%_%time:~0,2%.%time:~3,2%.%time:~6,2%"
    ...........................................................................................
    [X] <---- hier bitte bohren für neuen monitor.

  • Ich meine, es ging dabei um Genealogie. Aber es gibt viele Abzocker und noch mehr Diskussionen dazu. Da kann man auch was durcheinanderbringen. :hm:

    Gruß Frank

  • Was sollen wir nun machen???

    edit: im brief ist es aufeinmal als Gläubiger eine Auftraggeberin !?!?


    Hi,

    meines Erachtens hilft nur der Gang zum Anwalt oder zunächst zu einer Verbraucherschutzzentrale.

    Wg. "Auftraggeberin": Das sieht man häufig in förmlichen Schreiben, wohl, weil es ja die Firma heißt. Hat sonst nichts zu bedeuten.

    Grüße

    darkframe

  • man sind die lächerlich. die firma hat in nicht einem punkt in diesem brief bewiesen dass du einen vertrag abgeschlossen hast, wie gesagt reichen nicht adresse email und telefonnummer. die reden um den heissen brei weil sie keine chance haben. ich würd darauf nicht antworten und darauf warten dass sie ein gericht einschalten(wenn sie es sich trauen). Habt mal Eier in der hose! Diese Art von geschäften ist illegal, also habt ihr doch gar nichts zu befürchten.

  • ich habe letzte Woche genau den selben Brief bekommen........

    und bei mir stand wirklich Gratis und umsonst.........war so nen pop up war nix zu erkennen von AGBs und so.........erst hinter her als ich noch mal auf die Seite von http://www.proben4you gegangen bin stand das auf einmal sehr deutlich da......
    Zitat:

    Insofern Dir eine Email-Adresse zur Verfügung stand, hättest Du sofort wiederrufen können.

    Hab das erst gelsen als ich die erste Mahnung per e-mail bekommen habe........habe das alles echt nicht gescheckt.:(

  • ich habe letzte Woche genau den selben Brief bekommen........

    und bei mir stand wirklich Gratis und umsonst.........war so nen pop up war nix zu erkennen von AGBs und so.........erst hinter her als ich noch mal auf die Seite von http://www.proben4you gegangen bin stand das auf einmal sehr deutlich da......

    Insofern Dir eine Email-Adresse zur Verfügung stand, hättest Du sofort wiederrufen können.
    Hab das erst gelsen als ich die erste Mahnung per e-mail bekommen habe........habe das alles echt nicht gescheckt.:(

    da "konnten" wir ja garnicht mehr widerrufen da nur "14 tage" zeit war und die rechnung / mahnung erst später kam.

    schnatty: auch von el-inkasso?

    Athlon Xp3200+,Mobo: Asus A7N8X-E, 1GB RAM, GF4, 320GB WD AAKS, Enermax 353 Watt

  • Ja war Elinkasso........habe da jetzt angerufen!Natürlich meinen sie das sie im Recht sind!Da esi n den AGBs steht ...denke ich werde es jetzt wohl über den Anwalt laufen lassen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!