DVD-Sicherheitskopien legal?

  • Ich würde gerne wissen, ob es legal ist, seine legal gekauften DVDs auf seine Festplatte zu rippen respektive von ihnen Sicherheitskopien auf DVDs zu erstellen? Die gerippten Files/DVDs sollen nur von mir angeschaut werden, also keineswegs der Öffentlichkeit gezeigt werden (höchsten einem Freund) und natürlich auch nicht ausgeliehen oder verkauft werden. Ich habe gehört, dass priv. Sicherheitskopien erlaubt sind, aber dazu darf man den digitalen Kopierschutz der DVD nicht entschlüsseln. Aber woran erkenne ich, dass die DVD einen digitalen Kopierschutz hat? Oder ist das Rippen einer DVD generell verboten? Fragen über Fragen...Wer kann Licht in dieses komplexe Thema bringen? Danke im voraus, Frankie

  • Zitat

    Aber woran erkenne ich, dass die DVD einen digitalen Kopierschutz hat?


    Wenn Du sie mit dem Explorer einfach auf Platte kopieren kannst, dann hat sie keinen Kopierschutz. :D

    Strafrechtlich ist es auch kein Problem für den Privatengebrauch den Kopierschutz zu umgehen, jedoch kann man deshalb zivilrechtlich belangt werden.

    Cu Selur

  • Zitat von Selur

    Wenn Du sie mit dem Explorer einfach auf Platte kopieren kannst, dann hat sie keinen Kopierschutz. :D


    :nein:

    Auch kopiergeschützte DVDs lassen sich mit dem Explorer auf die Festplatte kopieren. Das Bild ist dann jedoch etwas grünstichig.

    Gruß Frank

  • Was heißt zivilrechtlich und was heißt strafrechtlich? Oder anders gefragt: Was passiert, wenn man für den priv. Gebrauch den Kopierschutz einer DVD umgeht? Wird die Polizei einen "bestrafen" oder der Hersteller der DVD?
    Mein weiteres Problem: Ich habe mir aus den USA und Kanada einige erotische Filme gekauft (alle Modelle sind über 18 und es geht auch nicht um Sex, sondern die Damen ziehen sich nur aus) und möchte sie gerne für die Ewigkeit sichern, denn wenn die Original-DVDs kaputt gehen, kann ich die meisten nicht mehr wieder beschaffen. Was kann und darf ich tun?

  • Der Unterschied zwischen Strafrecht und Zivilrecht besteht darin, dass beim Strafrecht ggfs. eine gerichtliche Bestrafung erfolgt. Beim Zivilrecht kann ein Geschädigter gegen eine andere Privatperson Ansprüche (z.b. auf Schadensersatz) geltend machen.

    Wenn Du sie an Freunde weitergibst so könnte Dich allerhöchstens der Hersteller verklagen, was aber auch unwahrscheinlich ist.

    Vertickst Du sie oder treibst sonstigen Unfug, dann könnte auch die Polizei kommen, aber das sollte klar sein.

    Cu Selur

    Ps.: Fr_An: Ich bin schon davon ausgegangen, dass man die kopierten Fiels auch angucken will. ;)

  • Zitat von frankie

    Was heißt zivilrechtlich und was heißt strafrechtlich? Oder anders gefragt: Was passiert, wenn man für den priv. Gebrauch den Kopierschutz einer DVD umgeht? Wird die Polizei einen "bestrafen" oder der Hersteller der DVD?


    Strafrechtlich bedeutet, dass es dafür keine Strafe in Form von Haftstrafen oder Tagessätzen gibt. Du wirst also für das Umgehen der Kopierschutzmaßnahmen nicht "bestraft". Allerdings könnte ein Rechteinhaber der Meinung sein, dass ihm durch deine Umgehung der KS-Maßnahme ein Schaden entstanden ist. Solange du aber die Umgehung nicht öffentlich beschreibst, andere dazu anstiftest oder die benötigten Programme verbreitest, fällt mir kein Schaden ein der dadurch entstanden sein könnte. Einen sochen Schaden könnte er sich (meist in Form von Geld) auf dem Zivilrechtlichen Weg von dir erstatten lassen (oder das zumindest versuchen).

  • @ Frankie

    Zitat von Frankie

    Mein weiteres Problem: Ich habe mir aus den USA und Kanada einige erotische Filme gekauft (alle Modelle sind über 18 und es geht auch nicht um Sex, sondern die Damen ziehen sich nur aus) und möchte sie gerne für die Ewigkeit sichern, denn wenn die Original-DVDs kaputt gehen, kann ich die meisten nicht mehr wieder beschaffen. Was kann und darf ich tun?

    Ich glaube fast sicher, dass du von DEN DVDs sicherlich deine Sicherungskopie ziehen darfst, denn Filme dieser Art, (und auch fast ALLE Hardcore-Filme), sind zu 99% NICHT kopiergeschützt. :cool:

    Es ist damit also auch völlig legal, wenn du dir zum Schutz deiner Original-DVDs eine Sicherungskopie von diesen herstellst. :ja:

    Gruß, Rudi Ratlos

    ...Alter schützt vor´m Computer nicht!......

    Aber manche Greise sind doch noch weise!!

  • Aber woran erkennt man, dass die DVDs nicht kopiergeschützt sind? Kann ich denn, wie Selur beschrieb, einfach die DVD auf die Platte ziehen und wenn's läuft ist die DVD nicht kopiergeschützt? Nun, ich dachte, dass man KEINE DVD einfach so auf die Festplatte ziehen kann. Deshalb muss man sie ja auch rippen, oder? Nun, ich bin jetzt etwas verwirrt...

  • Zitat von Rudi Ratlos

    Ich glaube fast sicher, dass du von DEN DVDs sicherlich deine Sicherungskopie ziehen darfst, denn Filme dieser Art, (und auch fast ALLE Hardcore-Filme), sind zu 99% NICHT kopiergeschützt. :cool:

    Rudi, Rudi... woher weisst du das denn so genau ? :ani_lol:

    Aber nebenbei : danke für den Hinweis ! ;)

    Zitat von frankie

    Kann ich denn, wie Selur beschrieb, einfach die DVD auf die Platte ziehen und wenn's läuft ist die DVD nicht kopiergeschützt?

    Ja - zumindest ist mir kein Kopierschutz bekannt, der das erlauben würde.

    Zitat von frankie

    Nun, ich dachte, dass man KEINE DVD einfach so auf die Festplatte ziehen kann. Deshalb muss man sie ja auch rippen, oder? Nun, ich bin jetzt etwas verwirrt...

    DVD-Ripper können z.B. zusätzlich so Sachen wie Stream Processing, also eine DVD nicht komplett rippen, sondern z.B. nur den Videostream und den deutschen Audiostream, falls z.B. noch ein englischer oder mehrere andere drauf sind. Genauso kann man eventuell unnütze Untertitel so gleich beim Rippen entfernen. Ausserdem gibt's z.B. noch Optionen, mit denen man mehrere VOB's in eine VOB-Datei speichern kann usw.

    Gruß, Christian

  • Unter rippen versteht man das überführen von codierten Daten in ein Format zur Weiterverarbeitung.
    Eine DVD kann man generell einfach mit dem Explorer auf die Festplatte kopieren. Sollte die Videospur kopiergeschütz sein, so wirst du das spätestens beim Abspielen auf dem PC merken.

  • Zitat von spak

    Man könnte doch auch den Decr...ter nehmen, dort gibt es die Info
    "Copyright protection system type: "


    Das halte ich auch für eine sichere Methode. Steht hinter "Copyright protection system type:" ein "none", hat die DVD keinen Kopierschutz, und man darf sich eine Sicherheitskopie anfertigen. Und man muß sich nicht vorwerfen lassen, man hätte sich nicht mit technisch einwandfreien Mitteln informiert, daß tatsächlich kein Kopierschutz vorhanden ist.

    Gruß

    akapuma

    Wer weiß, wovon er redet, kann es sich leisten, sich verständlich auszudrücken.
    Besucht auch meine Homepage: http://akapuma.info

  • man muss ohnehin nicht lange nach einem eventuellen Kopierschutz suchen. Eine Strafbarkeit nach §95a ergibt sich sowieso nur, wenn dem Handelnden bekannt ist, oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass eine Umgehung erfolgt.

  • Zitat von Selur

    ... auf Unwissenheit pochen wird einen meiner Ansicht nach nicht vor Strafe schützen,...


    Im allgemeinen stimmt dieser Grundsatz zwar, jedoch setzt der §95a des UrhG explizit eine Kenntnis von der Umgehung voraus. Ich glaube kaum, dass ein durchschnittlich informierter Computerbild-Leser Ahnung davon hat, was genau der Kopierschutz ist, und wie er ihn umgeht, wenn er ihn denn umgeht.

  • Dann wäre auch zu vermuten, dass der durchschnittliche Computerbild-Leser keien Ahnung hat, was ein Ripper ist und versuchen wird die Daten einfach mit dem Explorer zu kopieren. Klappt dies nicht wird auch er sich 'schlau' machen und damit sollte §95a nicht mehr passen.

    Cu Selur

  • Naja ein durchschnittlicher Computer Bild leser, weiß vielleicht nicht was ein ripper ist, bekommt aber eine gute Beschreibung wie er den "jede" DVD brennt in diversen PC-Zeitschriften.

    Diverse Programme wie Shrink etc dürften auch einem Computer Bild Leser zugänglich sein. Und Shrink kopiert ja auch alles...zum. die alte Version.

    Falls ich falsch liege, verbessert mich.

    Der Student studiert, der Arbeiter arbeitet, der Chef scheffelt!

    :D Mfg King-Malkav

  • Wobei selbst die Bild immer auf den Kopierschutz und die illegalität solcher Tools hinweist. Und ich will ja auch gar nciht bezweifeln, dass Leute gibt, die sich mit diesem Argument rausreden, aber zumindest ab einem Realschulabschluß denke ich ist es sehr unwahrscheinlich, dass man sich wirklich damit rausreden könnte. ;)

    Cu Selur

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