verkauf einer original-dvd, backup vernichten // analog-kopie

  • greetz,

    in der letzten pc pr@xis wurden einige szenarien aufgelistet, was noch erlaubt sei und was nicht mehr. mein fall war leider nicht dabei. die seite https://localhost/www.euro-copyrights.org half mir wenig da auf englisch. kennt sich einer damit aus? muss ich meine legal gemachten backups vernichten, wenn ich eine dvd verkaufen will, das originalmedium also nicht mehr besitze?

    wenn eine dvd mit einem digitalen kopierschutz versehen ist, ist es dann zugelassen davon eine analogkopie zu machen, also ein capture der dvd zu erstellen? meines wissens nach besitzen die meisten kopiergeschützten dvds keinen analogen kopierschutz.

  • Ich kann Deine Frage leider nicht beantworten, aber:

    Zitat

    meines wissens nach besitzen die meisten kopiergeschützten dvds keinen analogen kopierschutz.


    Doch, Macrovision.

    Gruss,
    Viperzahn

    Es ist zu einer gesellschaftsfaehigen Unsitte geworden, dass jeder etwas von sich geben muss, auch wenn er keinerlei Ahnung hat. Und wer vielleicht mal 30 Sekunden nachdenkt, bevor er etwas sagt, dem wird weniger geglaubt als jemanden, der sofort gutklingenden Muell von sich gibt.
    -> http://people.freenet.de/dynamischerpha…esse_halten.mp3

  • Zitat von Johann


    muss ich meine legal gemachten backups vernichten, wenn ich eine dvd verkaufen will, das originalmedium also nicht mehr besitze?


    Für mein Verständnis: ja. Alles andere wäre Unsinn.

    Zitat von Johann


    wenn eine dvd mit einem digitalen kopierschutz versehen ist, ist es dann zugelassen davon eine analogkopie zu machen, also ein capture der dvd zu erstellen? meines wissens nach besitzen die meisten kopiergeschützten dvds keinen analogen kopierschutz.


    Macrovision?
    Du darfst keinen wirksamen Kopierschutz umgehen. Also auch keine Techniken/ Programme verwenden, die Kopierschutzmaßnahmen aushebeln. Wenn du die DVD einfach so analog kopieren kannst, ist das ok, denke ich. Aber dann gilt das gleiche wie bei Fall 1: verkaufen und Kopie behalten ist nicht (in Ordnung).

    Zap

    "Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit."
    Benjamin Franklin

    mein Rechenknecht

  • Analoge Kopien sind erlaubt solang, kein MV umgangen wird. Die Sicherheitskopie musst du vernichten oder mitverkaufen wenn du das original vertickst.

    Wenn ich jetzt falsch liege, verbessert mich.

    EDIT:

    Mist der Doppelkopf war schneller ;D

    Der Student studiert, der Arbeiter arbeitet, der Chef scheffelt!

    :D Mfg King-Malkav

  • Hmm...gute Frage. Ich weiß es leider nicht genau, aber ich vermute mal schon.

    Von Gefühl und Logik würde ich sagen, dass du dein Recht auf Privatkopie, welches du quasi beim Kauf der DVD erworben hast, beim Wiederverkauf mitverkaufst - du also auch nicht das Recht hast, eine Kopie von einer DVD zu besitzen, dessen Original dir nicht mehr gehört.

    Gruß, Christian

  • also bei dem gesetz habe ich es aufgegeben mit logik an die sache zu gehen. es ist ja auch erlaubt ripper runterzuladen und anleitungen online zu stellen, aber die nutzung (umgehen kopierschutz ist verboten). :nein:

    ja, natürlich, wenn ein analoger kopierschutz drauf ist, darf ich den nicht umgehen, ich denke mal ein capture fällt auch unter den bereich, aber meines wissens nach haben die meisten dvd keinen analogen kopierschutz, ich kenne zumindest keine. und dann umgehe ich ja bei einem capture keinen ks, weil keiner da ist - kein analoger zumindest.

  • Zitat von Johann

    greetz,
    muss ich meine legal gemachten backups vernichten, wenn ich eine dvd verkaufen will, das originalmedium also nicht mehr besitze?

    Nein. Für den Besitz oder die Erstellung einer Privatkopie nach §53 (1) ist es nicht notwendig, dass du einen Originaldatenträger besitzt. Wichtig ist nur, dass der Quelldatenträger legal war.

    Das Recht auf eine Privatkopie ist einem per Gesetz gegeben, und muss nicht erworben werden. Es wäre also genausogut legal, von einer geliehenen DVD eine Kopie zu erstellen, der Gesetzgeber sieht da keinen Unterschied.

  • Zitat von Amenophis


    Das Recht auf eine Privatkopie ist einem per Gesetz gegeben, und muss nicht erworben werden. Es wäre also genausogut legal, von einer geliehenen DVD eine Kopie zu erstellen, der Gesetzgeber sieht da keinen Unterschied.


    Das bedeutet ich kann mir in der Videothek eine DVD leihen und analog mitschneiden, oder eine 1:1 Kopie machen (Falls es auf DVD-5 und ohne Kopierschutz)?

    Und wie will man das prüfen, ob es jetzt eine Analoge Kopie ist, oder mit Shrink im Reauthor modus ohne Menüs?

    Irgendwie fehlt mir das Verständniss für das Gesetz...

    Der Student studiert, der Arbeiter arbeitet, der Chef scheffelt!

    :D Mfg King-Malkav

  • Zitat von Amenophis

    Es wäre also genausogut legal, von einer geliehenen DVD eine Kopie zu erstellen, der Gesetzgeber sieht da keinen Unterschied.


    Hast Du dafür eine Quelle?

    Zitat von Amenophis

    Für den Besitz oder die Erstellung einer Privatkopie nach §53 (1) ist es nicht notwendig, dass du einen Originaldatenträger besitzt. Wichtig ist nur, dass der Quelldatenträger legal war.


    Wann wird der Quelldatenträger illegal?
    Und Deiner Interpretation nach erklärt sich die derzeit vielzitierte Illegalität allein einer Medien-Kopie auf der Umgehung wirksamer KS-Maßnahmen?
    :huh:

    Zap

    "Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit."
    Benjamin Franklin

    mein Rechenknecht

  • Zitat von King-Malkav

    Das bedeutet ich kann mir in der Videothek eine DVD leihen und analog mitschneiden, oder eine 1:1 Kopie machen (Falls es auf DVD-5 und ohne Kopierschutz)?


    Ja. Das war schon immer so, und das Gesetz ist in diesem Punkt eindeutig.

  • Zitat

    Das bedeutet ich kann mir in der Videothek eine DVD leihen und analog mitschneiden, oder eine 1:1 Kopie machen


    dass habe ich auch so in erinnerung. (woher weis ich net) Ist auch wichtig dass es nur zur Privaten nutzung geschieht.

    Und dass quellmaterial ist dann illegal wenn ein kopierschutz umgangen wird.
    oder kinofilme von der leinwand abgefilmt wurden, auch wenn das analog geschehen ist.

  • Zitat von ZapBee

    Hast Du dafür eine Quelle?


    Das steht doch im UrhG, wo genau hab ich ja schon geschrieben. Online kannst du das hier abrufen -> http://transpatent.com/gesetze/urhg.html#T1

    Zitat


    Wann wird der Quelldatenträger illegal?


    Er wird nicht illegal, er ist es entweder oder er ist es nicht. Er ist genau dann illegal, wenn zum Erstellen des Quelldatenträgers ein Rechtsverstoß begangen wurde.

    Zitat


    Und Deiner Interpretation nach erklärt sich die derzeit vielzitierte Illegalität allein einer Medien-Kopie auf der Umgehung wirksamer KS-Maßnahmen?


    Ich kann mich nicht erinnern, dass Medien-Kopien im allgemeinen als illegal zitiert wurden. Es stimmt lediglich, dass Aussagen von Vertretern der Medienindustrie äußerlich diesen Eindruck erwecken können und sollen, inhaltlich aber in Ordnung sind.

    Zitat von Hollowman


    oder kinofilme von der leinwand abgefilmt wurden, auch wenn das analog geschehen ist.

    Laut §53 (7) ist die Aufzeichnung öffentlicher Vorführungen nur mit Einwilligung zulässig.

  • Zitat von King-Malkav

    Das bedeutet ich kann mir in der Videothek eine DVD leihen und analog mitschneiden, oder eine 1:1 Kopie machen (Falls es auf DVD-5 und ohne Kopierschutz)?

    Und wie will man das prüfen, ob es jetzt eine Analoge Kopie ist, oder mit Shrink im Reauthor modus ohne Menüs?

    Irgendwie fehlt mir das Verständniss für das Gesetz...

    eine analog-kopie kann auch durchaus mit kapitel erstellt werden. du musst halt nur gucken an welchen stellen ein neues kapitel beginnt (sekundengenaue zeit aufschreiben) und kannst das dann in einem authoring-tool so erstellen. ich denke bei einer ordentlichen technik kann niemand nachweisen ob eine kopie nun eine 1:1-kopie ist oder eine analog-kopie. man darf halt nur keine untertitel mit dabei haben. ausnahme wäre natürlich evtl. sich auf der dvd befindliche wasserzeichen die bei einer 1:1-kopie mit shrink oder ic oder so ja mit auf der kopie sein müssten und bei einer analogen nicht.

  • Zitat von Amenophis

    Nein. Für den Besitz oder die Erstellung einer Privatkopie nach §53 (1) ist es nicht notwendig, dass du einen Originaldatenträger besitzt. Wichtig ist nur, dass der Quelldatenträger legal war.

    Das Recht auf eine Privatkopie ist einem per Gesetz gegeben, und muss nicht erworben werden. Es wäre also genausogut legal, von einer geliehenen DVD eine Kopie zu erstellen, der Gesetzgeber sieht da keinen Unterschied.


    Dass ich eine in der Videothek geliehene DVD kopieren darf, solange ich dabei keinen Kopierschutz umgehe, ist klar - ich hatte deswegen auch mal einen befreundeten Rechtsanwalt gefragt. Selbiges gilt natürlich auch für Videos.

    Aber bist du dir 100%ig sicher, dass es da keinen Unterschied gibt ? Wird die Quelle nicht dann illegal, wenn ich sie verkaufe, also sie nicht mehr mein Eigentum ist ?

    In der Videothek zahle ich ja Gebühren, und die Videothek muss wiederum Gebühren zahlen - an die GEMA oder irgendwelche Industriezweige, da bin ich mir nicht ganz sicher. Und es gibt ja auch unterschiedliche DVD-Ausgaben : einmal die, die als "Kauf-DVD ohne Verleiherlaubnis" oder so ähnlich deklariert sind und solche, die sich offiziell "Verleih-DVDs" oder so nennen.

    Ich würde fast vermuten, dass hier der Hase im Pfeffer liegt...

    Gruß, Christian

  • Zitat von illCP

    Dass ich eine in der Videothek geliehene DVD kopieren darf, solange ich dabei keinen Kopierschutz umgehe, ist klar - ich hatte deswegen auch mal einen befreundeten Rechtsanwalt gefragt. Selbiges gilt natürlich auch für Videos.

    ich denke auch hier, ist ja ein ähnlicher fall wie wenn ich eine original-dvd verkaufen will, ist es schwer das zu beweißen. zum einen kann man, wie schon oben geschrieben, die dvd ja analog kopiert haben, zum anderen könnte es auch sein, dass von einem film mehrere dvds in umlauf sind, welche mit kopierschutz und evtl. aus, ältere, ohne. und einem da zu beweisen, man habe den kopierschutz umgangen ist schwer bis unmöglich oder täusche ich mich.

  • Zufällig kam der besagte Anwalt gerade vorbei; Amenophis hat recht.

    Er sagte, entscheidend sei der Zeitpunkt der Kopie - also wenn die DVD oder das Video mein legales Eigentum war, als ich die Kopie gemacht habe, muss ich die Kopien nach einem eventuellem Verkauf der Originale nicht vernichten.

    Gruß, Christian

  • Zitat

    Er sagte, entscheidend sei der Zeitpunkt der Kopie - also wenn die DVD oder das Video mein legales Eigentum war, als ich die Kopie gemacht habe, muss ich die Kopien nach einem eventuellem Verkauf der Originale nicht vernichten.


    Das entspricht auch meinem Wissen. Generell kann man sagen, daß diesbezüglich die alten Gesetze nicht geändert wurden.

    Neu ist eigentlich nur die Sache, mit den Urheberrechten (Patenten) bei dem Kopierschutz. Das neue Urheberrechtsgesetz schützt also weniger das Film- / Audiomaterial, vielmehr geht es darum, daß Kopien nur erlaubt sind wenn wenn nicht gleichzeitig Kopierschutzverfahren (die ja auch urheberrechtlich geschützt sind) umgangen werden.

    Eine Kopie zu privaten Zwecken ist weiterhin erlaubt :
    So ist z.B ein Mitschnitt eines Konzertes via DVB (egal ob Video oder Audio) legal auf einer privaten Party abspielbar.
    Sobald diese Party jedoch als öffentlich einzustufen ist, gilt dies jedoch nicht mehr.

    Wenn irgendwann DVB-Streams mit DRM versehen sind wird sich das ändern:
    Das Aufnehmen bleibt dann natürlich erlaubt, sofern kein DRM entfernt werden muß!

    Im Klartext : Eigentlich bleibt alles beim alten - NUR : früher wurde der rechtliche Schutz des Kopierschutzverfahrens nicht weiter betrachtet, respektive : war gesetzlich nicht explizit geschützt.

    (Alle Angaben ohne Pistole, äh Gewähr)

    Ach ja, die aktuelle Frage lautet ja mittlerweile schon, ob ein Privatkopierer einen Kopierschutz umgehen darf .....

    Obscura

    PS:

    Zitat

    Für den Besitz oder die Erstellung einer Privatkopie nach §53 (1) ist es nicht notwendig, dass du einen Originaldatenträger besitzt. Wichtig ist nur, dass der Quelldatenträger legal war.


    Ansonsten wäre übrigens eine Privatkopie auch illegal, wenn das Original auf irgendeine Art abhanden kommt. Es wäre schon ein Paradoxon, wenn eine Kopie nur dann zulässig wäre, sofern das Original noch vorhanden ist :D

    PPS : Oh, das war gerade mein 100er .... schnell zum Sektkühler, da gibt's was zu feiern :ani_lol:

  • Zitat von illCP

    Zufällig kam der besagte Anwalt gerade vorbei; Amenophis hat recht.

    Er sagte, entscheidend sei der Zeitpunkt der Kopie - also wenn die DVD oder das Video mein legales Eigentum war, als ich die Kopie gemacht habe, muss ich die Kopien nach einem eventuellem Verkauf der Originale nicht vernichten.

    gilt das mit dem zeitpunkt auch bei umgehen des kopierschutzes vor dem inkrafttreten des neuen gesetzes 2003? wenn ich also im januar 2003 eine dvd deren besitzer ich bin kopiert habe und jetzt die dvd verkaufe, muss ich dann auch die kopie vernichten, weil sie ja nach jetzigem gesetz illigal hergestellt worden wäre?

  • das hat das ganze gesetzt eigentlich keine wirkung. es gibt genug möglichkeiten illigale dvd-kopien "legal zu machen" - sprich eine erklärung zu liefern die das kopieren legalisiert.

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