Kann DVD2SVCD geschützte DVDs direkt konvertieren?

  • Hallo,

    ich brauche mal ganz dringend Antwort auf eine Frage:

    Ist "DVD2SVCD" in der Lage, kopiergeschützte DVD's zu kopieren, ohne daß die Daten vorher auf die Festplatte gerippt wurden?
    Wenn es dem neuen Urheberrechtsgesetz entspricht, ab welcher Version?

    Danke

    Hook_28

    Viele Grüße
    HOOK_28

  • Zitat von hook_28

    Hallo,


    Hallo

    Zitat von hook_28


    ich brauche mal ganz dringend Antwort auf eine Frage:


    Forum-Regel 9

    Zitat von hook_28


    Ist "DVD2SVCD" in der Lage, kopiergeschützte DVD's zu kopieren, ohne daß die Daten vorher auf die Festplatte gerippt wurden?


    Thema dieses Boards ist es NICHT, das kopieren kopiergeschützter DVD's zu diskutieren, denn das verstößt gegen Forenregeln und Gesetze

    Zap

    "Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit."
    Benjamin Franklin

    mein Rechenknecht

  • Dir haue ich gleich die Forum-Regeln um die Ohren, und das trotz Mitgliedschaft im "Orden des Lichts":

    #9: Aussagekräftige Beitragstitel (jeder braucht dringend Hilfe)
    #1: Erst suchen, dann fragen (DVD2SVCD hat jede Menge Anleitungen)
    #2: Board kennenlernen, höflich bleiben (nicht drängeln; hier nix Kopierschutz-Umgehung)
    __

    Zur Antwort: Nein, es werden immer Dateien auf die Festplatte kopiert, weil das mehrfache direkte Auslesen ein DVD-Laufwerk zu stark belasten würde.

  • Hallo,

    @ LigH

    Darum gehts gar nicht. Ich will keine DVD's kopieren, ich will wissen, ob DVD2SVCD geschützte DVD's kopieren kann.
    Wenn es nämlich dem neuen Urheberrechtsgesetz entspricht, dann kann es das nicht, und genau das will ich wissen. Kann das Programm das, dann ist das Programm illegal und ich habe ein Problem. Kann es das nicht, dann ist alles in Butter.

    Hook

    Viele Grüße
    HOOK_28

  • @ LigH

    Zitat von LigH

    Dir haue ich gleich die Forum-Regeln um die Ohren, und das trotz Mitgliedschaft im "Orden des Lichts":

    Gaaanz ruhig, Ordensbruder! Obwohl ich deinen gerechten Zorn nachvollziehen kann! ;D

    @ hook_28

    Zitat von hook_28

    Hallo,...ich brauche mal ganz dringend Antwort auf eine Frage:

    Ich auch!: Wie kann man SO in ein Forum einsteigen, das sich jede erdenkliche Mühe gibt, dem neuen Urheber-Gesetz Genüge zu tun? Wer dieses Gesetz kennt, WEISS, dass das Umgehen eines Kopierschutzes Gesetzeswidrig ist. :hm:

    Ich behaupte mal, dass du hier eingestiegen bist, OHNE jemals die Forum-Regeln auch nur angeschaut zu haben! DIESER ANFANG war GANZ SCHLECHTER STIL, mein Herr! :mad:

    @ Eriman

    Deine Smilies..., Klasse! Die sollte Micha (oder Sonstwer) mal gleich in unseren Smiley-Katalog integrieren! (Wenn´s (dir) Recht ist!) :D

    Gruß, Rudi Ratlos

    EDIT:

    @ hook_28

    Nachdem ich jetzt deine 2. Anfrage gelesen habe, die du 1 Minute vor der meinen gegeben hast, bin ich etwas besänftigt. Trotzdem ist und war die Art, WIE du deine Frage gestellt hast, fast eindeutig so zu verstehen, dass es dir darauf ankam, einen Kopierschutz mit DVD2SVCD zu umgehen. Das war etwas unglücklich formuliert. Und..., was das Umgehen eines Kopierschutzes angeht, reagieren wir hier SEHR ALLERGISCH, weil wir unser Board noch einige Zeit erhalten wollen.

    Alle Frage nach einem Kopierschutz werden dabei sehr kritisch gesehen!

    ...Alter schützt vor´m Computer nicht!......

    Aber manche Greise sind doch noch weise!!

  • @ eriman:

    Da wäre der erste noch brutaler, als ich es gemeint hatte - aber der zweite gefällt mir für solche Fälle beinahe (obwohl der eher für Trolle gedacht wäre).
    __

    @ Rudi_Ratlos:

    http://www.cheesebuerger.de/smilies
    __

    @ hook_28:

    Ohne die Dateien auf Platte zwischenzuspeichern, sowieso nicht. Ansonsten kenne ich persönlich das Programm aber nicht gut genug, um sagen zu können, ob die aktuelle Version weiterhin kopiergeschützte DVDs auslesen kann. Ich gehe jedoch davon aus: Immerhin wird es international angeboten - wenn ich mich recht erinnere, brauchst du aber noch zusätzliche "Treiber" für einen Direktzugriff.

  • dvd2svcd wird doch inkl. ripper geliefert.
    somit wirst du einen kopierschutz umgehen könne, wenn ein solcher vorhanden.

    also für dich dann wohl doch nicht so geeignet!

    was willst du denn konkret machen?

    the "unknown"

  • @ Rudi Ratlos

    Zitat von Rudi Ratlos


    Nachdem ich jetzt deine 2. Anfrage gelesen habe, die du 1 Minute vor der meinen gegeben hast, bin ich etwas besänftigt. Trotzdem ist und war die Art, WIE du deine Frage gestellt hast, fast eindeutig so zu verstehen, dass es dir darauf ankam, einen Kopierschutz mit DVD2SVCD zu umgehen. Das war etwas unglücklich formuliert. Und..., was das Umgehen eines Kopierschutzes angeht, reagieren wir hier SEHR ALLERGISCH, weil wir unser Board noch einige Zeit erhalten wollen.

    Alle Frage nach einem Kopierschutz werden dabei sehr kritisch gesehen!


    Seh ich ja ein - sorry :) Aber die Frage ist ernst und das Problem auch.

    @ LigH

    Zitat von LigH


    Ohne die Dateien auf Platte zwischenzuspeichern, sowieso nicht. Ansonsten kenne ich persönlich das Programm aber nicht gut genug, um sagen zu können, ob die aktuelle Version weiterhin kopiergeschützte DVDs auslesen kann. Ich gehe jedoch davon aus: Immerhin wird es international angeboten - wenn ich mich recht erinnere, brauchst du aber noch zusätzliche "Treiber" für einen Direktzugriff.


    Genau, es wird international angeboten, also auch in Deutschland. Und da wäre es verboten, wenn es kopiergeschützte DVD's kopieren kann.

    @ unknown

    Zitat von unknown


    dvd2svcd wird doch inkl. ripper geliefert.
    somit wirst du einen kopierschutz umgehen könne, wenn ein solcher vorhanden.

    also für dich dann wohl doch nicht so geeignet!

    was willst du denn konkret machen?


    Ich will gar nichts machen. Das Problem ist, daß vor 2 Jahren mal mit DVD2SVCD gearbeitet und SVCD's erstellt habe. Dann habe ich auch mal eine Anleitung zu diesem Programm geschrieben und diese auf meiner Website dargestellt. Im September letzten Jahres habe ich dann hinzugefügt, daß ein Umgehen von Kopierschutzmechanismen rechtswiedrig ist.
    Jetzt habe ich von einem Anwalt aus München einen unschönen Brief bekommen und soll 4700,- Euro dafür zahlen, daß der mich abgemahnt hat (die spinnen doch). Aber ich habe das Programm nicht angeboten, nur eine Anleitung geschrieben und auf die Website von "DVD2DVD.org" verlinkt.
    Ich sehe darin keine Verletzung des UrhG, denn ich habe nicht beschrieben, wie der Kopierschutz umgangen wird.

    Viele Grüße
    HOOK_28

  • @ hook_28:

    Dann müsste also deiner Meinung nach der Autor von DVD2SVCD auf seiner Webseite eine Liste führen: "Dieses Programm darf in folgenden Ländern nicht verwendet werden: ..., ..." - hab ich dich da richtig verstanden?

    Nun Frage ich dich, woher jemand detailliert wissen soll, in welchen Ländern ein Programm nicht verwendet werden darf, weil es nach dortiger Gesetzgebung nicht erlaubt wäre. Die Kosten, das zu recherchieren und aktuell zu halten, wären ja immens. Und dann käme noch hinzu, in wiefern die Verwendung tatsächlich "verboten" und "strafbar" ist, denn zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat besteht doch noch ein erheblicher Unterschied, der üblicherweise auch am entstandenen Schaden gemessen wird: Wenn du dir mit Hilfe von DVD2SVCD eine oder wenige Privatkopien erstellst und sie für dich oder im Freundeskreis behältst, musst du dir keine Sorgen darüber machen, wer darauf hin an deine Tür klopfen könnte.

  • Zitat von hook_28

    Genau, es wird international angeboten, also auch in Deutschland. Und da wäre es verboten, wenn es kopiergeschützte DVD's kopieren kann.


    Es wird nicht in Deutschland angeboten, es kann von Deutschland aus bezogen werden.

    Zitat von hook_28

    ... Im September letzten Jahres habe ich dann hinzugefügt, daß ein Umgehen von Kopierschutzmechanismen rechtswiedrig ist. ...


    Du hättest sicherstellen sollen, dass mit Deiner Anleitung kein Kopierschutz umgangen werden kann. Heißt, die Ripproutine wählen, welche den Kopierschutz nicht umgeht oder den Teil der Anleitung weglassen. Ich habe lange nicht mehr mit DVD2SVCD gearbeitet, aber es konnte den Kopierschutz umgehen.

    Sicher hast Du noch ein Backup Deiner Anleitung, sieh nach, was Du zum Rippen geschrieben hast.

    Nur mal so: DVD2DVD-R umgeht meines Wissens auch den Kopierschutz.

    Zitat von hook_28

    Jetzt habe ich von einem Anwalt aus München einen unschönen Brief bekommen und soll 4700,- Euro dafür zahlen, daß der mich abgemahnt hat (die spinnen doch).


    Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, geh zum Anwalt. An sonsten gibt es etliche Seiten im Internet zum Thema.

    Gruß Frank

  • LigH

    Zitat von LigH


    Dann müsste also deiner Meinung nach der Autor von DVD2SVCD auf seiner Webseite eine Liste führen: "Dieses Programm darf in folgenden Ländern nicht verwendet werden: ..., ..." - hab ich dich da richtig verstanden?

    Das ist nicht meine Meinung sondern die der Gesetzgeber. Und es heißt ja immer so schön "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe"
    Wenn der Anbieter nicht in Deutschland sitzt, dann hat er kein Problem, das Anbieten des Programmes ist für Ihn damit nicht illegal. Aber du darfst es in Deutschland nicht verwenden und das mußt du als Anwender wissen.

    Zitat von LigH


    Nun Frage ich dich, woher jemand detailliert wissen soll, in welchen Ländern ein Programm nicht verwendet werden darf, weil es nach dortiger Gesetzgebung nicht erlaubt wäre. Die Kosten, das zu recherchieren und aktuell zu halten, wären ja immens.

    Der Anbieter muß das nicht wissen, wenn er nicht in Deutschland sitzt. Sitzt er in Deutschland, darf er es nicht anbieten.

    Zitat von LigH


    Und dann käme noch hinzu, in wiefern die Verwendung tatsächlich "verboten" und "strafbar" ist, denn zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat besteht doch noch ein erheblicher Unterschied, der üblicherweise auch am entstandenen Schaden gemessen wird: Wenn du dir mit Hilfe von DVD2SVCD eine oder wenige Privatkopien erstellst und sie für dich oder im Freundeskreis behältst, musst du dir keine Sorgen darüber machen, wer darauf hin an deine Tür klopfen könnte.

    Eben nicht. Lt. §95a UrhG heißt es:

    Zitat

    Verboten sind die Herstellung [...] sowie das Erbringen von Dienstleistungen, die
    1.) Gegenstand einer Verkaufsförderung , Werbung oder Vernmarktung mit dem Ziel der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen sind.

    Fakt ist, daß Firmen wie BMG, edel-records EMI etc., vertreten durch eben diese Anwälte in München, mich abgemahnt haben. Nun soll ich eine Unterlassungserklärung unteschreiben und für den Schriebs, den mir die Anwälte geschickt haben, soll ich 4700 Euro bezahlen.

    Ich bin mir jedenfalls keiner Schuld bewußt, denn ich beschreibe nicht, wie man einen Kopierschutz umgeht, ich weiße ja extra darauf hin, daß das verboten ist. Ich beschreibe nur, wie man das Programm an sich bedient (HAmmer68 macht nichts anderes, wurde der schon agemahnt :)).
    Ich darf ja auch beschreiben, wie man eine Bombe baut, das ist nicht verboten.

    Fr_An

    Seit Version 1.7.x kopiert "DVD2DVD-r" keine kopiergeschützten DVD's mehr und die Rechtschutzversicherung tritt genau bei so einem Fall nicht ein.

    Viele Grüße
    HOOK_28

  • Zitat von hook_28


    Ich will gar nichts machen. Das Problem ist, daß vor 2 Jahren mal mit DVD2SVCD gearbeitet und SVCD's erstellt habe. Dann habe ich auch mal eine Anleitung zu diesem Programm geschrieben und diese auf meiner Website dargestellt. Im September letzten Jahres habe ich dann hinzugefügt, daß ein Umgehen von Kopierschutzmechanismen rechtswiedrig ist.
    Jetzt habe ich von einem Anwalt aus München einen unschönen Brief bekommen und soll 4700,- Euro dafür zahlen, daß der mich abgemahnt hat (die spinnen doch). Aber ich habe das Programm nicht angeboten, nur eine Anleitung geschrieben und auf die Website von "DVD2DVD.org" verlinkt.
    Ich sehe darin keine Verletzung des UrhG, denn ich habe nicht beschrieben, wie der Kopierschutz umgangen wird.

    Ich denke eher, dass es darum geht, dass du durch deinen Link dir den Inhalt der DVD2DVD Seite zu eigen gemacht hast. Ob dem so ist, kommt auf den Einzelfall an. Selbst wenn dem so wäre, bleibt noch zu klären, ob die Seite DVD2DVD.org im allgemeinen oder das Programm DVD2SVCD im Speziellen überhaupt illegal ist. Ich denke nicht, da es nicht der wesentliche Zweck des Programmes ist einen Kopierschutz zu umgehen. Ich persönliche halte eine Klage gegen dich für wenig aussichtsreich, und würde dir empfehlen, einen guten Rechtsanwalt in diesem Fachgebiet aufzusuchen.

  • Zitat von Amenophis

    Ich denke eher, dass es darum geht, dass du durch deinen Link dir den Inhalt der DVD2DVD Seite zu eigen gemacht hast.


    Zu dem Thema Abmahnung gab es hier schon einmal eine große Diskussion, welche dann in Absprache mit den Themenstarter der Öffentlichkeit entzogen wurde. Der Hauptzweck von DVD2SVCD ist nicht dass Umgehen des Kopierschutzes, weshalb es, wie auch der DVD Decrypter, nicht insgesamt illegal ist. Es dürfen lediglich die Funktionen, welche zum Umgehen des Kopierschutzes geeignet sind, nicht besprochen werden.

    Gruß Frank

  • Zitat von hook_28


    Eben nicht. Lt. §95a UrhG heißt es:

    ich denke nicht, dass diese Forderung bei dir erfüllt ist. DVD2SVCD wird ja nicht mal verkauft, und ein nicht existierender Verkauf kann auch nicht gefördert werden. Werbung und Vermarktung sind im rechtlichen Sinn nach meiner Meinung ohnehin gewerbliche Handlungen, die du als Privatperson imho nicht durchführen kannst.

    Nach dem was du schreibst dient diese 'Dienstleistung' ja ohnehin nicht dazu, technische Schutzmaßnahmen zu umgehen.

  • Fr_An

    Zitat von Fr_An

    Der Hauptzweck von DVD2SVCD ist nicht dass Umgehen des Kopierschutzes, weshalb es, wie auch der DVD Decrypter, nicht insgesamt illegal ist. Es dürfen lediglich die Funktionen, welche zum Umgehen des Kopierschutzes geeignet sind, nicht besprochen werden.

    Kannst du das bitte den Anwälten klar machen? :(
    Ach ja, wen's interssiert - es ist die Kanzlei "Waldorf, München" - dem einen oder anderen vielleicht bekannt.

    Natürlich habe ich erst mal geschrieben, daß deren Behauptungen nicht stimmen, denn ich biete das Programm ja nicht an, aber das war der Grund meiner ersten Frage - wenn nämlich das Programm, so wie man es downloaden kann, geschützte DVD's nicht kopieren kann, dann wäre die ganze Anschuldiugung haltlos.

    Viele Grüße
    HOOK_28

  • Zitat von hook_28


    Natürlich habe ich erst mal geschrieben, daß deren Behauptungen nicht stimmen, denn ich biete das Programm ja nicht an, aber das war der Grund meiner ersten Frage - wenn nämlich das Programm, so wie man es downloaden kann, geschützte DVD's nicht kopieren kann, dann wäre die ganze Anschuldiugung haltlos.

    was genau waren denn deren Anschuldigungen?

  • Zitat von hook_28

    Kannst du das bitte den Anwälten klar machen? :(


    Das kannst Du denen so nicht klarmachen. Das kann nur die Rechtsprechung. Denn sie wollen schnelles Geld verdienen.

    Zitat von hook_28

    ... wenn nämlich das Programm, so wie man es downloaden kann, geschützte DVD's nicht kopieren kann, dann wäre die ganze Anschuldiugung haltlos.


    Dann einfach mal die aktuelle Version herunterladen und nachsehen.

    Gruß Frank

  • Amenophis

    Zitat von Amenophis

    was genau waren denn deren Anschuldigungen?

    Die haben geschrieben:

    Zitat

    Unsere Mandantschaften haben in Erfahrung gebracht, daß Sie das Programm DVD2SVCD wie folgt anbieten


    Dann folgt der Link zu jener Seite, auf der die Anleitung liegt. Im Anschluß daran folgen 2 Screenshots, die die Seite zeigen. Auf dem ersten Screenshot ist der Link zu "DVD2SVCD.org" markiert und auf dem 2. Screenshot ist die gleiche Seite zu sehen und dazu ein Downloadfenster, in dem zu sehen ist, wie das Programm gerade downgeloadet wird.

    Was jedoch nicht erkennbar ist, wohin der Link im 1. Screeshot führt und es wird der Eindruck erweckt, daß das Dowloadfenster durch anklicken dieses Links geöffnet wird. Das ist aber nicht der Fall, denn das Programm kann man erst downloaden, wenn man auf der Seite von "DVD2SVCD" ist.

    In der Abmahnung werde ich, unter Androhung von Strafe (10.000 Euro je Fall) aufgefordert zu unterlassen, das Programm anzubieten, was ich nie getan habe.

    Viele Grüße
    HOOK_28

  • Da gab's doch diese Regelung mit dem Disclaimer, dass man "laut des Urteils diesen und jenen Gerichtes" nicht für den Inhalt von verlinkten Seiten verantwortlich ist bzw. gemacht werden kann und sich davon distanziert, wenn man eben dieses durch den Disclaimer deutlich macht.

    Ich weiss zwar nicht, ob das in diesem speziellen Fall weiterhilft, aber hattest du sowas auf deiner Page ?

    Gruß, Christian

  • @ilCP: Dieser Disclaimer ist sehr beliebt, aber dennoch unwirksam. Das Urteil ist nichtmal rechtskräftig geworden, und im allgemeinen kann man eine Distanzierung nur durch die Seitengestaltung im allgemeinen, und nicht durch die Behauptung erreichen.

    hook_28: Die aufgestellte Behauptung ist anscheinend nicht richtig, und meiner Ansicht nach die Abmahnung nicht gerechtfertigt. Selbst wenn du das Programm anbietest, wäre das kein Problem, solange du nicht darauf explizit hinweist, dass man damit einen Kopierschutz umgehen kann. Aber wie gesagt, am besten mal von einem Anwalt prüfen lassen.

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