Abmahnung wegen Downloadlink zu DVD2SVCD

  • Hi

    böse Falle


    Die ersten Anwälte mahnen Internetseiten ab:

    Rechtsanwälte Waldorf und Kollegen, Beethovenstr. 12, 80336 München

    Profis, also dauerts nicht mehr lange und sie forsten die Foren durch.




    max

  • Ich nicht, aber ich denke mal das gleitz bis Ende nächste Woche eine hat, die mahnen das Alphabet runter, derzeit sind sie bei d

    m kommt später, ich habe nen guten RA,

    würde die Abmahnung schon zerreisen, gefälschte Screens, falsche Behauptungen (DVD2SVCD kann Audio CDs kopieren)

    Wer mich abmahnt muss früher aufstehen


    max

  • Gibt es da nicht diese Bestimmung, wenn sich ein Websiten-Betreiber mittels "Ich bin nicht für Inhalte anderer Websites, zu denen ich hier Links setze" von anderen Websites distanziert, dies auch nicht geahndet werden kann?

    [Blockierte Grafik: http://mitglied.lycos.de/BaronVlad/zeugs/Orden.gif] Mitglied des Ordens des Lichtes, Sonderabteilung Chaos.

    System: Dell 4550 mit WinXP
    Brenner 1: NEC 2100A, Firmware 104E
    Brenner 2: LiteOn 832S, Firmware VS03

    SAP: Philips DVP 3005 - Nachfolger des verblichenen CyberHome 402.
    Satelliten-Receiver: Topfield 5500PVR

  • Zitat von max

    Ich nicht, aber ich denke mal das gleitz bis Ende nächste Woche eine hat, die mahnen das Alphabet runter, derzeit sind sie bei d


    Benutzen die eine Suchmaschine und suchen erstmal nur nach DVD2SVCD?

    Zitat von max

    ... gefälschte Screens, falsche Behauptungen (DVD2SVCD kann Audio CDs kopieren)


    Wenn es da noch mehr Fälle mit gefälschten/verfälschten Beweisen als nur bei hook_28 gibt, sollten die alle Strafantrag stellen. Denn je mehr Anzeigen, desto höher das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung.

    Und Anwälte, welche Ihren Beruf derart ausnutzen, gehören hinter Gitter.

    Gruß Frank

  • Zitat von Gorbag

    Gibt es da nicht diese Bestimmung, wenn sich ein Websiten-Betreiber mittels "Ich bin nicht für Inhalte anderer Websites, zu denen ich hier Links setze" von anderen Websites distanziert, dies auch nicht geahndet werden kann?


    Sowas bringt scheinbar nichts, dasselbe war mir im vom Baron verlinkten Thread auch schon eingefallen.

    Gruß, Christian

  • Zitat von illCP

    Sowas bringt scheinbar nichts, dasselbe war mir im vom Baron verlinkten Thread auch schon eingefallen.


    Doch, es bringt was! Aber genau das Gegenteil von dem, was es soll.

    Gruß Frank

  • Gorbag

    Zitat von Gorbag

    Gibt es da nicht diese Bestimmung, wenn sich ein Websiten-Betreiber mittels "Ich bin nicht für Inhalte anderer Websites, zu denen ich hier Links setze" von anderen Websites distanziert, dies auch nicht geahndet werden kann?

    Ja, ja, der heiß geliebt Dislaimer...
    Das ist wohl das am meist mißverstandene Urteil, was es je gab. Dieses Urteil wurde niemals rechtskräftig, die Parteien einigten sich auf einen Vergleich.
    So ein Disclaimer kann im Prinzip nur Schaden anrichten, helfen tut er niemanden.

    Viele Grüße
    HOOK_28

  • Hi

    Fr_An

    richtig,

    So, ein kurzes Gespräch mit meinem RA erbrachte folgende Lösung/ Vorgehen:

    Widerspruch da aus den Fingern gesogen .
    Mehr will ich nicht sagen, denn bestimmt lesen die Jungs auch in Foren, vielleicht auch hier.

    Was mein RA allerdings noch zu bedenken gab, ist das oftmals fehlende Wissen über Sinn und Zweck einer Abmahnung.
    Denn eine Abmahnung ist nur ein Geschäftsangebot, unterschreibe dieses, zahle meine Kosten und im Fall der Fälle wirst Du nicht belangt.

    Was heißt das ?

    Ganz einfach, ich schicke allen Usern die jemals das Wort "max" ohne Punkt am Ende auf Ihren Webseiten geschrieben haben, eine Abmahnung wegen Schändigung meines Nicknamens, als Beispiele füge ich dann an :

    max Bitrate, max Dateigröße, max Downloadzahl usw.

    Nun biete ich den Usern an, von einer Klage abzusehen wenn Sie meinen Nick niemals mehr verwenden und folgende Unterlassungserklärung schreiben, und natürlich auch meine Kosten tragen.

    2 Vorteile ziehe ich aus den dummen Usern die diese Erklärung unterschreiben:
    1. Ich kriege meine Kosten fürs suchen wieder, und da ich nicht aufhöre zu suchen finde ich bestimmt irgendwann mal wieder ein "max Bitrate" , dann muss der User noch zahlen wegen Verstoß gegen die Unterlassungserklärung, fein .
    Sicher eine solche Abmahnung kann es nicht geben, aber gewürtzt mit markigen Anwaltsdeutsch, nen Haufen Paragraphen und einige fallen darauf rein, obwohl selbige Klage von keinem Gericht der Welt angenommen würde.

    Denn eine Abmahnung bedeutet nicht dass ich gleichzeitig auch wirklich den Klageweg eingehe, und selbst dann, bedeutet eine Abmahnung noch lange nicht das man den Klageweg auch gewinnt.


    Was bei meinem RA immer wieder für ein müdes Lächeln für seine Berufskollegen bewirkt, ist die Dreistigkeit, solcherlei Abmahnungen immer in den Sommerferien/Urlaubszeit oder an Weihnachten zu schicken, warum wohl, weil die meisten Kollegen in Urlaub sind, und so der User wenig Möglichkeit hat sich entsprechend beraten zu lassen, also evt. so dumm ist und die Unterlassungserklärung unterschreibt .

    Also der Abmahnung aufs schärfste wiedersprechen, per Einschreiben mit Rückschein empfielt sich, der Anwalt wird dann reagieren, und erst dann kommt man mit den gefälschten Browserscreens, und danach mit so einigem mehr, aber wie gesagt dazu äußere ich mich später.

    max

  • Hi max,


    richtig, nicht zu viel schreiben. Es kann ja jeder mitlesen und hier wird unter Garantie mitgelesen. Wer Google anwirft, kommt an uns nicht vorbei. Wir sind doch mit einer Brutstätte für Abmahnkandidaten.

    Soweit ich jetzt Kenntniss habe, beziehen die sich auf das von mir rot markierte...

    (3) Verboten sind die Herstellung, die Einfuhr, die Verbreitung, der Verkauf, die Vermietung, die Werbung im Hinblick auf Verkauf oder Vermietung und der gewerblichen Zwecken dienende Besitz von Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die

    • Gegenstand einer Verkaufsförderung, Werbung oder Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen sind oder
    • abgesehen von der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben oder
    • hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder erbracht werden, um die Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern.

    und habe das grünmarkierte Unterschlagen. 

  • Zitat von max

    ... eine Abmahnung ist nur ein Geschäftsangebot, unterschreibe dieses, zahle meine Kosten und im Fall der Fälle wirst Du nicht belangt. ...


    Genau so. Und weil viele sich den Stress ersparen wollen, sehen sie sich genötigt, zu zahlen.

    Gruß Frank

  • Zitat von Fr_An

    Genau so. Und weil viele sich den Stress ersparen wollen, sehen sie sich genötigt, zu zahlen.


    Dann kommen noch die zum Teil überhöhten (Un)Summen ins Spiel, das man Angst vor einer direkten Konfrontation bekommt und das kleinere Übel nimmt.

  • Und nach der Unterschrift findet der RA auf irgendeine Deiner Seiten nochmal einen Verstoß gegen die Unterlassungserklärung, und unabhängig ob die angestrebte Klage überhaupt zulässig ist, haftest Du jetzt wegen Vertragsbruch, du hast die Unterlassungserklärung verletzt.

    Wieder abkassiert.

    max

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