Plötzlich aufgetauchter Abmahner beruft sich auf Marke "VirtualDub"

  • Aufrufe zu illegalen Handlungen, welche strafbar sein können, sind unerwünscht. Bitte bleibt sachlich. Die betreffenen Beiträge habe ich verschoben.

    Gruß Frank

  • Ich hab mal Heise und Golem auf den Fall hingewiesen, mal schauen wer schneller ist. :D

    "Diejenigen, die grundlegende Freiheiten aufgeben würden, um geringe vorübergehende Sicherheit zu erkaufen, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit."
    Benjamin Franklin (1706-1790)

    Meine Erfahrungen in der Open Source-Welt: blog.bugie.de

  • Die Marke wurde erst dieses Jahr eingetragen, das Programm ist um einiges älter. Desweiteren beschäftigt sich die Firma Kliemen mit Webdesign.

    Die Abmahnung kommt von der tschechischen Niederlassung einer deutschen Firma. Als Gerichtsstand wird das AG / LG Frankenthal (Rheinland-Pfalz) angegeben.

    Zitat

    Sie erfüllen den Tatbestand von Handeln im gesschäftlichen Verkehr, (Ingerl/Rohnke MarkenG, § 14 Randnr. 35) weil somit die Konkurrenz-Firma bzw. deren Produkt beworben und bekannt gemacht wird, auch wenn Sie kein Endgeld dafür nehmen. Im vorliegenden Fall wird durch den Hinweis auf VIRTUALDUB fremder Wettbewerb gefördert und mit und meiner Firma ein Schaden zugefügt. Ähnliche Urteile können Sie hier finden http://www.jurpc.de/rechtspr/20010021.htm

    Auf der Seite zum Link findet man folgenden Leitsatz der Redaktion:

    Zitat

    Die Einschaltung eines Rechtsanwaltes bei der Abmahnung wegen unbefugten Gebrauchs der Marke "Explorer" durch einen Link auf die FTP-Explorer-Software ist erforderlich, da es darauf ankommt, dass ein sach- und rechtskundiger Rechtsanwalt den einzelnen Verletzungsfall sachlich und rechtlich gesondert prüft. Ob das Abmahnschreiben bereits für eine Vielzahl möglicher Verletzungsfälle vorformuliert ist, ist nicht ausschlaggebend, da entscheidend die jeweils vorherige Prüfung durch den Rechtsanwalt ist, ob die Abmahnung in diesem Einzelfall gerechtfertigt ist.

    Dieses Urteil ist hier nicht relevant, zeigt aber, dass sich der Abmahner wohl besser einen Anwahl konsultiert hätte.

    Kennt jemand das angeblich benachteiligte Produkt?

    Gruß Frank

  • Zitat von Fr_An

    Die Marke wurde erst dieses Jahr eingetragen, das Programm ist um einiges älter.

    Das heißt? Also im rechtlichen Sinn? Oder ist das nur eine allgemeine Information?

    Zitat von Fr_An

    Desweiteren beschäftigt sich die Firma Kliemen mit Webdesign.

    Tjoa, kein Geld verdient und wohl überlegt, wie man sonst welches ergaunern könnte. :rolleyes:

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  • moin,
    die links,die vor markeneintragung eingestellt wurden sind aber nicht betroffen oder?

    g/l

    md "%date%_%time:~0,2%.%time:~3,2%.%time:~6,2%"
    ...........................................................................................
    [X] <---- hier bitte bohren für neuen monitor.

  • die firma https://localhost/www.kliemen.de ist geführt von raimar kliemen, der kontoinhaber des abmahnungsschreiben ist raimar kliemen, wie gross ist die wahrscheinlichkeit, dass es diesen namen 2 mal gibt. der <title>internet dienstleistungen kliemen</title> der internet seite https://localhost/www.kliemen.de ist genau der wortlaut wie auch die überschrift auf dem abmahnungsschreiben. ich finde dass solche leute weggesperrt werden müssen....und noch einiges mehr....

  • Ob das Ganze rechtlich überhaupt ok ist, bleibt abzuwarten.

    Grundsätzlich ist es so, dass alle Links betroffen sind sobald die Marke eingetragen wurde (soweit ich weiß).

    Zitat von trian

    ich finde dass solche leute weggesperrt werden müssen....und noch einiges mehr....

    -> Selbst aktiv werden (damit meine ich nicht das Wegsperren oder das "einiges mehr", sondern zum Beispiel das Unterstützen des o.a. Vereins).

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  • ich frag mich ob der typ hier schon lauert bis einer das böse wort in den mund nimmt.....

    md "%date%_%time:~0,2%.%time:~3,2%.%time:~6,2%"
    ...........................................................................................
    [X] <---- hier bitte bohren für neuen monitor.

  • :huh:

    Was meinst du?

    VirtualDub ist hier doch bestimmt oft genug verlinkt.

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  • Zitat von nexustheoriginal

    Das heißt? Also im rechtlichen Sinn? Oder ist das nur eine allgemeine Information?


    Bevor eine Eintragung vorgenommen wird, muss eine Prüfung vorgenommen werden. Könnte sein, dass sich die Produkte nicht beeinträchtigen.

    Gruß Frank

  • Zitat von trian

    das wegsperren soll die justiz machen

    Ohne die entsprechende Lobbyarbeit von uns (Internetbenutzern) wird sich da wohl nichts ändern.

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  • Zitat von nexustheoriginal

    VirtualDub ist hier doch bestimmt oft genug verlinkt.


    Das von Avery Lee schon, aber das angeblich benachteiligte von Kliemen. Da findet zumindest Google nichts.

    Gruß Frank

  • Zitat von Fr_An

    Bevor eine Eintragung vorgenommen wird, muss eine Prüfung vorgenommen werden. Könnte sein, dass sich die Produkte nicht beeinträchtigen.

    Da die Eintragung vorgenommen wurde, war also die Prüfung erfolgreich.

    Inwiefern ist dann eine Abmahnung rechtsgültig, wenn sich die "Produkte nicht beineträchtigen"? (Wie immer werden in diesem Thread keine Rechtsberatungen gegeben, zumindest von mir)
    Was für ein Produkt vertreibt Klieman unter dem Namen "VIRTUALDUB"? Muss man eigentlich wirklich ein Produkt vertreiben, um eine Marke eintragen zu lassen?

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  • "Was erfordert eine Marke?

    Um eine Marke eintragen zu lassen, müssen drei Eigenschaften vorliegen, die vom Markenamt geprüft werden (Markenfähigkeit). Die Marken muss selbständig, einheitlich und abstrakt unterscheidungskräftig sein.

    Unter Selbständigkeit versteht man, dass die Marke im Verkehrsleben Bedeutung haben kann, ohne dass der Unternehmer dem Kunden bekannt zu sein bräuchte.

    Einheitlichkeit liegt vor, wenn die Marke mit einem Blick überschaubar ist und einen geschlossenen Gesamteindruck vermittelt. Dies fehlt beispielsweise bei einem Text, der aus einer Vielzahl von Sätzen besteht.

    Abstrakte Unterscheidungskraft erlangt eine Marke, wenn sie sich von Waren oder Dienstleistungen anderer Betriebe unterscheidet. Dies ist zu verneinen bei Verwendung von beispielsweise Begriffen wie international, Euro, med, dent oder extra."

    aus http://www.brandlaw.de/markenschutz/index.html

    md "%date%_%time:~0,2%.%time:~3,2%.%time:~6,2%"
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    [X] <---- hier bitte bohren für neuen monitor.

  • Wenn Kliemen kein Produkt namens "VIRTUALDUB" hat, kann man davon ausgehen, dass die Eintragung vorgenommen wurde, um mit den Abmahnungen Geld zu machen.

    Den Link in der Abmahnung kann man vergessen. Das angegebene Urteil hat nichts mit der Abmahnung zu tun und auf der Seite gibt es dermaßen viele Urteile, welche hierbei unerheblich sind.

    Gruß Frank

  • Zitat von Fr_An

    Wenn Kliemen kein Produkt namens "VIRTUALDUB" hat, kann man davon ausgehen, dass die Eintragung vorgenommen wurde, um mit den Abmahnungen Geld zu machen.

    Deshalb auch meine Frage, ob das geht. Traurige Sache.

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  • Ja, ich lebe noch. ;)

    "Zeit ist das Feuer, in dem wir verbrennen!"

    Zum Thema:

    Auch habe eine solche Abmahnung bekommen und berate mich gerade mit einem Anwalt. Es wird über eine Gegenabmahnung oder aber über eine Strafanzeige nachgedacht.

    Die Prüfung des Markenregisters ist zwar durchlaufen worden, allerdings läuft noch die Widerspruchsfrist.

    Gruß
    Lucike

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