Der Link bringt doch was. Man muss weiter unten lesen.
Da steht auch etwas von Verwechslungsgefahr. Aber wie soll man Avery Lee's VirtualDub mit einem "Produkt" verwechseln können, was es anscheinend gar nicht gibt?
Der Link bringt doch was. Man muss weiter unten lesen.
Da steht auch etwas von Verwechslungsgefahr. Aber wie soll man Avery Lee's VirtualDub mit einem "Produkt" verwechseln können, was es anscheinend gar nicht gibt?
@fr an. hast ne pn
Zitat§ 3 MarkenG - Als Marke schutzfähige Zeichen
(1) Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
Nach meiner Meinung hätte die Eintragung bereits daran scheitern müssen.
Zitat von leguangrasverwässerungsgefahr.....
Es gibt ja anscheinend nichts zu verwässern. Und einen Ruf kann man auch nicht ausbeuten.
Und schon ist der Artikel von Golem da.
http://de.wikipedia.org/wiki/Bild-/Wortmarke
edit/
"Hallo,
ich hänge mich mal als Mitbetroffener hier dran.
Schreiben von heute, ähnliche Situation.
Kleine Anmerkung:
ich biete das Programm nicht (wie vorgeworfen) zum Download an, sondern verlinke lediglich auf die offiizielle .org-Adresse sowie die Seite mit der Downloadmöglichkeit. Außerdem beschreibe ich die Anwendung des Programms in Text und mit Screenshots."
von: http://www.computerbase.de/forum/showpost…35&postcount=27
In dem Artikel wird auf http://www.computerbase.de/forum/showthread.php?t=219776 verwiesen, wo jemand auf http://www.afs-rechtsanwaelte.de/urteile90.htm verweist. Das ist das Urteil, welches das in der Abmahnung zitierte aufgehoben hat.
___
Nachtrag:
Eintragung 31.05.2006, Veröffentlichung 30.06.2006.
https://dpinfo.dpma.de/protect/mar.html
Nr. Anz. Reg.Nr./AKZ DB K Datum Klassen Zeichentext
0001 30601877.2 N E 30.06.2006 42 38 VIRTUALDUB
Klasse 38: Bereitstellen von Internetzugängen (Software); Nachrichten- und Bildübermittlung mittels Computer
Klasse 42: Aktualisieren von Computer-Software, Design von Computer-Software, Bereitstellung von Computerprogrammen in Datennetzen, Erstellung von Computeranimationen
stichwort rumänien und bruderliebe...
Jo, gibt man den Namen bei Google ein, landet man bei der Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen in Deutschland eV, Ortschaft Wurmloch. Dort ist auch die deutsche Homepage angegeben.
Auf der Homepage stehen unter "Kontakt" und "Unsere Leistungen" > "AGB" unterschiedliche Anschriften, wobei bei letzterer keine Straße angegeben ist. Die Orte liegen etwa 90 km auseinander.
Und ein Impressum fehlt völlig.
Damit dürfte sich der gute Mann wohl selbst "ein Loch in den Fuß geschossen" haben - ich sehe schon jetzt viele findige Anwälte nach geeigneten Gegenreaktionen schmökern.
Zitat von Fr_AnUnd ein Impressum fehlt völlig.
Naja, unter "Unternehmen/Kontakt" steht ganz klar das Wort "Impressum".
Zitat von WikiNach einer umstrittenen Entscheidung des OLG Karlsruhe reicht es allerdings für gewerbliche Websites nicht aus, wenn das Impressum unter dem Navigationspunkt Kontakt zu finden ist, da dabei nicht eindeutig klar wird, dass an dieser Stelle auch die Informationen über die VertragspartnerInnen zu finden sind.
Zitat"Als Tipp für diese(!) Abmahnung kann nur geraten werden, die Unterlassungserklärung nicht zu unterzeichnen und Herrn Kliemen die Freiheit zu lassen, sein vermeintliches Recht gerichtlich durchzusetzen.
Wenn man dies als Impressum nimmt, ist es meines Wissens nicht vollständig.
Laut Wiki muss zusätzlich noch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben werden (falls vorhanden).
..und in seinem fall muss sie vorhanden sein. denn ohne gewerbeschein eine dienstleistung anzubieten ist verboten. steuerhinterziehung nennt man sowas.
Er wird schon eine haben.
Nur nicht wissen, dass sie in ein leicht zu findendes Impressum gehört.
Ja, heute muss man mit Internetauftritten schon mehr als nur seine Hausaufgaben machen. Erst recht, wenn man damit reich werden will. :zunge:
bin jetzt vom allgemeinen ausgegangen... denk auch dass der sich die 22,50 für ne gewerbeanmeldung geleistet hat
was der für kosten haben muss in sachen:
-anwalt(falls er sich einen nimmt)
-gerichtskosten/strafbefehle
-gegenabmahnung
-briefe verschicken
-reisekosten bei evt. gerichtsverhandlungen
...mein onkel ist rechtsanwalt, wohne auch grad bei ihm. und ich muss schon sagen dass man ganz schön geld investieren muss um überhaupt an welches ranzukommen
In den AGB ist eine Handelsregisternummer angegeben.
Er hat sich den Anwalt gespart und deshalb einige rechtliche Fehler drin.
Mein Anwalt gab mir den Rat, die Unterlassungserklärung zwar zu unterschreiben, allerdings einen großen Stich durchzuziehen. Das ganze dann per Normalbrief zurück an den Absender (Normalbrief in die CZ = 70 Cent). Das wäre jetzt auf die schnelle das Billigste.
Er sagte außerdem der Zusatz "ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht" sollte noch mit drauf.
Gruß
Lucike
Edit1:
Zitat von LigHDamit dürfte sich der gute Mann wohl selbst "ein Loch in den Fuß geschossen" haben - ich sehe schon jetzt viele findige Anwälte nach geeigneten Gegenreaktionen schmökern.
Es gibt genug Anwälte, die sich daran eine goldene Nase verdienen werden. Vielleicht ist kein Geld zu holen, aber einen Internet-Anwalt, der seine Dienst im Internet anbieten ist das perfekte Publicity. "Der Mann, der Billy the Kid erschoss".
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!