Plötzlich aufgetauchter Abmahner beruft sich auf Marke "VirtualDub"

  • Der Link bringt doch was. Man muss weiter unten lesen.

    Da steht auch etwas von Verwechslungsgefahr. Aber wie soll man Avery Lee's VirtualDub mit einem "Produkt" verwechseln können, was es anscheinend gar nicht gibt?

    Gruß Frank

  • Zitat von Fr_An

    Der Link bringt doch was. Man muss weiter unten lesen.

    Da steht auch etwas von Verwechslungsgefahr. Aber soll man Avery Lee's VirtualDub verwechseln können, was es anscheinend gar nicht gibt?

    verwässerungsgefahr.....

    md "%date%_%time:~0,2%.%time:~3,2%.%time:~6,2%"
    ...........................................................................................
    [X] <---- hier bitte bohren für neuen monitor.

  • Zitat

    § 3 MarkenG - Als Marke schutzfähige Zeichen

    (1) Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.


    Nach meiner Meinung hätte die Eintragung bereits daran scheitern müssen.

    Zitat von leguangras

    verwässerungsgefahr.....


    Es gibt ja anscheinend nichts zu verwässern. Und einen Ruf kann man auch nicht ausbeuten.

    Gruß Frank

  • http://de.wikipedia.org/wiki/Bild-/Wortmarke


    edit/

    "Hallo,
    ich hänge mich mal als Mitbetroffener hier dran.
    Schreiben von heute, ähnliche Situation.
    Kleine Anmerkung:
    ich biete das Programm nicht (wie vorgeworfen) zum Download an, sondern verlinke lediglich auf die offiizielle .org-Adresse sowie die Seite mit der Downloadmöglichkeit. Außerdem beschreibe ich die Anwendung des Programms in Text und mit Screenshots."

    von: http://www.computerbase.de/forum/showpost…35&postcount=27

    md "%date%_%time:~0,2%.%time:~3,2%.%time:~6,2%"
    ...........................................................................................
    [X] <---- hier bitte bohren für neuen monitor.

  • In dem Artikel wird auf http://www.computerbase.de/forum/showthread.php?t=219776 verwiesen, wo jemand auf http://www.afs-rechtsanwaelte.de/urteile90.htm verweist. Das ist das Urteil, welches das in der Abmahnung zitierte aufgehoben hat.
    ___

    Nachtrag:

    Eintragung 31.05.2006, Veröffentlichung 30.06.2006.
    https://dpinfo.dpma.de/protect/mar.html

    Code
    Nr. 	Anz. 	Reg.Nr./AKZ 	DB 	K 	Datum 	Klassen 	Zeichentext
    
    
    0001 		30601877.2 	N 	E 	30.06.2006 	42 38 	VIRTUALDUB

    Klasse 38: Bereitstellen von Internetzugängen (Software); Nachrichten- und Bildübermittlung mittels Computer
    Klasse 42: Aktualisieren von Computer-Software, Design von Computer-Software, Bereitstellung von Computerprogrammen in Datennetzen, Erstellung von Computeranimationen

    Gruß Frank

  • Jo, gibt man den Namen bei Google ein, landet man bei der Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen in Deutschland eV, Ortschaft Wurmloch. Dort ist auch die deutsche Homepage angegeben.

    Auf der Homepage stehen unter "Kontakt" und "Unsere Leistungen" > "AGB" unterschiedliche Anschriften, wobei bei letzterer keine Straße angegeben ist. Die Orte liegen etwa 90 km auseinander.

    Und ein Impressum fehlt völlig.

    Gruß Frank

  • Zitat von Fr_An

    Und ein Impressum fehlt völlig.

    Naja, unter "Unternehmen/Kontakt" steht ganz klar das Wort "Impressum".

    Zitat von Wiki

    Nach einer umstrittenen Entscheidung des OLG Karlsruhe reicht es allerdings für gewerbliche Websites nicht aus, wenn das Impressum unter dem Navigationspunkt Kontakt zu finden ist, da dabei nicht eindeutig klar wird, dass an dieser Stelle auch die Informationen über die VertragspartnerInnen zu finden sind.

    Quelle :D

    "Diejenigen, die grundlegende Freiheiten aufgeben würden, um geringe vorübergehende Sicherheit zu erkaufen, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit."
    Benjamin Franklin (1706-1790)

    Meine Erfahrungen in der Open Source-Welt: blog.bugie.de

  • Keine Angst vor VIRTUALDUB

    Zitat

    "Als Tipp für diese(!) Abmahnung kann nur geraten werden, die Unterlassungserklärung nicht zu unterzeichnen und Herrn Kliemen die Freiheit zu lassen, sein vermeintliches Recht gerichtlich durchzusetzen.

    "Diejenigen, die grundlegende Freiheiten aufgeben würden, um geringe vorübergehende Sicherheit zu erkaufen, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit."
    Benjamin Franklin (1706-1790)

    Meine Erfahrungen in der Open Source-Welt: blog.bugie.de

  • ..und in seinem fall muss sie vorhanden sein. denn ohne gewerbeschein eine dienstleistung anzubieten ist verboten. steuerhinterziehung nennt man sowas.

  • bin jetzt vom allgemeinen ausgegangen... denk auch dass der sich die 22,50 für ne gewerbeanmeldung geleistet hat ;)
    was der für kosten haben muss in sachen:
    -anwalt(falls er sich einen nimmt)
    -gerichtskosten/strafbefehle
    -gegenabmahnung
    -briefe verschicken
    -reisekosten bei evt. gerichtsverhandlungen
    ...mein onkel ist rechtsanwalt, wohne auch grad bei ihm. und ich muss schon sagen dass man ganz schön geld investieren muss um überhaupt an welches ranzukommen :D

  • Mein Anwalt gab mir den Rat, die Unterlassungserklärung zwar zu unterschreiben, allerdings einen großen Stich durchzuziehen. Das ganze dann per Normalbrief zurück an den Absender (Normalbrief in die CZ = 70 Cent). Das wäre jetzt auf die schnelle das Billigste.

    Er sagte außerdem der Zusatz "ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht" sollte noch mit drauf.

    Gruß
    Lucike

    Edit1:

    Zitat von LigH

    Damit dürfte sich der gute Mann wohl selbst "ein Loch in den Fuß geschossen" haben - ich sehe schon jetzt viele findige Anwälte nach geeigneten Gegenreaktionen schmökern. ;)

    Es gibt genug Anwälte, die sich daran eine goldene Nase verdienen werden. Vielleicht ist kein Geld zu holen, aber einen Internet-Anwalt, der seine Dienst im Internet anbieten ist das perfekte Publicity. "Der Mann, der Billy the Kid erschoss". :)

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