Mit welchem Sinn und Zweck?
Plötzlich aufgetauchter Abmahner beruft sich auf Marke "VirtualDub"
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tach auch !
Mit dem Zweck , daß Du anerkennst , unterschreibst, das aber wieder durchstreichst und er erst mal kostenpflichtig feststellen muß,
was er jetzt dagegen tun kann. (Anwalt aufsuchen).
Und der Durchstreicher kann sich je nachdem auf alle möglichen - und unmöglichen Interpretationen des Striches herausreden.
Schlau der Anwalt würde ich sagen.
Super Idee und billig . :lol: -
OT
Da Golem so schnell reagiert hat und heise bis jetzt keine Nachricht darüber gebracht hat,bin ich schwer entäuscht von heise. Ich werde in Zukunft verstärkt Golem zitieren,bzw verlinken. -
Zitat von bergh
Schlau der Anwalt würde ich sagen.
Super Idee und billig . :lol:Ja, mein Anwalt ist eine echte Kröte. Zum Glück ist er auf meiner Seite.
Das Ganze hat aber auch noch einen Hintergrund. Ein Zitat meinerseits aus dem ComputerBase-Forum.
Zitat von LucikeMein Anwalt hatte da die einstweilige Verfügung im Kopf. Ich habe mal Infos dazu rausgesucht.
http://www.anwaltsinfo.de/Wettbewerbsrec…_verfugung.html
Wenn ich jetzt reagiere, dann gehe ich einer möglichen einstweilige Verfügung aus dem Weg und sollte es tatsächlich mal zu einer Gerichtsverhandlung kommen, dann geht es lediglich um 160 €. Nicht mehr und nicht weniger.
Gruß
Lucike -
Ich hatte vor allem nicht verstanden, was "der große Stich" bedeutet - bis hier geklärt wurde, dass darin ein "r" fehlte.
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fehlt mir der flash plugin oder ist https://localhost/www.kliemen.de offline gegangen?
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Da steht was von http://home.arcor.de/kliemen/
Möglicherweise ist das im Tarif enthaltene Trafficvolumen erreicht und die Seite gesperrt. Bei dem Rummel in den letzten paar Tagen und dem Flash kein Wunder.
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Bei mir geht die Seite noch.
trian: Die Seite ist komplett in Flash.
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Zitat von nexustheoriginal
Bei mir geht die Seite noch.
Dann rufst Du die Seite vermutlich nicht direkt auf, sondern hast einen Proxy dazwischen oder Dein Browser hat sie noch im Cache.Bei mir kommt nur eine FreeCity-Anzeige. Dort ist die Seite in der Kategorie "Ärzte" eingetragen?
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hässliche grafik, überdimensioniertes telefon, grosswüchsige tipse und die taube, also ich hab noch nie an meinem fenster ne taube so komisch fliegen/abstuertzen sehn und das soll webdesign sein... und diese blöde breitling-uhr, hat von euch jemand ne uhr auf der "loading" steht?
edit: das war die datei von gestern, heute krieg ich die nichmehr auf :-S
http://www.kliemen.de/fz-dp004.swf
aber auch egal, der vedient bestimmt an popups -
hmm,ich hatte mehr auf rolex getippt.breitling kann auch sein.gestern schon paar uhren-bilder runtergeladen,um das teil zu identifizieren.
darf ja nicht zu ähnlich sein sonst gibts nachher abmahnung von dem uhrenhersteller...g/l
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Zitat von nexustheoriginal
Hast wohl recht. Wenn ich oben auf nen Link klicke kommt so ne doofe Uhr auf der "Loading" steht und es geht nichts mehr.
Vielleicht solltest Du mal die Einstellungen Deines Browsers überprüfen?Zitat von trianhässliche grafik, überdimensioniertes telefon, grosswüchsige tipse und die taube, also ich hab noch nie an meinem fenster ne taube so komisch fliegen/abstuertzen sehn und das soll webdesign sein... und diese blöde breitling-uhr, hat von euch jemand ne uhr auf der "loading" steht?
So genau habe ich mir die Seite gar nicht angesehen, da mich das Design nur zum Wegklicken animiert. Ich wollte nur den Kontakt und die Leistungen durchlesen. Aber zum Streitgegenstand war absolut nichts zu finden.Zitat von leguangras... gestern schon paar uhren-bilder runtergeladen,um das teil zu identifizieren.
Ihr habt Probleme. :ja: -
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Zitat von nexustheoriginal
Sehe ich nicht so.ZitatWas tun? Ein denkbarer Weg wäre, dass Avery Lee es gestattet, sein Werktitelrecht zur Verlinkung seiner Webseiten und seines Programmes zu benutzen.
Anscheinend hat sich der Rechtsanwalt die GNU General Public License, unter welcher VirtualDub steht, angesehen:Zitat§3. Sie dürfen das Programm (oder ein darauf basierendes Datenwerk gemäß Paragraph 2) als Objectcode oder in ausführbarer Form unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 kopieren und weitergeben – vorausgesetzt, daß Sie außerdem eine der folgenden Leistungen erbringen:
...
Wenn die Verbreitung eines ausführbaren Programms oder von Objectcode dadurch erfolgt, daß der Kopierzugriff auf eine dafür vorgesehene Stelle gewährt wird, so gilt die Gewährung eines gleichwertigen Zugriffs auf den Quelltext als Verbreitung des Quelltextes, auch wenn Dritte nicht dazu gezwungen sind, den Quelltext zusammen mit dem Objectcode zu kopieren.
Das ist ausZitatDeutsche Übersetzung der GNU General Public License
Ursprünglich erstellt im Auftrag der S.u.S.E. GmbH – http://www.suse.de
von Katja Lachmann Übersetzungen,
überarbeitet von Peter Gerwinski, G-N-U GmbH – http://www.g-n-u.de
(31. Oktober 1996, 4. Juni 2000)
http://www.gnu.de/gpl-ger.htmlDas sollte doch reichen!?
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Noch was. Hier ist immer die Rede von Avery Lee und dem originalen VirtualDub. Wie sieht es denn eigentlich mit der deutschen Version aus: http://www.virtualdub-deutsch.dl.am/
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Ich glaube nicht, dass die GPL den Namen abdeckt. Z.B. ist ffmpeg unter der LGPL lizensiert, der Name ist aber Handelsmarke von Fabrice Bellard (siehe hier). Genauso hat ein Buchautor Copyright auf sein Werk, aber nicht automatisch Markenrecht auf den Titel.
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