HD-DVD "processing key" gefunden

  • 11. Februar 2007,
    der "processing key", mithilfe welchen man in der Lage sein sollte alle HD-DVDs und eventuell sogar Blu-Ray-Disks zu entschlüsseln wurde veröffentlicht. Seit Anfang dieses Monats ist dieses Thema heftig umstritten.
    (Das Datum liegt ein wenig länger zurück, bitte weist mich darauf hin falls dieses Thema schon besprochen wurde.)

    Seit diesem Tage versucht die MPAA verzweifelt diesen Schlüssen vom Internet "zu entfernen". Obgleich ein Ding der Unmöglichkeit möchte ich hier (seht einmal über die Tatsache hinweg, dass es sich hierbei auch um einen News-Thread handelt) nachfragen, ob es nun legal sei diese eine Zahl zu veröffentlichen.
    Wenn es das nicht ist, wünschte ich mir eine Begründung, warum die Veröffentlichung einer schlichten Zahl rechtlich verfolgt werden kann.

    (Was unter keinen Umständen illegal sein kann, ist an dieser Stelle ein Verweis auf die Doom9-Community.)

    Ausführlichere Themen, auf die ich gern verlinken würde, beinhalten bereits diese Schlüsselfolge. Sobald grünes Licht gegeben wurde poste ich sie herzlich gerne.

  • Geh mal auf digg.com...

    Die Rotation der Erde wurde in den letzten Jahren primär durch sich im Grab umdrehende Musiker angetrieben - Mainstream sei dank.

  • Ich fürchte, das wird wieder ein Thema für Haarspalter.

    Mit Sicherheit ist es nicht strafbar, eine Zahl zu nennen. So für sich alleine.

    Problematisch wird es nur, sie in einen Zusammenhang zu stellen - das könnte jemand als "Öffentliche Aufforderung zu einer Straftat" verstehen... auch wenn das Nennen dieser Zahl im entsprechenden Zusammenhang allein als Basis vielleicht noch ziemlich an den Haaren herbeigezogen wäre. Insbesondere, wenn das Resultat noch nicht mal eine Straftat nach StGB wäre (man soll ja immer zwischen "Straftat" und "Ordnungswidrigkeit" unterscheiden).

    Aber große Konzerne kümmern sich nicht um solche Kleinigkeiten. Die lassen den Himmel einstürzen mit Was-wäre-wenn-Hochrechnungen (trau keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast...), und Richter lassen sich nur allzu gern von großen Zahlen erdrücken, selbst wenn sie nur mit heißer Luft aufgebläht wurden.

  • Mit Sicherheit ist es nicht strafbar, eine Zahl zu nennen. So für sich alleine.

    Problematisch wird es nur, sie in einen Zusammenhang zu stellen


    Hi,

    ich denke, das ist genau das hüpfende Komma...

    Angenommen, mir wäre die PIN der EC-Karte von meinem Nachbarn bekannt, wäre es sicherlich nicht strafbar, eine Internetseite einzustellen, auf der nichts anderes zu sehen ist als die Zahl 1234.

    Veröffentliche ich aber eine Seite, auf der zu lesen ist, dass die PIN der EC-Karte meines Nachbarn, des Herrn Müller, wohnhaft in Beispielstraße 1 in 11111 Beispielstadt, Konto 111111 bei der Beispielbank, BLZ 111 111 11 die 1234 ist, dann hätte ich wohl ein rechtliches Problem.

    Nun mal zu dem processing key. Angenommen, der ist ABCDEF-123456, dann kann ich natürlich eine Seite ins Netz stellen, auf der nichts anders zu sehen ist als eben das. Steht dabei aber, dass diese Zeichenfolge der (mit Sicherheit rechtlich geschützte) processing key für HD-DVDs ist, dann mache ich mich strafbar. Gleiches gilt natürlich auch, wenn ich auf Seite "A" nur den Key veröffentliche, auf Seite "B" aber schreibe, dass auf Seite A der processing key zu finden ist. Das ist vielleicht tatsächlich Haarspalterei aber nun einmal geltendes Recht.

    Grüße

    darkframe

  • Steht dabei aber, dass diese Zeichenfolge der (mit Sicherheit rechtlich geschützte) processing key für HD-DVDs ist, dann mache ich mich strafbar.
    [...]
    Das ist vielleicht tatsächlich Haarspalterei aber nun einmal geltendes Recht.

    Rechtlich geschützt? Geltendes Recht? Bitte? Also bei solchen Behauptungen hätt ich dann schon gerne Links und Quellenangaben. Wir reden hier natürlich von dt. Recht.

    Davon abgesehen hat Henrik heute mittag schon einen Link zum Inquirer gepostet, bis jetzt hat das noch kein Mod beanstandet.

    "Diejenigen, die grundlegende Freiheiten aufgeben würden, um geringe vorübergehende Sicherheit zu erkaufen, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit."
    Benjamin Franklin (1706-1790)

    Meine Erfahrungen in der Open Source-Welt: blog.bugie.de

  • Ich muß gestehn, das das Thema für mich, völlig schnuppe ist. OK, als die ersten Meldungen zu HDTV und hochkommabefreiunghochkomma lass, mußte ich schon Schmunzeln. Aber wenn ich die wirklich techn. Möglichkeiten des Selbstschutzes lese und welche evt. nicht mal öffentlich sind, ist und war HDTV gestorben. Es geht mir da garnicht, um Kopieren und Co, aber mit welchem Recht, bestimmen die darüber, ob mein gekaufter Player irgendwann, irgendwie abgeschaltet oder nur noch gedultet spielt. Neee danke.

    Außerdem versteh ich so oder so nicht, warum das ein "Extra Thema" sein muß, wenn eigentlich ein Heise oder Inquirer Link reicht oder schon gepostet wurde. So viel ist das ganze Ehrlich gesagt auch nicht wert :)

  • Geltendes Recht in DE ist zunächst mal die Möglichkeit zur Abmahnung. Das ist beschissen, aber Tatsache. U.a. deswegen ja auch die recht strikte Board-Linie in Sachen Schutz aushebeln etc. Ich kann das vollkommen nachvollziehen, wenn Michael Gleitz
    a) weder den Stress noch
    b) das finanzielle Risiko
    einer Abmahnung mit evtl. anschließendem Prozess auf sich nehmen möchte. Denn als Forenbetreiber ist er derjenige, der zuerst den Kopf hinhält.

    An ein konkretes Statement vom Chef in Sachen "Zahlenfolgen" kann ich mich gerade nicht erinnern (korrigiert mich, wenn doch). Jedenfalls sehe ich vom Standpunkt eines Abmahn-Piraten aus keinen wesentlichen Unterschied zu anderen heißen Themen. Deswegen würde ich aus meiner kleinen Moderatorensicht auch jedem empfehlen, der irgendwelche Zahlenfolgen posten möchte, das vorher mit Micha Gleitz persönlich abzuklären. Denn es geht eben um mehr als legal oder nicht.

    Brother John
    ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
    DVD nach MPEG-4 klappt nicht? Verzweifelt? Auf zum Encodingwissen!

  • Schwieriges Thema,weil unsicheres Thema. Eine direkte Zahlenfolge zu posten,ohne weiteren Zusatz,bzw Anmerkung,kann nicht verboten sein. 23 24 25 26...Ob man eine Zahlenfolge die als Key verstanden wird, posten darf, fällt wie immer unter Rechtsunsicherheit. Wäre Key hier gleichzusetzen mit Seriennummer,bzw Registrierungsnummer ? Darf man eine R-Nummer posten ? Den Link, zu INQ habe ich ohne die Zahlenfolge geschrieben,die im Artikel, in der Überschrift ist.Bei Heise und Golem wurde zu den entsprechenden Artikeln im Forum auch die Hex Zahl gepostet.Wie so oft ein heikles Thema ohne rechtsverbindliche Gültigkeit (gemeint ist deutsches-Recht)

  • Rechtlich geschützt? Geltendes Recht? Bitte?


    Hi,

    der Key dient doch dazu, den Inhalt einer HD-DVD zu verschlüsseln, also gegen unerlaubtes Kopieren zu schützen, oder hab' ich da was falsch verstanden? Die Verschlüsselung wäre also ein Kopierschutz. Das Umgehen eines Kopierschutzes ist in Deutschland verboten. Wenn mit der Veröffentlichung des Keys der Kopierschutz umgangen werden kann, dann wär's eben verboten. Wie gesagt, gilt das natürlich nur dann, wenn ich das mit dem Sinn des Keys korrekt verstanden habe.

    Grüße

    darkframe

  • Wie gesagt, gilt das natürlich nur dann, wenn ich das mit dem Sinn des Keys korrekt verstanden habe.


    Das hast Du genauso richtig verstanden, wie auch ich, denn ich Irre mich fast nieeeee :D

    zb würde niemand einen SoftwareKey, einen BetriebsystemKey von der Arbeit oder den SHA512 verschlüsselten Backdoorpass vom Vistasystem posten, ohne Ärger zu bekommen. Gelle.

  • Ganz so einfach,im Sinne von Rechtsverbindlichkeit, ist es nicht.
    Daten werden auf dem Datenträger verschlüsselt, und der Schlüssel wird nur befugten Parteien übergeben, beispielsweise Geräteherstellern. Die Laufwerke des Herstellers können die Daten dann entschlüsseln, können aber nur mit autorisierter Software angesteuert werden. So soll Abspielprogrammen der Zugang zu den Daten verwehrt werden. Es handelt sich hier nicht um einen Kopierschutz, da die Daten noch lesbar und somit kopierbar sind. (Beispiel: CSS bei der DVD)
    http://de.wikipedia.org/wiki/Kopierschutz
    Das heißt, oder könnte heißen, Advanced Access Content System (AACS) ist ein Abspielschutz, jedoch kein Kopierschutz.

  • LigH
    Falls die Frage an mich ging,kann ich keine Antwort dazu geben.
    Theoretisch wäre Ja die Antwort.

    Was ich sagen wollte,ist ...Zitat Wikipedia

    Zitat

    Das Advanced Access Content System (AACS) ist ein digitales Rechtemanagement (DRM), welches bei bespielbaren und vorbespielten optischen Medien zum Einsatz kommt.

    Das AACS, der auch als Kopierschutz dient, wurde von den Unternehmen Intel, Microsoft, Panasonic, Sony, Toshiba, Walt Disney und Warner Bros. entwickelt


    http://de.wikipedia.org/wiki/Advanced_Access_Content_System

    AACS dient zwar als Kopierschutz ist aber (wahrscheinlich),im Sinne der Rechtssprechnung, genau wie CSS, keiner.

  • der Key dient doch dazu, den Inhalt einer HD-DVD zu verschlüsseln, also gegen unerlaubtes Kopieren zu schützen, oder hab' ich da was falsch verstanden? Die Verschlüsselung wäre also ein Kopierschutz. Das Umgehen eines Kopierschutzes ist in Deutschland verboten...

    Ähm, also ich hoffe ja dass die Richter dieses Gesetz nicht ganz so weit greifend begreifen.
    Das Posten dieses Schlüssels alleine hilft mir ja nicht beim Umgehen eines KS. Es handelt sich ja nicht um eine Anleitung oder um Software, die das kann.
    Klar ist, dass die Grenzen leider nicht klar sind.

    "Diejenigen, die grundlegende Freiheiten aufgeben würden, um geringe vorübergehende Sicherheit zu erkaufen, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit."
    Benjamin Franklin (1706-1790)

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  • Das Posten dieses Schlüssels alleine hilft mir ja nicht beim Umgehen eines KS.

    Was nützt denn dann der Schlüssel?
    * man kann Ihn weder in die Authorisierte Software eintragen und erst recht nicht in ein Hardwaregerät. Also bietet jeder normale Menschliche Verstand, das so ein Schlüssel zu Umgehung oder Auslesen, verschlüsselten/ geschützem Material dient. Und somit ist das Verboten. Fertig.

  • Was nützt denn dann der Schlüssel?

    Also mir nützt der Schlüssel nichts.

    * man kann Ihn weder in die Authorisierte Software eintragen und erst recht nicht in ein Hardwaregerät.

    Weiß nicht was du damit sagen willst.

    "Diejenigen, die grundlegende Freiheiten aufgeben würden, um geringe vorübergehende Sicherheit zu erkaufen, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit."
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  • katjarella

    Zitat

    Und somit ist das Verboten. Fertig.

    Das kann aber nur als deine persönliche Interpretation gelten. Es gibt darüber noch keine rechtsverbindliche Aussage. Falls ich mich irre,bitte einen Link. Mag sein, das du moralisch Recht hast, in Worten geschrieben findest du das in der deutschen Rechtsprechung nicht.
    US Recht ist hier nicht anwendbar. Ähnliche Thematik haben wir ja auch mit QTA/RTA. Nach bisheriger Erfahrung haben die Firmen,auch gar kein Interesse an einer Klärung. Für ein Forum, bzw Forumbetreiber ist diese Unsicherheit sicherlich ein Risiko. Da setzt nur das (Forum) Hausrecht an. Gleiches wird wohl bald hier für AACS Keys gelten.
    Deshalb kann man ja auch hier nicht sagen QTA/RTA ist legal, die Umkehrung kann aber auch nicht sagen,weil nicht Rechte-Technisch geklärt.
    Wenn also Hausrecht hier gilt,dann bitte in beide Richtungen !
    Das einseitige " illegal" , ist in dem Fall genauso falsch, wie das einseitige "legal".
    Du könntest ja auch einen Thread aufmachen,in dem du dich an Firmen wendest und um Klärung bittest,aber einfach Verboten und Fertig, kann nicht gelten. Dann bitte Beweise !

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