EU-Strafrecht gegen Tauschbörsennutzer

  • EU-Strafrecht gegen Tauschbörsennutzer

    Zivilrechtlich alleine hat es wohl nicht getan. :D

    Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft ist dabei, die wichtigste Änderung des EU-Parlaments an der neuen Richtlinie zum "Schutz geistigen Eigentums" rückgängig zu machen. Gewöhnliche Tauschbörsennutzer werden wieder strafrechtlich bedroht.

    http://futurezone.orf.at/it/stories/197727/

    Interessant auch dieser Absatz:

    Dieses erklärtermaßen für den Zweck der Terrorbekämpfung erlassene EU-Regelwerk wurde in Deutschland zur Verfolgung von Tauschbörsennutzern umfunktioniert.

  • Ist ja nur konsequent, wenn man x Millionen hinterzieht oder stiehlt muss man ja auch nur einen Bruchteil davon zurückzahlen.
    -> Warte ja nur darauf, dass man für Mundraub demnächst xy Jahre wegesperrt wird. (Habe da ein paar kleine Kinder im Sinne die gerne Himbeeren mopsen,.. *MUHAHAHAHA*)

    Cu Selur

  • Genau! Braucht ja alles seine Ordnung! :rolleyes:

    "Diejenigen, die grundlegende Freiheiten aufgeben würden, um geringe vorübergehende Sicherheit zu erkaufen, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit."
    Benjamin Franklin (1706-1790)

    Meine Erfahrungen in der Open Source-Welt: blog.bugie.de

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