Gibt es HDMI Video Grabber?

  • ja...

    Shuttle USB3
    http://forum.gleitz.info/showthread.php…ight=digicorder

    bedenke aber dass je nach Quelle die ankommende Datenrate ganz enorm gross sein kann.90 Mbyte/S und da soll die eingesetzte HDD auch mithalten können.
    ..und nicht nur mithalten,sondern auch genügend Platz aufweisen können.
    Im Beispiel...1 Std.Aufnahme = 311 GB
    siehe Screen im Beitrag 58

    Datenrettungen Normwandlungen Restaurierungen Digitalisierungen

  • Output wäre Xbox 360 oder auch mein Kabel Deutschland Receiver, wobei 1 Stunde = 311 GB! = YUV, Ok, aber das lässt sich dann ja noch komprimieren (z.B. h264, oder?), Sind ja nicht gerade günstig die Geräte im Vergleich zu S-Video, Composite Video Grabbern. Aber gut, ich denke mit der Zeit werden die auch bald erschwinglich sein

  • Zitat

    aber das lässt sich dann ja noch komprimieren (z.B. h264, oder?)


    Ja,klar.
    War in meinem Beispiel ja nur ein Test.
    In der Regel kann ja je nach Receiver auch direkt komprimiert aufgenommen werden.

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  • Output wäre Xbox 360 oder auch mein Kabel Deutschland Receiver, wobei 1 Stunde = 311 GB! = YUV, Ok, aber das lässt sich dann ja noch komprimieren (z.B. h264, oder?), Sind ja nicht gerade günstig die Geräte im Vergleich zu S-Video, Composite Video Grabbern. Aber gut, ich denke mit der Zeit werden die auch bald erschwinglich sein

    Receiver geben das Bild über HDMI ausschließlich mit HDCP-Verschlüsselung aus, zumindest wenn es um Pay-TV geht. Einige Modelle verwenden aber einfach generell HDCP-Verschlüsselung, auch für die öffentlich-rechtlichen. Dann ist keine Aufnahme möglich. Solltest Du daher vorher abklären, wie es bei deinem Modell ist! Mit der XBox 360 müsst es, zumindest bei Spielen, hingegen klappen, im Gegensatz zur PS3.

    BTW: Die meisten Capture-Boxen oder -Karten, die "HD" Signale entgegen nehmen, rekomprimieren "on-the-fly" nach H.264.

    Siehe auch:
    http://www.heise.de/ct/inhalt/2014/01/92/

  • Es ist trotzdem möglich.....trotz HDCP
    Siehe unterster Screen hier im Beitrag 58
    http://forum.gleitz.info/showthread.php…ight=digicorder

    Zitat

    BTW: Die meisten Capture-Boxen oder -Karten, die "HD" Signale entgegen nehmen, rekomprimieren "on-the-fly" nach H.264.


    auch mein Digicorder ISIO,auch das habe ich schon mehrmals erwähnt.....die Quali ist ganz passabel.

    Hab mein Testsystem noch nicht abgebaut,nenne mir drei Sender die mit HDCP verschlüsselt senden.Einen Sender von diesen bekomme ich hier sicher auch...und ev.auch in welchem Zeitraum ich die Aufnahme machen soll.

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  • Es ist trotzdem möglich.....trotz HDCP
    Siehe unterster Screen hier im Beitrag 58
    http://forum.gleitz.info/showthread.php…ight=digicorder

    Daraus werde ich nicht ganz schlau. Was geht "trotzdem" :huh:

    Wenn das Signal, das über den HDMI Port läuft, mit HDCP verschlüsselt ist, dann kannst du es definitiv nicht aufnahmen. Also jedenfalls nicht mit Hardware, die in Deutschland legal zu erwerben ist.

    Dass es trotzdem Mittel und Wege gibt, möchte ich nicht bestreiten, aber da bewegst du dich in der rechtlichen Grauzone ;)

    (HDCP giltja , zumindest in der heute noch gebräuchlichen Version, als gebrochen. Ist also wieder mal eher eine rechtliche als eine technische Sperre)

  • Zitat

    Also jedenfalls nicht mit Hardware, die in Deutschland legal zu erwerben ist.


    ist aber legal erworben worden.

    Zitat

    ....aber da bewegst du dich in der rechtlichen Grauzone ;)


    keineswegs...

    Gemäss Suissimage ist es in der Schweiz heute (20.01.2014) ausdrücklich

    Zitat

    Zitat:
    [...] zulässig, eine DVD oder ein Video zum eigenen, persönlichen Gebrauch auf einen leeren Träger zu überspielen (Art. 19 Abs. 1 lit. a URG). Dazu gehört auch der Gebrauch durch Familienangehörige und enge Freunde. Im Preis des leeren Trägers ist eine Entschädigung mitenthalten, deren Höhe in den Gemeinsamen Tarifen 4a (Videokassetten), 4b (CD-R data), 4c (DVD) sowie im 4d (Festplatten in Aufzeichnungsgeräten) festgelegt ist und die über die Verwertungsgesellschaften an die Berechtigten verteilt wird, so dass diese für Privatkopien indirekt entschädigt werden (Art. 20 Abs. 3 URG).

    Ferner weiss dieses Dokument, dass Privatpersonen

    Zitat

    Zitat:
    [...] nicht belangt werden, wenn sie den Kopierschutz beseitigen, um zum eigenen Gebrauch eine Kopie anzufertigen (neuer Art. 39a Abs. 4 URG). Verboten ist aber das Anbieten und Verbreiten von Vorrichtungen zur Umgehung wirksamer technischer Schutzmassnahmen (neuer Art. 39a Abs. 3 URG).

    Und schliesslich noch konkret zu diesem Fall:

    Zitat

    Zitat:
    Wenn ich für meinen eigenen, persönlichen Gebrauch selbst eine Kopie erstellen darf, so darf dies im Prinzip auch ein Dritter für mich tun (Art. 19 Abs. 2 URG). Wenn allerdings der Film auf DVD im Handel erhältlich ist, darf der Dritte nur Ausschnitte davon kopieren. Und wie gesagt: stets nur zum eigenen, persönlichen Gebrauch.

    Quelle: Suissimage [Hrsg.]: Merkblatt Privatgebrauch. 11 Fragen und Antworten zu Urheberrecht und Privatgebrauch. Oktober 2010. http://www.suissimage.ch/fileadmin/cont…tgebrauch_d.pdf, abgerufen/zitiert am 20.01.2014.

    Wer es exakt wissen will, findet HIER das schweizerische Bundesgesetz vom 9. Oktober 1992 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (inkraft seit 01.07.1993, abgerufen/verlinkt am 20.01.2014). Man mag staunen, was alles erlaubt ist, zum Beispiel auch bei Computerprogrammen. Dabei wird beispielsweise in Art. 24 Abs. 2 ausdrücklich darauf hingeweien, dass gewisse Befugnisse der Erwerber vertraglich nicht wegbedungen werden können. Also bitte nicht vergessen: Man hat als Käufer nicht nur Pflichten, sondern immer auch Rechte.

    Du hast eine PN

    Datenrettungen Normwandlungen Restaurierungen Digitalisierungen

  • Meine Frage, nämlich was genau "trotzdem" Funktioniert hat (Art der Quelle, wie wurde diese Aufgezeichnet bzw. zur Aufnahme-Box geleitet, etc), hast Du leider nicht beantwortet.

    Und, wie Du schon richtig bemerkt hast, steht das Recht zur Privatkopie im Widerspruch zu der Tatsache, dass gleichzeitig Vorrichtungen zum Überwinden "wirksamer technischer Schutzmassnahmen" verboten sind. Und, wie jeder weiß, sind heute nahezu alle Medien, von denen sich eine Privatkopie lohnen würde, mit solchen "Schutzmassnahmen" ausgestattet - Doublethink lässt grüßen.

    Selbst wenn Du also, theoretisch, eine Aufnahme für den Privatgebrauch machen dürftest - sobald das Quellgerät die Datern HDCP-verschlüsselt ausgibt, darfst Du es offiziell nicht mehr. Dafür bräuchtest Du ja zwangsläufig eine Vorrichtung, die den Kopierschutz aushebeln kann. Und eine solche darf ja gerade nicht legal vertrieben werden. Vom Himmel wird sie auch nicht fallen. Da beißt sich die Katze also in den Schwanz!

    (Man kann nun natürlich beliebig lange darüber streiten, was als "wirksame" Schutzmassnahme gilt. Defakto entscheiden das aber die Rechtsverdreher, so wie es ihnen die Lobbyisten in den Mund legen - also im Zweifel gegen dich)

  • Irgendwann wirds legal, die Videokassette hats auch geschaft. Der o.g. Analog-Grabber ist ja ein erster Schritt


    Nein, es wird NIE legal.
    Die Rechtlage ist verschlechtert worden.
    Analogue ist/wird bald tot, lese mal über Analogue sunset.

  • Lies! (Imperativ zu lesen)
    __

    Und wenn wir uns dann alle keine digitale Unterhaltung mehr leisten können, stellen wir vielleicht mal fest, dass wir sie auch gar nicht "brauchen" (Stichwort RTL-Bashing).

    Der Unterschied zwischen "Bedürfnis" und "Bedarf" ist auch ein mehr oder weniger interessantes Thema aus den Randbereichen der Philosophie.

    Übrigens, wenn mal wieder auf die pöööhsen Raubmordkopierer eingedroschen wird: Musikmarkt in Deutschland stabil laut BVMI. :eek:

  • Zitat aus obigem Link

    Zitat

    der Technisat Digit HD8+ können, sofern die Sender es nicht mit technischen Hilfsmitteln verhindern, zwar auf Festplatte aufnehmen. Sie spielen HD+-Aufnahmen aber nur in Echtzeit ab: Vorspulen, um etwa eine Werbepause zu überspringen, ist nicht möglich.

    Falsch...zumindest bei einem Digicorder ISIO C kann ich vorspulen nach Lust und Laune.
    Streams von der int.HDD übertragen auf eine ext.USB3 HDD...obwohl in der Beschreibung zum Gerät nix steht in Bezug auf USB3.

    ..ich zitiere weiter aus obigem Link

    Zitat

    Doch es geht viel bequemer: Machen Sie Ihren PC zum HD-Recorder! Mit zwei kleinen Kästchen, dem Digital-Analog-Wandler HD Fury 2 und dem Videorecorder Hauppauge HD-PVR, können Sie alle HDTV-Signale per HDMI-Anschluss auf Festplatte aufzeichnen und von dort abspielen.

    hier wird vergessen zu erwähnen dass bereits komprimiert wird....und im unten erwähnten c`t Heft steht noch......die erstellten Videodaten seien anschliessend etwas problematisch für die Weiterverarbeitung am PC,die Quali nur mittelwertig.

    Überleg doch mal.......uncomprimiert sinds bei 720 50p cirka 90 MByte ,pro Sekunde....das muss eine herkömmliche HDD erst mal schaffen...1 Std.Film so aufgenommen ergibt cirka 311 GB...habe ich doch schon alles hier verkleckert.

    Dann lies mal in der PC-Zeitschrift "c`t" Nr.1 ab Seite 92..."Neues Spiel, neuer Clip"

    Datenrettungen Normwandlungen Restaurierungen Digitalisierungen

    Einmal editiert, zuletzt von Goldwingfahrer (22. Januar 2014 um 20:11)

  • Rechtlich gesehen müsste ein _wirksamer_ KS ausgehebelt werden, um problematisch zu sein. Und wirksam ist HDCP seit Erscheinen der Fury schon nicht mehr. Technisch war das nie ein Problem, wo kämen sonst die ganzen Konsolen-Let's-Plays in HD her? Diese HDCP-Stripper gibt's bei Amazon.de um 20€ (nein, natürlich nicht unter diesem Namen :) )

  • @fryk: Wie begründest Du, die Annahme, dass HDCP kein wirksamer Kopierschutz ist, wenn selbst CSS als ein solcher gilt?
    Nur weil es Hardware/Software oder in Hardware 'gegossene' Software gibt, machst das einen Kopierschutz nach deutschem Recht noch nicht zu einem nicht-wirksamen Kopierschutz.
    -> ohne einen entsprechenden Gerichtsbescheid wäre ich da sehr vorischtig.

  • "Wirksam" sind Maßnahmen aus rechtlicher Sicht üblicherweise schon, wenn sie für einen technischen Laien einen erheblichen Aufwand bedeuten würden (angefangen damit, dass der sich erst mal das Wissen über Umgehungstechniken aneignen müsste). Man geht also vom Niveau eines Herrn Cholerik aus, der beim Mediamarkt anruft, weil er die Einschalttaste am Videorecorder nicht findet... (Radio PSR Sinnlos Telefon) ;D

  • Wenn ich im deutschen Amazon ein Teil kaufe, was den HDCP entfernt, ist der in meinen Augen unwirksam. Aber diese juristisch-politischen Implikationen interessieren mich nicht wirklich, sondern der technische Aspekt. Darauf gestossen bin ich auf Videohelp, eine Insel des freien Denkens im Meer der Unterdrückung desselben, wo lange Threads zu diesem Thema gepflegt werden und man sich ggf. auch Fotos dieser Apparate ansehen kann. Und wenn man dann das falsche ordert, ist das dank Amazon ja auch nicht schlimm :)

    PS: und vorsichtig muss man immer sein, wenn man das Pech hat, in diesem Land zu leben. Das war in geschichtlichen Zeiträumen noch nie anders. Deshalb läuft auch ständig mein VPN.

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