Ich weiß es ist alte Kamele und sollte eigentlich klar sein, aber bei der Unterhaltung mit einem Freund war es da gerade etwas unklar.
Sehe ich das richtig, dass:
- Das Umgehen des Kopierschutzes einer DVD oder Blu-ray in Deutschland unter "§ 108b Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen" fallen sollte.
- Und "... wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht,..." (siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__108b.html) heißt, dass man zu reinen privaten Zwecken durchaus den Kopierschutz von DVDs&Co umgehen darf?
Sicher man darf niemanden dabei helfen dies zu tun oder irgendwelche Software welche für diese Umgehung gedacht ist beworben noch verkaufen, aber rein private Gebrauch sollte in Deutschland nicht strafbar sein.
Cu Selur