Kopierschutz umgehen in Deutschland,...

  • Ich weiß es ist alte Kamele und sollte eigentlich klar sein, aber bei der Unterhaltung mit einem Freund war es da gerade etwas unklar. :)

    Sehe ich das richtig, dass:

    • Das Umgehen des Kopierschutzes einer DVD oder Blu-ray in Deutschland unter "§ 108b Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen" fallen sollte.
    • Und "... wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht,..." (siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__108b.html) heißt, dass man zu reinen privaten Zwecken durchaus den Kopierschutz von DVDs&Co umgehen darf?

    Sicher man darf niemanden dabei helfen dies zu tun oder irgendwelche Software welche für diese Umgehung gedacht ist beworben noch verkaufen, aber rein private Gebrauch sollte in Deutschland nicht strafbar sein.

    Cu Selur

  • Ich weiß im Moment nicht, ob das die passenden Paragrafen sind. Es gibt einen Unterschied zwischen Software-Kopierschutz und Medien-Kopierschutz.

    Aber allgemein gilt: Solange es weder öffentlich beworben noch in kommerziellem Ausmaß betrieben wird, ist es einerseits keine Straftat, und dürfte andererseits für eine zivilrechtliche Klage das Interesse zu gering sein. Also zum Schauen-können (und eventuell für einen wirklich guten Bekannten) wird sich kein Staatsanwalt auf seinem Stuhl dafür drehen. Und für Rechtsanwälte müsste es in unkontrollierbarem Ausmaß die Wohnung verlassen.

  • Zitat

    .. und dürfte andererseits für eine zivilrechtliche Klage das Interesse zu gering sein. Also zum Schauen-können (und eventuell für einen wirklich guten Bekannten) wird sich kein Staatsanwalt auf seinem Stuhl dafür drehen. ...


    Ob Interesse besteht oder nicht und ob die Sache der Verfolgung 'wert' ist, ist bei mir eigentlich egal, es geht mir um die Rechtslage und nicht deren tatsächliche Ahndung.

    Zitat

    Ich weiß im Moment nicht, ob das die passenden Paragrafen sind. Es gibt einen Unterschied zwischen Software-Kopierschutz und Medien-Kopierschutz.


    Hmm,.. guter Punkt, weiß da jemand genaueres?

  • Üblicherweise wird § 95a UrhG als Basis erwähnt, Verstöße dagegen können als Straftat (§ 108b UrhG) oder Ordnungswidrigkeit (§ 111a UrhG) verfolgt werden. Grundsätzlich also: Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke ist verboten, sofern es keine explizite Ausnahme gibt.

    Wikipedia: Kopierschutz / Rechtslage in Deutschland

    Bei Software gibt es die ausdrückliche Ausnahme von §§ 95a-95d nach § 69a UrhG (oft formuliert als Recht auf Privatkopie zur Datensicherung).

  • Okay, hab ich das jetzt richtig verstanden:
    Softwarekopierschutz:
    § 95a UrhG + § 69a UrhG => Kopierschutzumgehung für 'Privatkopie' ist okay.
    Kopierschutz auf Medium:
    § 95a UrhG + § 108b UrhG => Kopierschutzumgehung für 'Privatkopie' ist schon mal keine Straftat, wegen: "... wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht,..."
    § 95a UrhG + § 111a UrhG => scheint auch nicht wirklich zu sagen, dass man einen Kopierschutz nicht für private Zwecke umgehen darf.

  • Zitat von Selur


    Schade, dass hier sonst keine Ahnung oder Interesse zu haben scheint.

    Jura ist ab einem bestimmten Komplexitätsgrad eigentlich keine Rechts-"Wissenschaft" mehr, sondern eher Rechts-"Philosophie" - es geht primär darum, das Gericht davon zu überzeugen, dass die eigene Sicht und Auslegung die richtige ist. Selbst wenn du deine Fragen einem auf dem Gebiet kompetenten Rechtsanwalt stellst, wirst du keine klaren, "schwarz-weißen" Antworten mit "Ja" oder "Nein" bekommen, sondern auf Kenntnissen und Erfahrungen basierende persönliche Einschätzungen mit sehr vielen "Meiner Ansicht nach..."-, "Müsste"-, "Könnte"- und "Sollte"-Formulierungen und Verweisen, was mal wer wo und wieso in einem ähnlichen Fall entschieden hat.

    Als juristischer Laie Gesetzestexte zu lesen hat in der Regel wenig Sinn - zunächst mal muss man dieses meist staksige Geschwurbel verstehen bzw. deuten können, und dann hoffen, dass das Gelesene in diesem Fall überhaupt anwendbar ist, es keine anderen Gesetze gibt, die wiederum irgendetwas einschränken (man denke hier z.B. an den "Kopftuchstreit": Religionsfreiheit vs. Neutralitätsgebot), und zu guter Letzt dass das Gericht, vor dem ein diesbezüglicher Fall landet, das genau so oder zumindest ähnlich sieht/auslegt. Außerdem gibt es zu Gesetzestexten Kommentare, Kommentare zu Kommentaren, Musterurteile etc., die man auch zunächst einmal kennen und begreifen muss. Das Ganze versucht halt, die Realität abzubilden; Die ist komplex und nicht jede Frage eindeutig mit "Ja" oder "Nein" zu beantworten.

    Und in wie vielen Gesetzen tauchen extrem dehnbare Begriffe wie "In erheblichem Maße", "angemessen", "hinreichend", "(un)zumutbar" etc. auf? Für sowas gibt's dann meist irgendeinen Kommentar oder ein Urteil, in dem ein Gericht entschieden hat, ob dieses oder jenes angemessen, hinreichend, zumutbar ist. Was natürlich nicht heißt, dass ein anderes Gericht in einem nahezu identischen Fall zum gleichen Urteil kommt - es kommt nicht allzu selten vor, dass sich zwei Urteile zweier Gerichte zu einem Thema völlig widersprechen.

    Am Spruch "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand" ist durchaus was dran.

    Gruß, Christian

  • Kopierschutz und Urheberrecht http://www.rechtsfokus.de/kopierschutz-und-urheberrecht
    Urheberrechtsgesetz http://dejure.org/gesetze/UrhG/95a.html
    Urheberrecht: Kopie und Konsequenzen http://www.tecchannel.de/pc_mobile/extr…d_konsequenzen/
    Das deutsche Urheberrecht nach seiner Novellierung http://www.it-recht-kanzlei.de/privatkopie.html
    Themenkomplex Privatkopien BMJV 2014? http://www.bmjv.de/DE/Themen/Wirt…html?nn=1463554

    Im Papier des Ministeriums (letzter Link) wird kurz und knapp erläutert: Wer für enge Familienangehörige den wirksamen Kopierschutz entfernt um Kopien herzustellen, ist straffrei gestellt kann aber vom Rechteinhaber auf Schadensersatz verklagt werden. Was "wirksam" bedeutet steht unter Punkt 9.

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