Meine Brille ist mittlerweile ziemlich alt; heute ist mir beim Putzen der Rahmen gebrochen. Zur Überbrückung passen die Gläser erstmal in einen Ersatzrahmen, es wäre aber dennoch mal langsam Zeit, die Werte zu prüfen und sich eine neue anfertigen zu lassen.
Bei der alten Brille hatte mein Arbeitgeber die Kosten als Bildschirmarbeitsmittel übernommen. Doch die rechtliche Grundlage hat sich in der Zwischenzeit geändert. Für mich ist das alles übermäßig kompliziert, insbesondere weil hier überall von Altersweitsichtigkeit geschrieben wird; ich als Kurzsichtiger brauche aber eigentlich gar keine Gleitsichtzonen, eine generelle Brille mit passender Brechkraft erscheint mir optimal von der Tastatur bis zum Horizont. Wäre eine solche Brille dann nicht förderbar, weil sie nicht ausschließlich für den Gebrauch am Bildschirmarbeitsplatz dimensioniert ist?
Vielleicht kennt ja jemand hier jemanden, der irgendwo im Bereich zwischen Optik und Arbeitsrecht ein paar Hinweise für mich hat.