Zitat von hook_28
Ich will gar nichts machen. Das Problem ist, daß vor 2 Jahren mal mit DVD2SVCD gearbeitet und SVCD's erstellt habe. Dann habe ich auch mal eine Anleitung zu diesem Programm geschrieben und diese auf meiner Website dargestellt. Im September letzten Jahres habe ich dann hinzugefügt, daß ein Umgehen von Kopierschutzmechanismen rechtswiedrig ist.
Jetzt habe ich von einem Anwalt aus München einen unschönen Brief bekommen und soll 4700,- Euro dafür zahlen, daß der mich abgemahnt hat (die spinnen doch). Aber ich habe das Programm nicht angeboten, nur eine Anleitung geschrieben und auf die Website von "DVD2DVD.org" verlinkt.
Ich sehe darin keine Verletzung des UrhG, denn ich habe nicht beschrieben, wie der Kopierschutz umgangen wird.
Ich denke eher, dass es darum geht, dass du durch deinen Link dir den Inhalt der DVD2DVD Seite zu eigen gemacht hast. Ob dem so ist, kommt auf den Einzelfall an. Selbst wenn dem so wäre, bleibt noch zu klären, ob die Seite DVD2DVD.org im allgemeinen oder das Programm DVD2SVCD im Speziellen überhaupt illegal ist. Ich denke nicht, da es nicht der wesentliche Zweck des Programmes ist einen Kopierschutz zu umgehen. Ich persönliche halte eine Klage gegen dich für wenig aussichtsreich, und würde dir empfehlen, einen guten Rechtsanwalt in diesem Fachgebiet aufzusuchen.