Beiträge von hook_28

    Zitat von Gleitz

    Lese dir das UrhG in Ruhe durch. Von erster bis zur letzen Seite. Interessant ist einmal § 53, § 95 und § 108. PC-Zeitschriften bringen in ihren Ausgaben schon wieder Links zu DVDShrink. Die haben eine Rechtsabteilung und wissen genau was sie machen

    Durchgelesen habe ich mir das schon mehrfach, aber verstehen tut das doch niemand wirklich.
    Und ich habe gerade Post von den Typen bekommen, die beharren weiterhin auf Unterzeichnung der Unterlassungserklärung.
    Die schreiben, daß schon das Setzen des Links zu "http://www.dvd2svcd.org" gegen §95a Abs.3 UrhG verstößt, denn damit mache ich das Programm öffentlich zugänlich.
    Der Schönheitsfehler an der Sache ist jedoch, daß der Link "http://www.dvd2svcd.org" ins Nirvana führt (Error 404). Damit ist ja der Tatbestand der öffentlichen Zugänglichmachung gar nicht mehr erfüllt.
    Angeblich ist auch die bloße Beschreibung des Programmes verboten, nur kann ich aus §95a UrhG nichts entnehmen, was das verbietet.

    Gorbag

    Zitat von Gorbag

    Gibt es da nicht diese Bestimmung, wenn sich ein Websiten-Betreiber mittels "Ich bin nicht für Inhalte anderer Websites, zu denen ich hier Links setze" von anderen Websites distanziert, dies auch nicht geahndet werden kann?

    Ja, ja, der heiß geliebt Dislaimer...
    Das ist wohl das am meist mißverstandene Urteil, was es je gab. Dieses Urteil wurde niemals rechtskräftig, die Parteien einigten sich auf einen Vergleich.
    So ein Disclaimer kann im Prinzip nur Schaden anrichten, helfen tut er niemanden.

    unknown

    Zitat von unknown

    eine seite einfach vom netz zunehmen, würde dein problem sowieso nicht lösen, dann würde nie jemand bestraft werden können.

    Das nicht, aber es schützt vor weiteren Anschuldigungen.

    Zitat von unknown

    das von fr_an sagt nur aus, wann das letzte update der seite vorgenommen wurde.
    ps: tauscht das svcd doch mal mit dvd!

    Wann die Seite zum letzten mal geupdatet wurde, wollte ich ja eigentlich nicht wissen. Ich wollte wissen, seit wann die Domain "http://www.dvd2svcd.org" nicht mehr erreichbar ist.
    Da die Seite nicht erreichbar ist, ist die Anschuldigung der Anwälte schlicht weg nicht wahr, ich würde schon fast behaupten - sie ist gelogen.

    Das mit dem Austasuch in der Domain weiß ich natürlich... :)

    unknown

    Zitat von unknown

    du hast nichts zu befürchten, solang du:
    1. auf deinem webspace das programm dvd2svcd nicht zum download anbietest
    2. in deinem guide nicht beschreibst wie gerippt werden muss, also wie genau die einstellungen zu treffen sind um den kopierschutz zu umgehen
    überprüfe das!
    ist dein guide in html-form verfasst? oder auch downloadbar? (eventuell für fremde veränderbar?!)

    zu 1) tue ich nicht und habe ich nie getan
    zu 2) habe geschrieben, daß zum Rippen die internen Routinen besser sind. Aber obendrüber stand ganz groß, daß das überarbeitete UrhG das Umgehen von Kopierschutzmechanismen verbietet.
    und ja, es ist in HTML-Form, man kann es nicht downloaden.

    @all

    Da fällt mir gerade was ein - der Link auf meiner Seite führte zu "http://www.dvd2svcd.org", wie ich aber gerade bemerkte, ist die Seite unter dieser Domain gar nicht mehr erreichbar.
    Wer kann mir sagen, seit wann das so ist, die neue Adresse lautet ja etwas anders.

    Fr_An

    Zitat von Fr_An

    Da würde ich Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft stellen.
    DVD2SVCD findet sich noch in den Downloads der PC Welt, auch wenn dann zu Doom9.org gelinkt wird.

    Na laß mal gut sein, der Streß, den ich jetzt habe reicht mir.

    Aber kannst du mir vielleicht sagen, ob eine Stellungnahme zum Sachverhalt zur Wahrung der Abmahnfrist ausreicht?
    Eine Stellungnahme habe ich abgegeben und die Seite erst mal vom Netz genommen.

    Amenophis

    Zitat von Amenophis

    was genau waren denn deren Anschuldigungen?

    Die haben geschrieben:

    Zitat

    Unsere Mandantschaften haben in Erfahrung gebracht, daß Sie das Programm DVD2SVCD wie folgt anbieten


    Dann folgt der Link zu jener Seite, auf der die Anleitung liegt. Im Anschluß daran folgen 2 Screenshots, die die Seite zeigen. Auf dem ersten Screenshot ist der Link zu "DVD2SVCD.org" markiert und auf dem 2. Screenshot ist die gleiche Seite zu sehen und dazu ein Downloadfenster, in dem zu sehen ist, wie das Programm gerade downgeloadet wird.

    Was jedoch nicht erkennbar ist, wohin der Link im 1. Screeshot führt und es wird der Eindruck erweckt, daß das Dowloadfenster durch anklicken dieses Links geöffnet wird. Das ist aber nicht der Fall, denn das Programm kann man erst downloaden, wenn man auf der Seite von "DVD2SVCD" ist.

    In der Abmahnung werde ich, unter Androhung von Strafe (10.000 Euro je Fall) aufgefordert zu unterlassen, das Programm anzubieten, was ich nie getan habe.

    Fr_An

    Zitat von Fr_An

    Der Hauptzweck von DVD2SVCD ist nicht dass Umgehen des Kopierschutzes, weshalb es, wie auch der DVD Decrypter, nicht insgesamt illegal ist. Es dürfen lediglich die Funktionen, welche zum Umgehen des Kopierschutzes geeignet sind, nicht besprochen werden.

    Kannst du das bitte den Anwälten klar machen? :(
    Ach ja, wen's interssiert - es ist die Kanzlei "Waldorf, München" - dem einen oder anderen vielleicht bekannt.

    Natürlich habe ich erst mal geschrieben, daß deren Behauptungen nicht stimmen, denn ich biete das Programm ja nicht an, aber das war der Grund meiner ersten Frage - wenn nämlich das Programm, so wie man es downloaden kann, geschützte DVD's nicht kopieren kann, dann wäre die ganze Anschuldiugung haltlos.

    LigH

    Zitat von LigH


    Dann müsste also deiner Meinung nach der Autor von DVD2SVCD auf seiner Webseite eine Liste führen: "Dieses Programm darf in folgenden Ländern nicht verwendet werden: ..., ..." - hab ich dich da richtig verstanden?

    Das ist nicht meine Meinung sondern die der Gesetzgeber. Und es heißt ja immer so schön "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe"
    Wenn der Anbieter nicht in Deutschland sitzt, dann hat er kein Problem, das Anbieten des Programmes ist für Ihn damit nicht illegal. Aber du darfst es in Deutschland nicht verwenden und das mußt du als Anwender wissen.

    Zitat von LigH


    Nun Frage ich dich, woher jemand detailliert wissen soll, in welchen Ländern ein Programm nicht verwendet werden darf, weil es nach dortiger Gesetzgebung nicht erlaubt wäre. Die Kosten, das zu recherchieren und aktuell zu halten, wären ja immens.

    Der Anbieter muß das nicht wissen, wenn er nicht in Deutschland sitzt. Sitzt er in Deutschland, darf er es nicht anbieten.

    Zitat von LigH


    Und dann käme noch hinzu, in wiefern die Verwendung tatsächlich "verboten" und "strafbar" ist, denn zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat besteht doch noch ein erheblicher Unterschied, der üblicherweise auch am entstandenen Schaden gemessen wird: Wenn du dir mit Hilfe von DVD2SVCD eine oder wenige Privatkopien erstellst und sie für dich oder im Freundeskreis behältst, musst du dir keine Sorgen darüber machen, wer darauf hin an deine Tür klopfen könnte.

    Eben nicht. Lt. §95a UrhG heißt es:

    Zitat

    Verboten sind die Herstellung [...] sowie das Erbringen von Dienstleistungen, die
    1.) Gegenstand einer Verkaufsförderung , Werbung oder Vernmarktung mit dem Ziel der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen sind.

    Fakt ist, daß Firmen wie BMG, edel-records EMI etc., vertreten durch eben diese Anwälte in München, mich abgemahnt haben. Nun soll ich eine Unterlassungserklärung unteschreiben und für den Schriebs, den mir die Anwälte geschickt haben, soll ich 4700 Euro bezahlen.

    Ich bin mir jedenfalls keiner Schuld bewußt, denn ich beschreibe nicht, wie man einen Kopierschutz umgeht, ich weiße ja extra darauf hin, daß das verboten ist. Ich beschreibe nur, wie man das Programm an sich bedient (HAmmer68 macht nichts anderes, wurde der schon agemahnt :)).
    Ich darf ja auch beschreiben, wie man eine Bombe baut, das ist nicht verboten.

    Fr_An

    Seit Version 1.7.x kopiert "DVD2DVD-r" keine kopiergeschützten DVD's mehr und die Rechtschutzversicherung tritt genau bei so einem Fall nicht ein.

    @ Rudi Ratlos

    Zitat von Rudi Ratlos


    Nachdem ich jetzt deine 2. Anfrage gelesen habe, die du 1 Minute vor der meinen gegeben hast, bin ich etwas besänftigt. Trotzdem ist und war die Art, WIE du deine Frage gestellt hast, fast eindeutig so zu verstehen, dass es dir darauf ankam, einen Kopierschutz mit DVD2SVCD zu umgehen. Das war etwas unglücklich formuliert. Und..., was das Umgehen eines Kopierschutzes angeht, reagieren wir hier SEHR ALLERGISCH, weil wir unser Board noch einige Zeit erhalten wollen.

    Alle Frage nach einem Kopierschutz werden dabei sehr kritisch gesehen!


    Seh ich ja ein - sorry :) Aber die Frage ist ernst und das Problem auch.

    @ LigH

    Zitat von LigH


    Ohne die Dateien auf Platte zwischenzuspeichern, sowieso nicht. Ansonsten kenne ich persönlich das Programm aber nicht gut genug, um sagen zu können, ob die aktuelle Version weiterhin kopiergeschützte DVDs auslesen kann. Ich gehe jedoch davon aus: Immerhin wird es international angeboten - wenn ich mich recht erinnere, brauchst du aber noch zusätzliche "Treiber" für einen Direktzugriff.


    Genau, es wird international angeboten, also auch in Deutschland. Und da wäre es verboten, wenn es kopiergeschützte DVD's kopieren kann.

    @ unknown

    Zitat von unknown


    dvd2svcd wird doch inkl. ripper geliefert.
    somit wirst du einen kopierschutz umgehen könne, wenn ein solcher vorhanden.

    also für dich dann wohl doch nicht so geeignet!

    was willst du denn konkret machen?


    Ich will gar nichts machen. Das Problem ist, daß vor 2 Jahren mal mit DVD2SVCD gearbeitet und SVCD's erstellt habe. Dann habe ich auch mal eine Anleitung zu diesem Programm geschrieben und diese auf meiner Website dargestellt. Im September letzten Jahres habe ich dann hinzugefügt, daß ein Umgehen von Kopierschutzmechanismen rechtswiedrig ist.
    Jetzt habe ich von einem Anwalt aus München einen unschönen Brief bekommen und soll 4700,- Euro dafür zahlen, daß der mich abgemahnt hat (die spinnen doch). Aber ich habe das Programm nicht angeboten, nur eine Anleitung geschrieben und auf die Website von "DVD2DVD.org" verlinkt.
    Ich sehe darin keine Verletzung des UrhG, denn ich habe nicht beschrieben, wie der Kopierschutz umgangen wird.

    Hallo,

    @ LigH

    Darum gehts gar nicht. Ich will keine DVD's kopieren, ich will wissen, ob DVD2SVCD geschützte DVD's kopieren kann.
    Wenn es nämlich dem neuen Urheberrechtsgesetz entspricht, dann kann es das nicht, und genau das will ich wissen. Kann das Programm das, dann ist das Programm illegal und ich habe ein Problem. Kann es das nicht, dann ist alles in Butter.

    Hook