Beiträge von W.E.C.

    Zitat

    Ohne jetzt die konkrete Gesetzeslage zu kennen - GEMA ist ein Privatwirtschaftliches Unternehmen - per se habe die erstmal gar keine Rechte! Niemand muß einem Gema-Vertreter Rechnungen zeigen/aushändigen und reinlassen muß man die schon gar nicht! Unklar ist evtl. wie das für (echte) Importeuere/Wiederverkäufer aussieht - möglicherweise sieht das da anders aus; für den kleinen Privatabnehmer ist das ganz sicher nicht relevant!

    Hm, befürchte, dass die GEMA doch Auskunftsrechte hat:
    UrhG § 54g Abs. I.: Auskunftspflicht:
    "Der Urheber kann von dem nach § 54 Abs. 1 oder § 54a Abs. 1 zur Zahlung der Vergütung Verpflichteten Auskunft über Art und Stückzahl der im Geltungsbereich dieses Gesetzes veräußerten oder in Verkehr gebrachten Geräte und Bild- oder Tonträger verlangen."
    Und weiter:
    UrhG § 54h Abs. I: Verwertungsgesellschaften; Handhabung der Mitteilungen:
    "Die Ansprüche nach den §§ 54, 54a, 54f Abs. 3 und § 54g können nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden"

    PS. Danke für den Tip mit'm BBCode, daran lags :P

    Zitat von QuiCo

    Da würd ich mir aber schon überlegen einen neuen Brenner zu kaufen.

    Nu ja, stimmt schon, dass er in die Jahre gekommen ist, aber da er nur sparsam und schonend benutzt wurde ist er quasi sowas wie ein Garagen-Brenner. Der tut noch ganz gut, war immer zuverlässig, also warum abschießen? Okay, geb ja zu das ich mittlerweile schon mal auf einen neuen schnieken Bruzler geschielt hab, aber was versucht uns die Werbung immer zu sugerieren: Geiz ist geil...
    Aber zurück zum Geschäft. Hat mir immer noch alles keine Ruhe gelassen, daher hab ich im UrhG ein wenig rumgeschmöckert. Unter UrhG § 54 I steht interessanter Weise: "Neben dem Hersteller haftet als Gesamtschuldner, wer die Geräte oder die Bild- oder Tonträger in den Geltungsbereich dieses Gesetzes gewerblich einführt oder wiedereinführt oder wer mit ihnen handelt." [highlight=red].
    Aha, gewerblich...
    Weiter: "Der Händler haftet nicht, wenn er im Kalenderhalbjahr Bild- oder Tonträger von weniger als 6.000 Stunden Spieldauer und weniger als 100 Geräte bezieht." -> Es gibt also eine Freigrenze...
    Und jetzt wird's nochmal spannend unter Abs. II:
    "Einführer ist, wer die Geräte oder Bild- oder Tonträger in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt oder verbringen läßt. Liegt der Einfuhr ein Vertrag mit einem Gebietsfremden zugrunde, so ist Einführer nur der im Geltungsbereich dieses Gesetzes ansässige Vertragspartner, soweit er gewerblich tätig wird"
    "[glow=red]
    Wenn mich also nicht gänzlich alles täuscht, bleib ich als Privatperson, die nicht weiterverkauft, erstmal außen vor. Dies passt auch zu den AGB's so mancher Händler, die durch Annahme dieser den Vertragspartner bestätigen lassen, dass dieser gerwerblich handelt (Siehe z.B. cdrohlinge24). Damit versucht man also auf den Kunden die Gebühren abzuwälzen.
    Was wenn ich bestätige, dass ich gewerblich tätig bin? Da war ja noch die Freigrenze, oder nicht? Klar, ich habe gegen den Kaufvertrag verstoßen, aber kümmert dies die GEMA? Die sehen nur, ob ich unter den stattlichen 3000 Rohlingen geblieben bin, oder etwa nicht?
    Und noch was. Todesengel schrieb, dass die GEMA v. Unternehmen die Rechnungen einsehen darf. Aber stellt nicht die ausländische Briefkastenfirma diese? Hat die GEMA internationale Auskunftsrechte? Sie darf doch eigentlich nur im Geltungsbereich des UrhG agieren (?).
    Tja, das waren dann mal meine wirren Gedankengänge für heute. Eure Meinung?

    Nein, nein Landwirt Huber's Hof wird nicht um 4 Uhr gestürmt...eher um 3 Uhr, da zu dieser Uhrzeit die Chance größer ist, dass er noch geschlafen hat und anschließend in Unterwäsche unter den wachsamen Blicken der laut vor Schadenfreude wiehernden, gackernten und blöckenden sonstigen Hofbewohnern abgeführt werden kann. Das muss so sein, Naturgesetz. :D
    Okay, nachdem Vienna die Sachlage in A geschildert hat, hab ich mich auf die Seite der GEMA getraut und da mal ein wenig gelesen. Also so eindeutig möchten die sich scheinbar nicht festlegen. Einerseits sagt man, dass Hersteller o. Händler o. Importeure blechen müssen (Was heißen würde, dass Bauer Huber, wenn er importiert, dran wäre), anderseits sagt man aber auch, dass auch ein im Ausland ansässiger Lieferant Importeur sein kann, wenn er an Kunden in D-Land liefert (Somit könnte Bauer Huber seine Nächte beruhigt durchschlafen). Hm, gerade keimt in mir so'n mikroskopisch kleines Flämmchen an Hoffnung auf.
    Was mich stört ist das Wörtchen "kann" in der Auslegung des "Importeurs"

    QuiCo: Vielen Dank für Deine Bemühungen. Deswegen komm ich mir noch schäbiger vor, wenn ich wieder zugeben muss, dass die nichts für mich sind :oops: . Mein Toshibär ist noch der alte 5272, der brennt "nur" achtfach und die Firmware ist so steinalt (Toshiba macht da nicht wirklich viel), dass die sicherlich nicht die richtige Schreibstrategie für die neuen 16x-Scheiben enthält. Die Ergebnise dürften anschließend nicht so berauschend sein. Verschiedene Testbericht sagen auch aus, dass 16x-Rohlinge ohnehin nicht das Wahre sind (Was widerum an der Firmware liegen könnte...). Daher würde ich mich so wahnsinnig gern mit 8x eindecken.

    QuiCo: Stimmt, Amazon, Conrad & Co. haben Rohls. Ich habe mich allerdings ziemlich auf TY eingeschossen, und von denen ist da weit und breit nichts zu sehen. Der Tip mit Gropp-Shop geht auf jeden Fall in die richtige Richtung, danke dafür (Frage mich allerdings auch, wieso ich die bei google nicht selber gefunden habe...wird wohl menschliches Versagen sein
    :oops: ). Leider führen die aber nur white printables, und diese sind die einzigen Taiyo, die jemals aus meinem Toshibär als Coaster raus kamen. Daher suche ich eher nach gelabelten (Fuji o. Plextor...schwärm) oder den den gänzlich blanken, nicht bedruckbaren. Und da wird's dann wirklich eng.

    JoeCool: Hm, CDWelt24 will wirklich nicht so richtig ins Konzept passen. Bei denen deutet überhaupt nichts auf eine ausl. Brifkastenfirma hin. Das die den Spruch mit den "Länderspezifischen Abgaben" etc. in ihren AGB's drin haben macht ja Sinn, schließlich verkaufen die scheinbar in die CH usw.
    Aber das man sich als Privatperson nicht um die GEMA-Gebühr kümmern muss, darauf würde ich nicht wetten. Wenn man sich die Entwicklungen der letzten Zeit anschaut, dürfte der Bande echt alles zuzutrauen sein.
    Das mit den Hausdurchsuchungen war auch eher so gemeint, dass nach Einsicht der Rechnungen ja der Eine oder Andere auffallen könnte durch größere Abnahmemengen an Rohlingen (Rasterfahndung? :twisted: ). Da wir aber in einer Zeit leben, in der es dem Bruttonormalbürger ja vollkommen ausreichen müsste alle halbe Jahre einen 5er-Pack Rohlinge beim Lidl zu holen, was will er denn dann mit 'ner 25er-Spindel -> seeeeehr verdächtig! Und wer sich erstmal verdächtig macht...
    Klar. ist 'n bisschen überzogen, aber nur weil ich paranoid bin, heißt es ja nicht, dass sie nicht wirklich hinter mir her sind, gell? :)

    Erstmal Danke an Todesengel. Ist zugegebener Weise ein mir neuer Aspekt, bin aber auch 'n blutiger Newbie in dem Thema. Hat dazu schonmal jemand (unangenehme) Erfahrungen sammeln dürfen? Das die GEMA in D ja so ziemlich alles darf ist ja nicht neu. Nur stellt sich dann immer noch die Frage, ob sie es tut (Ich klammere mich hier an den letzten Strohhalm, ich weis).
    Gibt es denn überhaupt Alternativen? Wenn ich mir die Online-Shops so ansehen, scheinen die ja alle nach diesem Schema aufgebaut zu sein.
    Hab nämlich keine Lust um 3 Uhr früh in Unterhosen und Handschellen vor den Augen der Nachbarn (Die es ja schon immer gewusst haben...was auch immer "es" ist) von maskierten GEMA-Sondereinsatzkräften abgeführt zu werden, weil ich mir 'n 100er Pack Taiyos bei 'nem Online-Fritzen geholt habe, da es die sonst nirgends gibt...