Beiträge von Amenophis

    Zitat von Gothmog


    Tja und zu deinem letzten Satz kann ich nur sagen, dass ich da nicht allzuviel Hoffnung habe. Bei Filmbeschlagnahmungen gibt es (fast) kein zurück mehr, bzw. die Möglichkeit dies per Gerichtsbeschluss rückgängig machen zu lassen!

    Wie bei jedem anderen Urteil gibt es auch hier die Möglichkeit, das in der nächsthöheren Instanz neu verhandeln zu lassen, der entsprechende Streitwert ist ja anscheinend vorhanden. Da ich den Film jedoch nicht kenne, kann ich dennoch nicht beurteilen, ob in diesem Fall im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten denkbar ist.

    Zitat von Gothmog

    Zuerst muss ich anmerken, dass ich den Film "Blod Feast" zwar vom Titel her kenne, ihn aber nie gesehen habe. Dennoch habe ich die Petition unterzeichnet, da ich eine Bevormundung Erwachsener durch die BpjM, die IMHO eine staatliche Zensurbehörde ist, nicht unterstützen möchte. Diese Behörde stellt in Zusammenarbeit mit der Justiz eine fragwürdige Liste von Medien auf, die letztendlich beschlagnahmt werden. Jugendschutz ist eine sinnvolle Sache, aber dass mündigen/volljährigen Bürgern quasi vorgeschrieben wird, welche Filme sie sehen dürfen und welche nicht, ist eines demokratischen Landes nicht würdig. Laut Grundgesetz findet in Deutschland eine Zensur nicht statt. Was aber ist dann bitte die Beschlagnahme von Filmen?

    Sorry, aber die Fakten deiner Aussage sind größtenteils falsch. Die BpjM beschlagnahmt keine Titel, sie indiziert bestenfalls welche. Im Gegensatz zur Beschlagnahmung kann hier immer noch jeder Erwachsene das Produkt im Laden oder gesicherten Versandhandel beziehen. Entsprechend ist es auch keine Zensur, da jeder mündige Bürger das Produkt dann beziehen kann. Bei dem hier erwähnten Titel geht es aber um eine Beschlagnahmung. Diese wird von einem Gericht verkündet, wenn dieses Gericht bei diesem Titel Straftatsbestände verwirklicht sieht. Die BpjM hat darauf jedoch keinen Einfluss. Die einzige Frage die sich hier stellt, ist ob sich das Material gegen entsprechende Gesetze verstößt. Falls der Rechteinhaber der Meinung ist, kann er immer noch in einer höheren Instanz die Aufhebung des Urteil erwirken, oder zumindest das versuchen. Entsprechend sehe ich auch keinen Sinn in dieser Petition, da die Gerichte nunmal die existierenden Gesetze anwenden müssen, und dabei keine Rücksicht nehmen dürfen, wieviele Leute das nun besonders gut oder schlecht finden.

    bei mir ist er noch nie abgestürzt, und das bei mehreren DVDs die ich damit codiert habe. Man muss lediglich das Video als YUY2 vorlegen und dem Mencoder mit "-of rawvideo" aufrufen

    System: XP 2400, WinXP, 512 MB Ram, Avisynth 2.5+

    Bei 720x576p habe ich damit ca 30fps (ohne Trellis umd mdb2).

    den build von milan, link steht hier irgendwo -> http://keeper.movie2digital.de. Der ist allerdings erst 2 Wochen alt, vorher musste man wirklich das MakeAVIS benutzen, wenn man AVS verwenden wollte

    Obscura: eine GUI ließt grundsätzlich garnichts, die gibt nur Kommandos an einen installierten Mencoder weiter. Wenn der Mencoder AVS kann, dann kannst du glaube ich auch über die GUI die AVS-Dateien verarbeiten. (ich kann mich zumindest nicht erinnern, dass ich in dieser Richtung eine Sperre eingebaut habe

    Zitat von Encoder Master

    AVS Dateien kann der Mencoder sowie so nicht lesen.

    Hoffentlich ließt mein Mencoder nicht dein Post. Bis jetzt hat er sich zumindest nicht geweigert, AVS Dateien direkt zu lesen :D

    Zitat von OneForYou84


    Aber warum willst du eigentlich langsamer brennen?? 4x ist schon lahm und 2x ist ja wohl richtig langsam. Die Fehlerwerte sinken dadurch auch nicht wirklich, außer bei den Billigmedien ;)

    Die meisten Tests (wenn nicht sogar alle) behaupten das Gegenteil (z.B. c't,...). Bei Markenrohlinge wird man das jetzt noch nicht merken, da die ohnehin Störungsfrei abgespielt werden können, aber nach ein paar Jahren sieht das dann vielleicht schon wieder anders aus, wenn noch ein paar zusätzliche Leseschwächen aufgrund der Alterung hinzugekommen sind. Ich brenne entweder 1x oder 2x, jenachdem wie wichtig mir die Sachen sind.

    Hi,

    RB::Keeper kann im Zusammenhang mit dem DVD Rebuilder verwendet werden, und folgendes tun:

    - min/avg/max Bitraten ändern und in die INF/ECL speichern
    - Cells aus dem Original in das Arbeitsverzeichnis demuxen
    - Alle oder bestimmte AVS Skripte ändern
    - die Quellen mit MencoderAVS encoden

    [Blockierte Grafik: http://keeper.movie2digital.de/keeper3b.png]

    Hier könnt ihr das Downloaden, außerdem ist noch eine ausführliche englische Anleitung dabei: http://keeper.movie2digital.de

    OneForYou84: du hast recht, der Besitz solcher Software (solange der Besitz nicht gewerblichen Zwecken dient) ist legal. Du darfst die Software auch benutzen, allerdings nicht bewusst damit einen Kopierschutz umgehen. Du darfst sie allerdings nicht bewerben, vermieten, verkaufen oder gewerblich nutzen (also auch nicht in Umlauf bringen).

    nein, wenn es wirklich Privatkopien nach §53 UrhG sind, dann kann das weder strafrechtlich noch zivilrechtlich verfolgt werden, schon allein weil es per Gesetz explizit erlaubt ist. Es sind somit auch keine illegalen Kopien, sondern legale Kopien. Allerdings darf man diese Kopien wie es das Gesetz schon sagt, nur für den privaten eigenen Gebrauch erstellen, der Verkauf und die Verbreitung sowie die gewerbliche Nutzung dieser Kopien ist natürlich selbstverständlich verboten. An der Legalität der Kopie ändert auch das Umgehen des Kopierschutzmechanismus nichts. Schlimmstenfalls kann man dafür strafrechtlich belangt oder zivilrechtlich auf Unterlassung oder Begleichung des entstandenen Schadens verklagt werden. (wobei der Schaden durch das Umgehen des Kopierschutzes wesentlich ist, und nicht der Schaden durch die erstellung der Kopie, falls sich denn Überhaupt ein Schaden nachweisen lässt.

    Zitat von Johann


    ich darf eine medium als sicherheitskopie kopieren, sofern ich das originalmedium besitze.


    Nein, eine Sicherheitskopie (nach § 69d UrhG) darf nur bei Computerprogrammen erstellt werden. Bei u.a. Filmen darst du hingegen eine Privatkopie (§ 53, Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch) erstellen. Wesentlicher unterschied zur Sicherheitskopie ist, dass es hier unerheblich ist, wem der Quelldatenträger gehört, solange dieser legal ist (natürlich DARF es auch dein eigener Quelldatenträger sein, dass ist es wohl faktisch das selbe wie eine "Sicherheitskopie")

    Zitat


    seit dem neuen gesetzt aber ist das umgehen eines wirksamen kopierschutzes untersagt. wirkt aber ein kopierschutz nicht (z. B. unter linux oder älteren win-versionen), so ist die sicherheitskopie legal. genauso bei einem dvd-capture, vorausgesetzt die dvd hat keinen analogen kopierschutz.


    §95a setzt vorraus, dass "dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt". Bei einem Programm wie DVD Decr. ist das meiner Meinung nach nicht unbedingt der Fall. Allerdings ist das Vertreiben, Bewerben und Zugänglichmachen in Deutschland untersagt, so dass Pinnacle darauf bestehen muss, dass deren in D vertriebene Programme sowas böses nicht tun. Man könnte allerdings noch weiter argumentieren, dass der Kopierschutz ansich garnicht wirksam ist, oder nicht im Sinne des Gesetzen umgangen wird, ich denke Pinnacle will solchen Problemen aber generell erstmal aus dem Weg gehen.