Beiträge von Gargi

    Der Chiphersteller Intel geht wie Heise berichtete gegen Website-Betreiber vor:
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/51400
    Wie es da heisst, dreht es sich um den Begriff "Inside" , wie er z.B. von der betroffenen DVD- Informationsseite " https://localhost/www.dvd-inside.de " verwendet wird. Hierbei dreht es sich laut den Anwaltschreiben um den Sloagen Intel-Inside, den Intel seit Anfang 1990 verwendet.

    Ich selbst frage mich, ob es Intel wirklich nötig hat, dies zu tun? Zumal es sich wohl um eines der größten DVD-Foren nicht nur deutschlandweit sondern europaweit handeln soll (was zumindest die Beitragsdichte betrifft). Hier sind über 22.000 User angemeldet, die eigentlich auch marketingtechnisch zur Zielgruppe der Firma Intel gehören sollten. Viele junge und technikinteressierte, die zum potentiellen Kundenkreis zählen können. Ob hier nicht marktstrategisch erst durch solche eine Aktion ein wirklich messbarer Schaden entsteht? Durch die pure Verwendung des Namens DVD-Inside dürfte dies nach meinen Verständnis nicht der Fall gewesen sein.

    Ich kann's einfach nicht verstehen :(

    Zitat von Amenophis

    Wie bei jedem anderen Urteil gibt es auch hier die Möglichkeit, das in der nächsthöheren Instanz neu verhandeln zu lassen, der entsprechende Streitwert ist ja anscheinend vorhanden. Da ich den Film jedoch nicht kenne, kann ich dennoch nicht beurteilen, ob in diesem Fall im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten denkbar ist.

    Wir haben das bereits von Rechtsanwalt Holger von Hartlieb (Spezialist auf diesen Gebiet) prüfen lassen. Dazu wird es ein Gutachten geben. ;)

    cu
    Gargi

    Im Februar dieses Jahres ist der filmhistorisch wichtige Film "Blood Feast" (Herschell Gordon Lewis, 1963) beschlagnahmt worden. Der Verein Medialog legt dagegen scharfen Protest ein und ruft zu einer Onlinepetition auf.
    Medialog wurde bereits dieses Monat von der TAZ zu den deutschen Beschlagnahmepraktiken interviewt und fand auch bereits Erwähnung im "Filmdienst", in der TAZ ( http://www.taz.de/pt/2004/04/08/a0274.nf/text ) und es folgt ein Radiobeitrag im WDR 3 (Montag, 07.06.04 um 23:05 Uhr ).

    Wer mithelfen und ein Zeichen gegen Zensur setzen möchte, der kann unter folgenden Link sich eintragen:

    http://www.medialog-ev.de/html/petition.html

    Weitere Infos auch für Banner zur Petition unter

    http://www.medialog-ev.de


    Heutige Pressemitteilung;

    Forchheim, 26.05.2004 - Medialog, der Verein zur Förderung von Medienkompetenz, ist im Protest gegen das Verbot des Films "Blood Feast" (USA 1963) nun einen Schritt weiter gegangen. Nachdem allein online bislang über 800 Unterzeichner gegen die Beschlagnahmung des Films durch das Amtsgericht Karlsruhe vom 20. Januar 2004 (Az: 31 Gs 134/04) protestieren, hat der Verein nun Gutachten angefordert, die die gerichtliche Entscheidung prüfen. Derzeit sind Texte vom Kieler Medienwissenschaftler Prof. Dr. Hans J. Wulff, dem Münchner Medienrechtsanwalt Holger von Hartlieb, dem Filmpublizisten Georg Seeßlen und dem Filmregisseur und Journalisten Jörg Buttgereit in Arbeit bzw. liegen bereits vor.

    Der Mediengewaltforscher Wulff weist in seinem Gutachten darauf hin, dass die medial dargestellte Gewalt, wie sie häufig in Filmen wie "Blood Feast" inkriminiert wird, die Gesellschaft nicht zerstört, "sondern hilft, sie zu befestigen und zu sichern, weil sie die Adressaten in einen Erlebens- und Denkprozeß hineinbewegt, in dem Tugenden verhandelt werden und aus dem sich eine Moral aus der Geschichte ableitet. Die Wirkungsfrage, die so oft naiv gestellt wird, weil es so evident zu sein scheint, daß 'schlechte Filme' Vorbilder für reales Verhalten anzubieten und die Drehbücher für manches reale Verbrechen abzugeben scheinen, verschiebt sich so – auch in der Besichtigung gewalttätiger Interaktion findet eine Auseinandersetzung von Zuschauer-Ich und Alltagswelt statt." Wulff weist weiter auf das kulturelle und historische Erklärungspotenzial hin, das in den Bildern der Gewalt verborgen ist, und kommt zu dem Schluss, dass "Blood Feast" bereits 1963 "erste tastende Versuche unternahm, die sich verschiebende Körperwahrnehmung der Industriegesellschaften zu thematisieren und Ausdrucksformen zu finden, die einander widerstrebende Affekte miteinander verbanden."

    Ebenfalls liegt seit gestern eine eigene, 25-seitige Stellungnahme des Vereins vor, die den Film "Blood Feast" filmwissenschaftlich analysiert, seine ästhetische, film- und kulturhistorische Bedeutung darlegt und sich schließlich kritisch mit dem Beschlagnahmebeschluss des Amtsgerichtes auseinandersetzt. Der Beschlusstext präsentiere demnach die Gewaltdarstellung in "Blood Feast" in einer Drastik, wie sie im Film nicht zu finden sei und besteche "durch ihre extrem knappe, augenscheinlich rein deskriptive Behandlung des Films und enthält neben etlichen Beobachtungs- und terminologischen Fehlern und Ungenauigkeiten leider keinerlei Begründungen für das Verbot – außer den Referenzen an die Paragraphen des Strafgesetzbuches", so der Wortlaut des Gutachtentextes.

    Die Gutachtentexte sollen zusammen mit den gesammelten Unterschriften Anfang August beim Petitions- und Medienausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht werden. Der Gutachtentext von Medialog kann bereits jetzt von Interessierten als PDF-Dokument im Internet unter http://www.filmgewalt.de/gutachten.pdf abgerufen oder bei Medialog bestellt werden: http://www.medialog-ev.de/

    Medialog