Untertitel (SRT) in mkv einbinden, aber nur OPTIONAL anzeigen!

  • Hallo,

    wenn ich mit mkvtoolnix ein SRT in einen Matroska-Container packe, wird der Untertitel automatisch mit abgespielt.

    Weiß jemand, wie ich es hinbekomme, dass der o.a. Untertitel NUR DANN eingeblendet wird, wenn ich ihn mit dem Abspielgerät/-player auch eingeblendet haben will? Wie stellt man das in mkvmerge ein?


    Danke und Gruss
    testit

    EDIT:
    Brother John hat hier Zwangsuntertitel erläutert.
    Kann es sein, dass ich, um mein o.a. Ziel zu erreichen, einen leeren Zwangsuntertitel integrieren muss, die die andere, die nur auf Wunsch eingeblendet werden soll, zunächst einmal verdrängt?

    Einmal editiert, zuletzt von testit (22. Januar 2011 um 16:39)

  • Du hast zwei Möglichkeiten.

    Default?
    Forced?

    Wen die Untertitel zwar vorhanden sein sollen, aber nicht direkt angezeigt, müssen beide auf No stehen.
    Default yes, Forced no bewirkt, dass der Untertitel gewählt wird, und wenn das Abspielgerät darauf eingestellt auch sofort angezeigt.
    Forced bewirkt, dass der Untertitel in jedem Fall angezeigt wird.

    Wenn dein Player das Default-Flag nicht auswertet und immer den ersten Untertitel automatisch anzeigt, dann musst du den Weg über eine leere Untertitelspur gehen.

  • Wenn dein Player das Default-Flag nicht auswertet und immer den ersten Untertitel automatisch anzeigt, dann musst du den Weg über eine leere Untertitelspur gehen.



    Ich hab die Erfahrung gemacht, dass manche Player damit Probleme haben, speziell Mediacenter. z. B. mit MPC gehts sehr gut.

    Ich geh inzwischen immer den Weg über die Leerspuren, so habe ich Gewissheit, dass es immer passt, auch wenn ich mal das Mediacenter für meinen HTPC wechseln würde. Weiterhin würde ich die deutschen Spuren gleich durch den Haali laden lassen.

    _________________________

    Zitat

    Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt.


    § 961 BGB [Eigentumsverlust bei Bienenschwärmen]

    :D

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