hi!
wie chefkoch78 eingangs sagte, gibt es keine strafe für denjenigen, der für den privaten gebrauch doch einen kopierschutz umgeht, obwohl das expressis verbis eigentlich verboten ist; das neue Urheberrechtsgesetz will -wie das alte übrigens auch- hauptsächlich professionell agierenden Audio-, Video- und Datenpriaten ans Leder.
muss leider zur erklärung etwas weiter ausholen:
es gab nie ein "recht auf Privatkopie". ein recht ist etwas einklagbares. das urheberrecht schutzt den Autor eines Werkes vor ungerechtfertigter Verbreitung durch dritte: vereinfacht geagt beinhaltet diese gesetz die aussage, dass der autor jeden auf unerlassung und schadensersatz verklagen kann, der ohne seine genehmigung wirtschaftlichen nutzen zieht.
Die "privatkopie" ist eine ausnahme der regel, dass der Urheberrechtsinhaber auf unterlassung einer kopie seines werkes machen darf. das heißt er darf eine privatmenschen wegen einer privatkopie nicht verklagen. dieses "nicht verklagt werden dürfen" des privatmenschen haben viele als "recht auf Privatkopie" missverstanden.
hätte es je ein solches recht auf eine privatkopie gegeben, dann wären alle bisher erschienen kopierschzutmechanismen der hersteller illegal, weil sie ein recht des kunden auf seine privatkopie behindern.
Da "schwarzbrennerei" ja auch eine art geistigere diebstahl ist und das "normale" strafgesetzbuch nur diebstahl körperlicher gegenstände bestraft, ist das Urheberrechtsgesetz zudem auch ein sogenanntes Nebenstrafrecht, bei der es auch Gelsdtrafe/Knast für geistigen Diebstahl setzen kann.
das umgehen von kopierschutzmechanismen ist für den profi-piraten ein strafschärfendes tatbestandsmerkmal (vergleichbar zum "normalen" starfrecht: diebstahl und schwerer diebstahl (bei letzterem muss man irgendwo einbrechen oder schlösser knacken))
den privatmenschen will man nicht bestrafen, da er ja keinen wirtschaftlichen nutzen aus der sache zieht. Allerdings kann der rechteinhaber trotzdem den privatmenschen auf unterlassung und schadensersatz (=zivilrechtlicher aspekt) verklagen, auch wenn der staatsanwalt (=strafrechtlicher aspekt) wegen kopierschutzknackerei kein faß aufmachen wird.
was mich heute etwas stutzig gemacht hat, ist dass ich heute in den nachrichten gesehen habe, dass sich die hersteller und die GEMA auf eine Abgabe auf DVD-Brenner von irgendwas um 9 Euro pro gerät geeinigt haben.
http://www.gema.de/kommunikation/…m20030807.shtml
also das selbe, wie damals bei CD-Brennern. mit dieser pauschale soll die gebeutelte medienindustrie videopiraterie auf dvd etwas versüsst werden.
Macht dass den überhaupt noch sinn, wenn jetzt das kopieren kopiergeschützter medien illegal ist?