Scipio in der PC Praxis

  • Zitat von signs

    Zeitungen im allgemeinen führen in der heutigen Zeit einen agressiven Kampf gegeneinander und miteinander aus.

    Die Bildzeitung zeigt es uns jeden Tag, Rechtsbrüche gegen geltenes Recht am laufenden Band.

    Erstens : die Bildzeitung bzw. der Axel Springer Verlag sind kein Vergleich. Die können's sich wirklich leisten, da die sich an ihren wahnwitzigen Auflagezahlen dumm und dämlich verdienen. Schau dir alleine mal an, wieviele Deutsche allen voran die normale "Bild" und ausserdem noch die "Bild der Frau", "Bild am Sonntag", "Auto Bild" - und was es da noch alles gibt - lesen.

    Zweitens : die begehen keine Rechtsbrüche in dem Sinn, wie wir sie hier besprechen. Für einen nicht hinkenden Vergleich müsste schon in der Schlagzeile stehen : "Die illegalen und geheim fotografierten Nackfotos von Britney Spears, für die wir keine Genehmigung haben" oder "Der erstunkene und erlogene Bericht über dieses und jenes".

    Was ich damit sagen will : die PC Magazine wären schön blöd, wenn sie groß "illegal" und "geheim" auf ihre Titelblätter schreiben würden - was sie ja zweifellos tun - und dann wirklich illegales im Bericht stünde.

    Der Axel Springer Verlag geht gerne an Grenzen des Rechts - erstens weil er sich eventuelle Prozesse leisten kann, und (noch wichtiger) zweitens : weil er aus vielen Prozessen als Sieger hervorgeht !

    Zitat von signs

    Na und, dann gibs halt nen Widerruf, eventuell mal ne Unterlassungsklage, aber

    die AUFLAGE stimmt, und somit rechnet sich die Investition in eine gute Rechtsabteilung.

    Du übersiehst hier eines : die meisten Prozesse, die gegen die Bild geführt werden, gehen von prominenten Privatpersonen aus - z.B. weil Steffi Graf gegen ihre Nacktfotos auf der Titelseite oder sonstirgendwer gegen falsche Behauptungen über ihn vorgehen will.
    Im Beispiel unserer PC-Zeitschriften geht's darum, sich unter Umständen mit einer ganzen Industrie samt horrenden Schadenersatzansprüchen und Bussgeldern anzulegen. Da bewegt man sich schon auf wesentlich dünnerem Eis - zumal, wenn man nicht der Springer-Verlag mit mehr als ausreichend Rücklagen ist, wie schon gesagt.

    Zitat von signs

    Natürlich beraten sich die PC Zeitungen mit Anwälten und Co, aber sicherlich nicht, so blauäugig wie das von Dir gedacht, "wie können wir berichten um nichts ungesetzliches zu schreiben" , sondern wohl eher "ab wann könnte man uns so verklagen das es für die Zeitung gefährlich wird"

    Wie gesagt, in den Schlagzeilen steht Fett "illegal", aber die Berichte sind offensichtlich durchaus legal. Es würde mich ansonsten wundern, dass das Thema "Kopierschutz" inclusive solcher Artikel schon seit weit vor der Wirksamkeit des neuen UrhG eines der Top-Themen der PC-Magazinwelt ist, aber noch nie ein Magazin verklagt wurde.
    Oder kennst du einen solchen speziellen Fall ?

    Und deswegen gehe ich auch davon aus, dass es durchaus heißt "Wie werden wir überhaupt nicht verklagt", und nicht "Was können wir tun, damit eine eventuelle Klage möglichst wenig Schaden anrichtet", so wie du es meinst. Wie ich schon sagte - für ein "kleines" PC-Magazin - "klein" im Vergleich z.B. zum Springer-Verlag - lohnt sich sowas meiner Ansicht nach ganz und gar nicht.

    /EDIT :

    Zitat von signs

    Nochwas, haben mir meine Eltern schon in der Vorschule abgeraten:

    Zitat:
    Wenn die das dürfen, dann dürfen andere (sprich wir in diesem Board) das auch.
    Wenn Hans in den Brunnen springt dann heißt das noch lange nicht das Du das auch machen sollst bzw. darfst.
    ;)

    Es geht hier nicht um "Hans", sondern um monatlich erscheinende Fachpresse. Du kannst schon glauben, dass die Musik- und Filmindustrie da einige Anwälte sitzen hat, die eventuelle Klagen gegen solche Blätter prüfen. Und da es seit Beginn dieser Schlagzeilen/Artikel/Diskussionen meines Wissens noch nicht eine gab, gehe ich voll und ganz davon aus, das so etwas durchaus legal ist.

    Also nicht : "Wenn Hans in den Brunnen springt, heißt das noch lange nicht, dass ich das auch machen soll/darf",

    sondern :

    "Wenn Hans in den Brunnen springt und die Polizei steht daneben, schaut sich das an und sagt/tut monatelang nicht das geringste dazu, dann rege ich mich tierisch auf wenn ich festgenommen werde, weil ich's auch tue."

    ==> gleiches Recht für alle. Dafür gibt's ja Musterurteile und Aktenzeichen.

    Ist schon klar : wenn jemand beim Esel "SpiderMan2_AC3_DivX_CD1.avi" anbietet, dann heißt das noch lange nicht, dass das legal ist, und ich auch sowas ins Netz stellen bzw. mir sowas ziehen darf.
    Aber was irgendwelche Privatpersonen tun ist kein Vergleich zu dem, was die Presse tut.

    Und wenn die Bild-Zeitung irgendwann erlaubt bekommt, unautorisierte Nacktfotos von Prominenten zu veröffentlichen, dann darf ich das auch.

    Gruß, Christian

  • Hi

    :(
    so jetzt habe ich den ganzen Thread gelesen, und irgendwie haben hier alle Recht bzw. Unrecht.

    Es werden nur 2 Rechtsbestandteile durcheinander gewürfelt.
    Zum einen das Strafrecht, also wenn Polizei und Staatsanwalt ermitteln, und zum anderen das Zivilrecht, wo hauptsächlich 2 Anwälte Geld umherschieben.

    Ein befreundetter Anwalt erläuterte mir mal seine MEINUNG !


    Man darf keine Kopien von geschützten Werken machen, wenn man dazu einen Kopierschutz aushebeln muss.
    Strafrechtlich ist der verstoß gegen obere Aussage völlig irrelevant, kein Staatsanwalt in Deutschland wird solch einen Fall in irgendeiner Weise verfolgen, eben weils nicht strafbar ist.

    ABER: Die Filmindustrie könnte gegen einen Kopierer zivilrechtliche Schritte einleiten, um eben diesen auf Schadensersatz zu verklagen.
    Laut Ansicht meines Freundes, wäre ein Schadensersatzanspruch gegen den Hobykopierer, der sich seine DVDs aus der Videothek leiht, oder die Orginale wieder verkauft, und nur die eigenen Kopien hält um sie sich ab und zu mal anzusehen ,
    nicht berechenbar, ergo, ein solcher User wird wohl nie Post von Filmfirmen bekommen.

    Fängt allerdings der User an, seine Kopien zu verschenken, bzw. weiter Kopien davon zu machen und dann weiterzugeben, und fliegt dabei auf, so könnte eine Filmfirma auf die Idee der Schadensersatzklage kommen, die berechenbarkeit stellt sich zwar immer noch als schwierig dar, aber ist durchaus möglich.

    Erst wenn der User die Kopien, der Kopien, verkauft also finanzielle oder materielle Vorteile zieht, so kann der Staatsanwalt tätig werden, denn dann ist es ein Straftat bestand, und spätestens dann reiht sich die Filmindustrie als Nebenkläger in den Strafrechtsprozess mit ein erhält so volle Unterlagen einsicht und kann dann nach Abschluss einen sauberen Zivilrechtsstreit ausfechten ohne auch nur ein bischen Arbeit damit gehabt zu haben, denn die Ermittlungen haben vorher schon Polizei und Staatsanwälte gemacht,
    mein Freund meint, das gibt immer einen blitzsauberen Vergleich.

    Zu den Personen mit besonderen Rechten, also z.B. Lehrer .
    Keine Ahnung, ich kenne keine dem Gestzt entsprechende besondere Person, also habe ich in diese Richtung noch nicht nachgedacht, so viele wirds da nicht geben.
    Wäre ich eine besondere Person so würde ich den Rechteinhaber anschreiben, als letzten Satz käme der Hinweis meine Freundes drunter:
    Eine Nichtreaktion auf dieses Schreiben innerhalb einer angemessenen Zeit betrachte ich als Ihr stillschweigendes Einverständniss.

    Kompliziert das alles, allerdings habe ich heute beim Wochenendeinkauf mal die Muße in der Zeitungsabteilung gehabt und Scipios Ausführungen gelesen, beim lesen des Interviews, liest sich Scipios Meinung so, als wäre alles legal, und nur Panikmache, meiner Meinung nach ist dem aber nicht so.


    Haarig ist meines Erachtens das anbieten z.B. des DVD Decrypters zum Download oder eben einer Beschreibung/ Guide des selbigen.
    Dieses ist zwar kein Strafrechtsbestand !
    Lediglich eine Filmfirma könnte auf Basis des Urheberrechtsgesetzes den Anbieter des Downloades auf Schadensersatz verklagen, der Staatsanwalt hat keine Befugnisse in einem solchen Fall zu ermitteln, weil eben kein Starftatsbestand.


    Ist halt alles kompliziert, aber wie man an den letzten erfolgreichen Machenschaften der Musikindustrie gesehen hat durchaus machbar.



    max

  • Hi max,

    schon lange nichts mehr von dir gelesen. Naja, komme im Moment ja auch selten bei euch vorbei, weil mir einfach die Zeit fehlt und man sich auch erst mal wieder einlesen muss.

    Ok, du hast vollkommen recht. Man muss erst mal das Strafrecht vom Zivilrecht trennen.

    Von der strafrechtlichen Seite aus haben wir ja hoffentlich klar gestellt, das man Privatkopien weiterhin erstellen darf, bzw. straffrei ist.

    Zivilrechtlich dürften wir auch fast auf der gleichen Wellenlänge liegen. Die Rechteinhaber können wenn ihnen ein Schaden entstanden ist einklagen. Dieser Schaden entsteht wenn ich Kopien von illegalen Quellen erstelle und so der Rechteinhaber keinen Cent davon sieht. Genau das ist auch der Fall bei dem Filesharing-User der jetzt in aller Munde ist, weil man ihn jetzt genau wegen diesen illegalen Quellen am Arsch hat.

    Wie sieht es jetzt aus mit legalen Quellen. Als legale Quellen sehe ich jetzt alle Quellen an, bei dem der Rechteinhaber seinen Obulus schon bekommen hat, egal in welcher Form. Hier entsteht kein Schaden. Wo kein Schaden, da auch ein Anspruch auf Schadensersatz. Mir ist leider jetzt kein Fall bekannt, wo es ein Rechteinhaber versucht hat. Wird warscheinlich auch in Zukunft nicht passieren und wenn es einer versucht, dann höchsten über die Drohgebärde gerichtliche Klage und einer Abzocke über eine Unterlassungserklärung. Bei horrenden Summe wird man schnell ganz weich und nimmt das kleinere Übel und das ist meist die Unterlassungserklärung.

    Ich habe jetzt nichts mehr weiter verfolgt was jetzt Stand der Dinge ist mit der generellen Abgabe bei Brenner und Rohlinge an die Rechteinhaber. Sollte diese schon in Kraft sein oder irgendwann in Kraft treten, dann kann einem der Rechteinhaber Kreuzweise, da er ja schon seinen Obulus durch diese Abgabe bekommen hat. Ligretto 1 hatte mal die Rechteinhaber auf diesen Umstand angeschrieben.

    So, wie sieht es jetzt aus mit Anleitungen und dem Anbieten von den Tools. So, wie wir oben schon gelesen haben, ist dies auch im privaten/nicht kommerziellen Bereich straffrei.
    Jetzt komme wir eigentlich zu den Kruz der ganzen Sache. Kann eine Rechteinhaber Schadensersatz verlangen? Ich sage unter gewissen Umständen nicht. Ich werde mich genau an diesem Punkt nicht dazu äußern wieso, weshalb und warum. Hat nichts mit kneifen zu tun. Ich will einer eventuellen Gegenpartei nicht meine Trumpfe in die Hand spielen.

    Wenn sich einer jetzt die Frage stellt, warum wir nicht wie bisher unsere Ripping-Sektion wieder öffnen und unsere alten Ripping-Anleitungen in das Netz stellen, so hat das ganze weniger einen juristischen, sondern einen sozialen Aspekt. Mit den Ripping-Anleitungen locken wir nur das Klientel an, das wir nicht wollen und vertreiben die von uns gewollten User. Wir wollen auf langer Sicht das Niveau ja eher heben und nicht senken.

    Richtig, es gab in der Vergangenheit schon einige Abmahnungen gegen Personen die Anleitungen zum Rippen ins Netz gestellt haben. Diese Abmahnungen kamen nicht von den Rechteinhaber oder deren Vertretern selber, sondern von einer dritten Person die mir sogar namentlich bekannt ist. Die "kleinen" Webmasters wurden dabei gewaltig unter Druck gesetzt durch überzogene Summen. Mit einer Sicherheit von über 90% hätten diese einen Rechtsstreit gewonnen. Nur hatte jeder sich vor der juristischen Konfrontation gefürchtet. Selbst der beste RA kann nicht mit 100% sagen, wie ein Rechtsstreit ausgeht.

  • Hi

    ich hatte ebenfalls solch Abmahnung bekommen, das schöne daran, diese bezog sich auf eine Anleitung die bei 1und1 auf dem ftp rumlag, obwohl ich seit über 2,5 Jahren kein 1 und 1 Kunde mehr bin, meine Webseite also längst tot war.

    Naja mein Anwalt konnte dieses durch ein kurzes aber prägnantes Anschreiben aus der Welt räumen, bzw. den schwarzen Peter 1 und 1 zu schieben.

    Allerdings, so ganz wohl war mir in dieser Zeit nicht !


    Ja, ja die Ripper, jeder nimmt sie aber keiner gibt es zu, warum auch geht niemanden was an.

    Ich hoffe nur das sich die Thematik irgendwann mal restlos aufklärt, denn der DVD Decrypter kann so viel mehr, meine eigene Anleitung wäre um so vieles einfacher, da viele unzuverlässige Tools rausfliegen würden, aber ehrlich der Gefahr wiederum mich mit irgendwelchen Hilfsanwälten auseinander zu setzen, ist mir das Risiko nicht wert, ich weiß ja wies geht, und wers nicht weiß muss halt per PN nachfragen, eventuell bekommt er dann sogar Antwort, so zumindest gestaltet sich das bei uns im Forum.

    Also viel Spass beim weiter diskutieren

    max

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