Scipio in der PC Praxis

  • Hab ich es hier überlesen oder hat er es geheim gehalten ?

    Naja zumindest mit Foto, und einer zumindest meinem Rechtsanwalt nicht ganz einleuchtenen Rechtsauffassung was der Umgang mit dem neuen UhrG angeht.



    signs

  • Aha, wir hatten den Artikel schon vermisst. Abgabeschluss für den Artikel war am 15. Juni.

    Leider wurden viele Passagen herausgeschnitten aus Platzgründen. Vielleicht wäre es sinnvoll unsere komplette Antworten auf das Interview doch noch hier zu veröffentlichen, da es eigentlich zum Größtenteil die interne Meinung unseres Teams wieder spiegelt.

    Das leidige Thema UrHG. Ich will mal einige Passagen zusammenfassen von einem Anwalt der im Internet seine Auslegung dazu veröffentlicht hat.

    Quelle: http://www.internetrecht-rostock.de/kopierschutz-privat.htm

    Soviel zum strafrechtlichen Aspekt!

  • Gleitz

    Du weißt aber schon das sich der von Dir zitierte Anwalt auch mit diversen Abmahnungen gegen diverse Inet Seiten einen Namen gemacht hat !

    Diese Quelle und deren Ausführungen und Ansichten, denn bisher fehlen Referenzurteile, ist nicht gerade der Bringer.

    Selbige Kanzlei hat vor gut einem Jahr behauptet aufgrund des deutschen Datenschutzrechtes ist es Musikunternehmen unmöglich Filesharer ausfindig und dinfest zu machen.

    Ich persönliche würde Angaben aus dieser Quelle sehr vorsichtig gegenüber stehen.

    Mein Chef ist Anwalt und vertritt eine ganz andere Meinung / Ansicht.

    mal kurz seine Darlegungen:

    Wer einen Kopierschutz aushebelt, wer beschreibt wie es geht, wer Programme zum Download anbietet oder dafür öffentlich wirbt, macht sich zwar nicht strafbar, kann aber zivilrechtlich verfolgt und auf Schadensersatz verklagt werden.
    Für einen Downloadanbieter dürfte dieses bedeuten, pro Klick auf den Link eine bis zehn DVDs Schadensersatz, dabei spielt es keine Rolle ob gewerblich oder privat.
    Der Staatsanwalt ermittelt nur bei gewerblicher Ausübung, weil es dann eine Straftat ist.
    Die Musikindustrie verfolgt ja derzeit auch außerhalb desStaatsanwaltes den gemeinen Filesharer, da er eine nicht gewerbliche Person ist intressiert sich der Staatsanwalt dafür gar nicht, die Prozesse gegen die Filesharer sind reine zivilrechtliche Geschichten, hier gehts um Schadensersatz, nicht um Haft oder Geldstrafen.

    Sind die Filesharer abgegrast sind die Kopierer dran, so zumindest das einhellige Urteil diverser Rechtsanwälte, und da eure Seite ja mal wieder von einer PC Zeitung zum Untergrund gerechnet wird, glaubs mir, steht Ihr ganz oben auf deren Liste.

    Ein findiger Anwalt von MGM könnte alleine aus den News zum DVD Decrypter eine Werbung drehen......


    Besser nicht auf die Rostocker Anwälte verlassen, denn ob die euch dann helfen ?





    signs

  • Ich kenne die Rostocker Anwaltskanzlei zu genüge. Hatte schon schriftlichen Kontakt mit einem RA aus der Kanzlei und da sind die nicht von mir bezahlt worden. ;)

    Vieles was man liest über das UrHG ist Panikmache. Besorgt es euch selber einmal, lest es in Ruhe durch. Stellt euch dabei die Frage "Was ist verboten?" und für "Wen ist es verboten?".

    Nicht nur das. Stelle mal deinem Chef wenn er Anwalt ist die Frage, wie es den aus sieht mit den Laut Gesetz begünstigten Personen. Müsste den der Rechteinhaber nicht jedem Lehrer ein Knacktool zu Verfügung stellen damit dieser Filmausschnitte oder Musikstücke im Unterrricht nutzen kann?

    Diejenigen die vor der Einführung vom neuen UrHG am lautestens geschriehen haben und die Massen mit am meisten Verunsichert haben hauen doch schon wieder richtig rein. Chip hatte z.B. in der Ausgabe 07/2004 alle möglichen Transcoder getestet inkl. DVDShrink und gleich noch die Bezugsquelle genannt davon genannt. Aber Hauptsache wir sind in allen Munde die Bösen.

    Wir fahren schon einen konservativen Kurs, nach unseren internen Meinung könnten wir sogar die Ripping-Sektion wieder aus der Versenkung holen und aktiv diskutieren wie was am besten geht.

  • Hi

    dann kann ich nur fürs Board hoffen das Du recht behälst, und das Board noch lange am Leben bleibt.

    Zum Lehrer, dies geht eindeutig aud dem UhrG hervor, auch der darf nicht ohne Genehmigung des Rechteinhabers den Kopierschutz knacken , auch wenn er anderen was lernen will !!!
    Er darf sich ja auch nicht Kinofilme vom Esel saugen um in Ausschnitten das Problem von Gesichtsmasken mit " Spinnenaugen" und Ihrer Wirkung auf die Haut im Biologie Unterricht zu diskutieren.

    Dazu muss er mit den Schülern ins Kino !

    Im Uhrg steht eindeutig ( und das ist so ziemlich das einzigste Eindeutige) es darf definitiv kein Kopierschutz ausgehebelt werden, egal zu welchen Zweck und zu welchen noch so "berechtigten" Gründen.
    Programme die dieses tun, dürfen weder beworben noch zum Download angeboten werden.

    Ich werfe es Dir nur ungern vor, aber Deine Ausführungen beziehen sich auf die Diskussion im Bundesrat, diese sind aber sowas von egal, solange das Gesetz besteht kann der Bundestag diskutieren bis zum Abwinken, vor Gericht zählt ein Verweis auf eine Diskussion nichts.

    man beachte das fette Verbreitung (ein Downloadlink ist unter Umständen eine Verbreitung)und das fette und, welches scheinbar immer überlesen wird, d.h. das gilt nicht nur für gewerbliche Zwecke, sondern auch für gewerbliche Zwecke .


    Quelle: die einzige die was taugt:
    Bundesminesterium der Justiz http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/

    signs

  • Zitat

    Zum Lehrer, dies geht eindeutig aud dem UhrG hervor, auch der darf nicht ohne Genehmigung des Rechteinhabers den Kopierschutz knacken , auch wenn er anderen was lernen will !!!

    Richtig.. allerdings steht da genausoklar

    d.h. die Rechtsinhaber müssen dem Lehrer irgendwie Zugang gewähren. Da DVDs sowohl analog wie digital, und VHS analog geschützt sind, muss der Rechteinhaber in die Pflicht genommen werden. Das macht er aber nicht...
    Und

    Zitat

    2. abgesehen von der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen nur einen
    begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben oder
    3. hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder erbracht werden, um
    die Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen zu ermöglichen oder zu
    erleichtern.

    öffnen Tür und Tor für Software welcher Hauptzweck nicht die Umgehung eines Kopierschutzes ist. Bei DeCSS und Dodsrip ist die Sache ja noch klar, aber schon vstrip_css hat durchaus andere Funktionen, und Software wie DVD Shrink hat nun mal überhaupt nicht als Hauptzweck die Umgehung eines Kopierschutzes.. ist ja kein Ripprogramm sondern ein Transcoder, und Transcoder gibts wie Sand am Meer ohne dass die illegal wären.

  • wobei man anstatt vstrip_css eher das normale vstrip verwenden sollte, ansonsten würde die Argumentation irgendwie hinken ("Ne, ne, es kommt mir nicht auf das css an, aber ich benutze nur die css version und nicht die nicht css version")
    => persönlich halte ich es für rechtswidrig vstrip_css auf Doom9 zu hosten, aber das ist ja nicht meine Sache :D

    Prinzipiell ist es aber richtig und wichtig darauf hinzuweisen, das es um den Hauptzweck geht,...

    Cu Selur

  • Hi


    Also DVD Shrink ist nach Meinung der Rechtsgelehrten bis zu einem Präzedensfall vollkommen legal !
    Denn der Hauptzweck dieses Tools ist schlicht und ergreifend das schrumpfen einer DVD9 auf DVD5 , das dabei der Kopierschutz unbeachtet bleibt ist ein Zubrot, hier müssen Gerichte über kurz oder lang klären wie hoch dieses Zubrot angerechnet wird.

    Tools die in erster Linie dafür konzipiert sind Kopierschutzmaßnahmen zu umgehen oder auszuhebeln sind illegal, auch wenn der DVD Decrypter super brennen kann, ist sein Hauptzweck das decrypten, und somit illegal.
    Deshalb sollte man sich schwer hüten diese Programme zu beschreiben, zu verbreiten usw.

    Und genau darum gehts ja auch im Interview, eben das diese Toools vollkommen unspektakulär wären, was ich wiederum falsch finde, sie sind illegal ganz unabhängig was das für Folgen hat.

    Nochwas , zu den begünstigten Personen:

    Diese müssen sich mit dem Rechteinhaber in Verbindung setzen, dieser entscheidet dann allein wie er dem Gesetze Rechnung tragen kann, auch ein Lehrer darf eben nicht einfach illegale Tätigkeiten ausüben, auch wenn diese dem Gesetz in anderen Pasagen eventuell entsprechen .

    Bei Schulversionen von Software ist es genauso, benötigt man mehr Kopien eines im Unterricht benötigten Lernprogramms so muss man auch den Rechteinhaber konsultieren und darf nicht einfach wild drauf loskopieren .


    signs

  • Zitat von signs

    Tools die in erster Linie dafür konzipiert sind Kopierschutzmaßnahmen zu umgehen oder auszuhebeln sind illegal, auch wenn der DVD Decrypter super brennen kann, ist sein Hauptzweck das decrypten, und somit illegal.


    Naja,

    eine DVD besteht aus vielen Sachen:
    Menü, mehrere Sprachen, mehrere Untertitel, mehrere Kamerawinkel, zusätzliches Material etc....

    Bevor man nun mit GKnot/DVD2AVi/DGindex ein AVI/OGM/MKV-File draus macht, muß man sich erstmal aussuchen, was man überhaupt haben will. Hierzu ist der DVDDecrypter bestens geeignet und deshalb auch fest im GKnot RipPack mit drin. Wer den DVDDecrypter so benutzt, für den ist es nicht der Hauptzweck, eine Kopierschutzmaßnahme auszuhebeln. Und da der DVDDecrypter anzeigt, ob ein Kopierschutz vorhanden ist, kann man sicher feststellen, ob man die DVD kopieren darf oder nicht.

    Gruß

    akapuma

    Wer weiß, wovon er redet, kann es sich leisten, sich verständlich auszudrücken.
    Besucht auch meine Homepage: http://akapuma.info

  • Zitat

    Diese müssen sich mit dem Rechteinhaber in Verbindung setzen, dieser entscheidet dann allein wie er dem Gesetze Rechnung tragen kann, auch ein Lehrer darf eben nicht einfach illegale Tätigkeiten ausüben, auch wenn diese dem Gesetz in anderen Pasagen eventuell entsprechen .

    Schon mal versucht? Ich kenne ein paar Lehrer. Schon mal versucht von ner Softwarefirma einen Ersatz für eine verkratzte CD zu bekommen? Auch dort hats ein Kopierschutz drauf also wird das nix mit der oftmals zugelassenen Sicherheitskopie. D.h. es gibt 2 Optionen: Gesetze ebenso wie die Industrie ignorieren, oder klagen und untergehen weil Privatpersonen ganz einfach nicht die Mittel haben sowas durchzusetzen. Aber sowas schadet dem Rechtsempfinden und schlussendlich dem Staat wenn sich die Bürger nicht mehr an die Gesetze halten, weils Konzerne ja auch nicht tun.

    Zitat

    Deshalb sollte man sich schwer hüten diese Programme zu beschreiben, zu verbreiten usw.

    Beschreiben? Wo steht denn das?

    So, ich lass es jetzt sein.. soll jeder glauben was er will, aber dank Leuten wie Scipio und Gleitz werden wir nicht dauernd von der Mafia in den Arsch gef*** und dafür sollte jeder dankbar sein und keine Panik machen. Und nicht jedes Gesetz ist gut. Mir wurde in der Armee sogar gesagt wenn der Vorgesetzte was unangebrachtes verlangt, darf man verweigern, auch wenn das im Reglement nicht vorgesehen ist (für Befehlsverweigerung ist Knast vorgesehen). Ohne zivilen Ungehorsam wäre die Welt noch viel schlechter dran.

  • Zitat von signs

    Tools die in erster Linie dafür konzipiert sind Kopierschutzmaßnahmen zu umgehen oder auszuhebeln sind illegal, auch wenn der DVD Decrypter super brennen kann, ist sein Hauptzweck das decrypten, und somit illegal.
    Deshalb sollte man sich schwer hüten diese Programme zu beschreiben, zu verbreiten usw.

    ...

    A** **D Knackt den DVD-Kopierschutz schon beim Einlegen ins Laufwerk. In Deutschland verboten - trotzdem einfach erhältlich.
    Neuste Version : 3.8.1.3 8. Juni 2004 URL : *******.com/de

    Und das ist eins von 14 in dieser Liste. Hier im Board wird der Thread sogar meist sofort geschlossen, wenn überhaupt nur eins dieser Programme im Zusammenhang mit "Kopierschutz knacken" erwähnt wird...

    Und wenn ein bekanntes PC-Magazin sowas macht, wird das Beschreiben (inclusive einer URL zum Download !!!) wohl nicht verboten sein. In der PC Welt stand übrigens neulich ähnliches.

    P.S. : Ich hab' mich mal selbst zensiert, da ich ansonsten gegen die Forenregeln verstosse !

    Gruß, Christian

  • Ok, der 95er kennen wir alle zur genüge.

    Zitat

    § 106
    (1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Ähm, welchen gesetzlich zulässigen Fall?
    § 107 mag uns jetzt nicht interessieren

    Zitat

    § 108

    (1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten

    • eine wissenschaftliche Ausgabe (§ 70) oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung einer solchen Ausgabe vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt,
    • ein nachgelassenes Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines solchen Werkes entgegen § 71 verwertet,
    • ein Lichtbild (§ 72) oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Lichtbildes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt,
    • die Darbietung eines ausübenden Künstlers entgegen den § 77 Abs. 1 oder Abs. 2 Satz 1, § 78 Abs. 1 verwertet,
    • einen Tonträger entgegen § 85 verwertet,
    • eine Funksendung entgegen § 87 verwertet,
    • einen Bildträger oder Bild- und Tonträger entgegen §§ 94 oder 95 in Verbindung mit § 94 verwertet,
    • eine Datenbank entgegen § 87b Abs. 1 verwertet,
    • wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.

    Oups, da ist es ja schon wieder! Gesetzlich zulässiger Fall!?!


    Moment, in Paragraph §§ 106 und 108 wird von gesetzlich zulässigen Fällen gesprochen. Welche gesetzlich zulässigen Fällen?
    In Paragraph § 108b werden private Taten straffrei gestellt?

    Also noch mal ganz l a n g s a m. Es gibt gesetzlich zulässige Fälle und Urheberrechtsvergehen im privaten Bereich werden straffrei gestellt.

    Also, wir bekommen im UrhG irgendwo gegen Ende verboten einen Kopierschutz zu umgehen und die Tools dazu zu nutzen und ganz am Schluss werden Ausnahmen eingeräumt durch gesetzlich legitimierten Fälle und für den privaten Gebrauch.
    Ja und hat wer mal das gesamte UrHG gelesen und nicht nur von 90 -110. Da fehlt ein ganzen Stück.

  • Zitat von signs

    Ich werfe es Dir nur ungern vor, aber Deine Ausführungen beziehen sich auf die Diskussion im Bundesrat, diese sind aber sowas von egal, solange das Gesetz besteht kann der Bundestag diskutieren bis zum Abwinken, vor Gericht zählt ein Verweis auf eine Diskussion nichts.


    Das dürfte wohl nicht richtig sein. Wenn Gesetze nicht eindeutig sind, müssen sie ausgelegt werden. Das kann das Gericht nicht nach Lust und Laune tun, sondern sich fragen, was der Gesetzgeber erreichen wollte/will. Und dazu muss dann die Begründung und die Diskussion zum Gesetz herangezogen werden.

    Zitat von signs

    Ähm, eine DVD ist in Ihrer gesamtheit geschützt.


    Vom Urheberrecht gesehen: Ja.
    Vom Kopierschutz: Nein.

    Das heißt, alles außer die Videospur kann ohne Umgehung eines Kopierschutzes kopiert werden.

    Gruß Frank

  • Zitat

    Das heißt, alles außer die Videospur kann ohne Umgehung eines Kopierschutzes kopiert werden


    Ja, aber leider liegen auch die Subs in der Videospur, somit kannst Du Subs nicht auslesen und sagen die sind nicht geschützt.



    Was ich gar nicht verstehe, wieso wirds so kleinkarriert.

    Ich lese von Befehlsverweigerungen, zivilen Ungehorsam usw.
    Schöne nette Worte.

    Wenn aber dann BMG beim Filsharer an der Tür schellt ihm das Messer auf die Brust hält, für jeden zum Download angeboteenen Song 10 € verlangt, dürfte der Ungehorsam doch recht eindeutig ins Eingemachte gehen.

    Wie gesagt, es geht hier doch nicht um Gefängniss oder Geldstrafen, sondern einfach um die Möglichkeiten, der Industrie z.B. Boards wie gleitz/doom9 stillzulegen, weil eben Tools wie DVD Decrypter und Co, beschrieben, verbreitet oder beworben werden.

    Und mal ehrlich, PC Zeitungen als Transparent und Gegenpart zu einem auf privater Basis stehenden Forum zu setzen, ist schon mehr als famos.

    PC Zeitungen wollen verkaufen, müssen verkaufen, also gehen sie Wege die den Verkauf anregen.
    Vielleicht sogar verklagt eine Filmfirma die PC Welt, weil sie eben den DVD Decrypter beschrieben hat...

    Eine bessere und Auflagen steigernde Kampange könnte der PC Welt doch gar nicht passieren,

    ich sehs schon, wir kämpfen für Ihr Recht, usw.

    Solch einen Rechtstreit könnte nur eine PC Zeitungen größeren Formnates austragen, lest doch selber mal, keine kleinere unbedeutendere Zeitung wagt sich an den Rand der Legalität, das machen nur die Großen, vielleicht sogar gerade wegen der Hoffnung einen Rechtsstreit zu provuzieren.

    Was haben sie zu verlieren, eventuell eine Unterlassungserklärung.
    Aber in dieser Zeit hat sich mit markigen Schlagzeilen die Auflage verdreifacht, und ist man erstmal ruiniert so lebt es sich ganz ungeniert, will heißen, während des Rechtsstreites bringen ´sie den Decrypter sogar auf Heft CD.


    Ich glaube nicht, das sich die Initiatoren dieses Forums auf einen solchen Rechtsstreit einlassen könnten, deshalb sollte man Aussagen wie in Zeitungen nicht als non plus ultra bewerten.

    Sollte ich mich irren und gleitz/doom9 wird von mehrfachen Millionären gesponsort bitte ich um Entschuldigung,


    signs

  • Hallo,

    am schönsten wäre es doch für uns alle, wenn es besagte Programme auch in einer Version ohne Entschlüsselungsmodul geben würde. Auch dann wären sie nämlich (im erlaubten Rahmen bei DVD's ohne Kopierschutz) gut einsetzbar, und wir müßtens uns hier keine Gedanken machen, sondern könnten prima drüber diskutieren.

    Gruß

    akapuma

    Wer weiß, wovon er redet, kann es sich leisten, sich verständlich auszudrücken.
    Besucht auch meine Homepage: http://akapuma.info

  • Zitat von signs

    Und mal ehrlich, PC Zeitungen als Transparent und Gegenpart zu einem auf privater Basis stehenden Forum zu setzen, ist schon mehr als famos.

    Nein, ist es nicht. Wenn die das dürfen, dann dürfen andere (sprich wir in diesem Board) das auch. So ist zumindest meine Definition von Recht und Gesetz.

    Und zu deiner Argumentation danach : glaub' mal, dass sich die Redaktion vorher mit Anwälten und Gutachten abgesichert hat, damit eben niemand guten Grund für eine Klage und eventuelle Bußgeld- oder Schadenersatzansprüche hat.

    Ich kann mir kaum vorstellen, dass jemand nur "zu Werbezwecken" kurz mal gegen geltendes Recht verstößt um damit die Auflage in die Höhe zu treiben. Ich glaube ebenso kaum, dass es sich lohnen würde - also potenzielle Prozesskosten, Bussgelder, Aufwand etc. etc. falls es zu einer Klage kommt im Vergleich zu eventuellem Mehrverkauf.

    Zitat von signs

    PC Zeitungen wollen verkaufen, müssen verkaufen, also gehen sie Wege die den Verkauf anregen.

    Richtig, aber das tun sie nicht etwa mit Rechtsbrüchen, sondern mit "provokanten" Schlagzeilen, wie z.B. "Die geheimen Tricks der Hacker-Profis" etc., das kennen wir ja zu Genüge.
    Und das, was vorne draufsteht, ist noch lange nicht der Inhalt der Artikels.
    Ich erinnere mich noch an eine Ausgabe irgendeiner PC-Zeitschrift vor etwas längerer Zeit (welche weiß ich leider nicht mehr). Auf deren Titel stand in Fettschrift "Pay-TV knacken - so geht's" oder so ähnlich. Im Artikel stand dann nichts als eine Beschreibung, wie man auf völlig legalem Weg an Pay-TV kommt - sprich, wie man einen Receiver oder eine Sat-/TV-Karte für Pay TV einrichtet und wieviel die Module der verschiedenen Anbieter im Abo kosten. Mit "Pay-TV knacken" - was sofort "Diebstahl" oder sonstige illegale Handlungen suggeriert - hatte das ganze herzlich wenig zu tun.

    Zitat von signs

    Eine bessere und Auflagen steigernde Kampange könnte der PC Welt doch gar nicht passieren,

    ich sehs schon, wir kämpfen für Ihr Recht, usw.

    Wir kämpfen nicht für "ihr" Recht, sondern allerhöchstens für das allgemeine Recht, das Recht auf Privatkopie wahrnehmen zu dürfen - und schon dieser Satz ist im Prinzip schon ein Widerspruch in sich...

    Gruß, Christian

  • Nenenneee

    Zeitungen im allgemeinen führen in der heutigen Zeit einen agressiven Kampf gegeneinander und miteinander aus.

    Die Bildzeitung zeigt es uns jeden Tag, Rechtsbrüche gegen geltenes Recht am laufenden Band.

    Na und, dann gibs halt nen Widerruf, eventuell mal ne Unterlassungsklage, aber

    die AUFLAGE stimmt, und somit rechnet sich die Investition in eine gute Rechtsabteilung.

    Natürlich beraten sich die PC Zeitungen mit Anwälten und Co, aber sicherlich nicht, so blauäugig wie das von Dir gedacht, "wie können wir berichten um nichts ungesetzliches zu schreiben" , sondern wohl eher "ab wann könnte man uns so verklagen das es für die Zeitung gefährlich wird"

    Nochwas, haben mir meine Eltern schon in der Vorschule abgeraten:

    Zitat

    Wenn die das dürfen, dann dürfen andere (sprich wir in diesem Board) das auch.

    Wenn Hans in den Brunnen springt dann heißt das noch lange nicht das Du das auch machen sollst bzw. darfst.
    ;)
    signs

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