Zitat von Johanngilt das mit dem zeitpunkt auch bei umgehen des kopierschutzes vor dem inkrafttreten des neuen gesetzes 2003? wenn ich also im januar 2003 eine dvd deren besitzer ich bin kopiert habe und jetzt die dvd verkaufe, muss ich dann auch die kopie vernichten, weil sie ja nach jetzigem gesetz illigal hergestellt worden wäre?
So wie ich das bisher verstanden habe ist die einzige wirkliche und wichtige Änderung im UrhG, dass man ab Inkrafttreten keinen Kopierschutz mehr knacken darf, incl. keine Tools dafür anbieten etc.
Und wenn du beispielweise einen Tag vor Inkrafttreten des Gesetzes eine Kopie einer kopiergeschützten DVD gemacht hast, dann darfst du die Kopie - wie Amenophis schon sagte - natürlich behalten und musst sie nicht vernichten, da du zu diesem Zeitpunkt nicht gegen ein geltendes Gesetz verstossen hast.
Das gehört zu den Grundzügen des Rechts : wenn's dann nicht verboten war, hat man zu der Zeit auch nicht gegen das Gesetz verstoßen - "rückwirkend" funktioniert das nicht.
Zitat von Johann
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das hat das ganze gesetzt eigentlich keine wirkung. es gibt genug möglichkeiten illigale dvd-kopien "legal zu machen" - sprich eine erklärung zu liefern die das kopieren legalisiert
Ich weiß leider nicht, auf welcher Seite dann die Beweislast liegt...