Personenidetifikation durch PC?

  • Hallo,
    ich wollt mal fragen, ob jemand was darüber weiß: wenn man im Internet eine Zeitungs-Anzeige wo aufgibt, ist das ja ziemlich unsicher, weil praktisch jeder in meinem Namen mit meiner Kontonummer da ne Anzeige aufgeben könnte.. kann man in so einem Fall nachverfolgen, von welchem PC aus die Anzeige geschaltet wurde, und so die Person herausfinden?
    Hoffe auf fundierte Antworten..ist wichtig!!

  • Moin,

    technisch ist das kein Problem - beim Aufgeben der Anzeige wird ganz sicher die IP-Adresse mitgeloggt. Anhand des Adressraums ist der jeweilige Provider zu identifizieren und der speichert die Verbindungsdaten IP-Adresse; Zeitpunkt; Kunde...

    Zwei Probleme:
    1. Muß der Verlag oder was auch immer (wo die Anzeige aufgeben wurde) diese IP-Adresse rausrücken und
    2. Muß der jeweilige Provider anhand der Adresse und des Zeitpunktes die Verbindungsdaten - sprich den Kunden rausrücken.

    Beides ist nur durch einen Gerichtsbeschluß möglich und auch da its Eile geboten, weil diese Verbindungsdaten je nach Provider nicht ewig aufgehoben werden.

    Kurz: Wegen einer simplen Annonce sehe ich da kaum Chancen!

    Gruß Karl

  • das heißt, wenn das schon 3 monate her ist, oder mehr, sind diese daten gelöscht??
    und wenn so eine sache vor gericht gehen würde, gäbe es da eine möglichkeit, diese daten von der zeitung anzufordern, bzw. sie vom provider wiederherstellem zu lassen?

  • Ich glaube, die Aufbewahrungsfrist beträgt i.d.R. 6 Monate. Bin mir aber nicht sicher, da mal in die AGBs von Providern schauen, da ist sowas drin. Wiederherstellung ist vermutlich nicht mgl, da gelöscht, auch wenn die Zeitung (bzw. deren Provider ?) die IP noch hat.

    (Aber ich bin da kein Experte, sehe das jedoch ähnlich wie Karl, Adressen rausrücken tun die ohne Gerichtsbeschluss mit Sicherheit nicht)

  • T-Offline speichert nach eigenen Angaben 80 Tage ab Rechnungserstellung. Hier wäre also Eile geboten, falls die Daten überhaupt noch da sind...
    ..und die bürokratischen Mühlen mahlen g a n z l a n g s a m !
    Lies mal die aktuelle c´t auf Seite 32.

    Gruß Karl

  • Ist ja dann auch noch nicht das Ende vom Lied. Falls man den Kunden hat und das ist eine Familie oder eine WG, oder noch schöner: eine ganze Firma.... :(

  • Zitat von Felicia05

    Hallo,
    ich wollt mal fragen, ob jemand was darüber weiß: wenn man im Internet eine Zeitungs-Anzeige wo aufgibt, ist das ja ziemlich unsicher, weil praktisch jeder in meinem Namen mit meiner Kontonummer da ne Anzeige aufgeben könnte.. kann man in so einem Fall nachverfolgen, von welchem PC aus die Anzeige geschaltet wurde, und so die Person herausfinden?
    Hoffe auf fundierte Antworten..ist wichtig!!


    In den meisten Fällen NEIN. Warum:
    * Weil diese Leute über div. ProxyNetzwerke gehen, die div. "Privaten" Daten aus dem NetzProtokol entfernen.
    * Diese Leute sich in ein Internet-Cafe oder öffentlicher Netz-Terminals nutzen.
    * Zeitschriften (Netz oder Schrift), die kostenlosen Anzeigen entgegen nehmen, garaniert NIE sich die IP-Adresse speichern. Evnt. über die Server Logs, aber die bekommt nur der Staatsanwahlt. Schon mal versucht, dieses Zeitschrift anzuschreiben und zu fragen, mit welcher IP-Adresse diese Anzeigen aufgeben wurde? Die Lachen sich tot oder Du bekommst ein Dumme Antwort zurück.
    * Eine Strafverfolgung, auf so eine Anzeige, zu eröffnen, da geht die Erfolgschange = 0. Kein 0,00001% sondern 0!
    * Außerdem weis ich jetzt nicht genau, wer die Beweißpflicht hat, wenn aus dieser Anzeige ein Schaden dritter entsteht. Ich denke aber der der die Anzeige aufgegeben hat, also DU. (mich würd das nicht Wundern)

    Ist Euch schon mal aufgefallen, das JEDER der eine Kontonummer von dritten hat, einen Dauerauftrag ohne Probleme einrichten kann!? Schön, es ist möglich das "Ziel" herauszufinden, oder den Geldtransfer "rückzuholen", jedoch mit viel Arbeit.

  • wie meinst du das mit der beweispflicht und schaden dritter??
    hm die anzeige war ja nicht kostenlos.
    warum meinst du, daß so ne anzeige null aussicht auf erfolg hat? meinst du, das gericht würde sich gar nicht um so was kümmern?

  • Zitat von Felicia05

    wie meinst du das mit der beweispflicht und schaden dritter??
    hm die anzeige war ja nicht kostenlos.
    warum meinst du, daß so ne anzeige null aussicht auf erfolg hat? meinst du, das gericht würde sich gar nicht um so was kümmern?


    * Beweispflicht: Das Du beweisen mußt, das Du es nicht warst oder jemand anderes diese Anzeige aufgegen hast.

    * Wie meinst Du das, diese Anzeige war nicht kostenlos? Entweder jemand hat eine Anzeige in Deinem Namen aufgegeben und es selber bezahlt, dann ist es ja einfach. ODER Jemand hat eine Anzeige in "Deinem Namen" aufgegeben und Deine Kontodaten angeben. Und da sieht es schon schwerer aus. Wenn keine Logs vorhanden sind mußt Du beweisen, das Du es nicht warst.

    * Erfolg: hier kommt es auf den Tatbestand an. Wenn dahinter ein Verbrechen oder viel Geld steckt, oder ein Schaden eines dritten da ist, wird die Dritte Person eine Strafanzeige gegen Dich aufnehmen und Du muß eine gegen Unbekannt starten. Dann ist es schon möglich, das der Schnüffelapparat sich in Bewegung setzt.
    Wenn es jedoch nur ein kleines Vergehen ist, "Party am Sa" oder sowas, wird sich kaum jemand deswegen die Mühe machen. Und besonders nicht, wenn es durch XYZ Logs gehen muß. Das die Polizei dieses erstmal ernst nehmen muß, ist klar und Sie sind ja dazu verpflichtet. Aber sobald Du raus bist, schlagen sie sich auf die Schenkel vor lachen. Aber wie gesagt, es kommt auf den Tatbestand / Schaden drauf an.

    Und Gerichte entscheiden nur, was zu machen ist und heben evt. Schranken auf ( Hausdurchsuchungen, Logs etc). Aber sie kümmern sich nicht darum, das Du recht bekommst, denn es ist ja auch möglich, das DU es selber warst.

    Wenn Du denkst, es ist wichtig, geh zu einem Anwahlt. Jedoch ALLES kostet viel Geld und Nerven........

  • du meinst, wenn ich jetzt jemand anzeige, daß er in meinem Namen und auf mein Konto eine anzeige geschaltet hat, muß derjenige, den ich anzeige, beweisen, daß er es nicht war? das ist ja fies.. da könnte jeder jeden anzeigen und der hat dann die A..Karte!

    Muß nicht vielmehr derjenige was beweisen, der anzeige gegen jemand erhebt?
    sind bei inseraten in der zeitung keine logs vorhanden?also das inserat war, daß jemand behauptet hat, daß meine Wohnung zu vermietung frei ist und hat nen Besichtigungstermin angegeben.

  • Moin,

    ich habe Katja so verstanden:
    1. Du kannst ja nur Anzeige gegen Unbekannt erstatten, weil Du vielleicht vermutest, wer "Derjenige welcher" ist, es aber z.Zt. nicht beweisen kannst.
    2. Gegenüber der Zeitung mußt Du im Zweifelsfall (streit um die Bezahlung) nachweisen können, daß Du es definitiv nicht warst / gewesen sein kannst!
    3. Der Streitwert/Anlaß muß schon gravierend sein, um die Herausgabe der Daten von verschiedenen Beteiligten zu erwirken - so diese Daten überhaupt (noch) da sind.
    Diese Geschichte "Wohnung zu vermieten" ist IMO unter "Streich" einzuordnen. Da gibts sicher nicht genug "Futter" bzgl. Anlaß/Streitwert/Erfolgsaussicht, daß Du schon Probleme haben wirst, überhaupt einen Rechtsbeistand zu finden.

    Gruß Karl

  • mmm, Felicia05 gehen wir mal vom Ideal Fall aus.
    Du machst Anzeige gegen unbekannt. Die Polizei stellt fest, das das Inserat von Zeitung XY übers Internet aufgeben wurde. Sie stellt den Antrag auf Herausgabe der LOGs. Zeitung XY verweigert. Polizei übergibt es dem Staatsanwalt. Dieser fordert die Herausgabe der LOGs. Diese enthält die genau IP Adresse und sogar den Rechner Namen. Über diese IP kann man feststellen, welcher Provider dahinter steckt. Wieder muß der Staatsanwalt die herausgabe der VerbindungsLogs beim Provider fordern und die dazugehörigen Daten des Nutzers. Jetzt gibt es gleich noch ne Hausdurchsuchung bei Nutzer Z und die Polzei beschlagtnamt ALLE PC ähnlichen Geräte. Nutzer Z bestreitet alles und es kommt zu einer Vorverhandlung wo Ihm nachgewiesen wird, das er es war: kein Alibi zu Zeit und der Rechnername...

    Und jetzt lese nochmal alles und zähle mal zusammen wieviel Schwachpunkte darin enthalten sind und wie viel Zeit verloren geht. Bei diesem minderschweren Fall 0-cange! Oder Du kennst jemanden in hören Kreisen und hast nen coooolen Anwalt.

  • aber wenn ich einen Verdacht habe, kann cih dann nicht gegen diese person anzeige erheben? oder kann mir das ohne beweise als Verleumdung ausgelegt werden?

  • Zitat

    aber wenn ich einen Verdacht habe, kann cih dann nicht gegen diese person anzeige erheben?



    Kleines Beispiel aus der Praxis: In meinem Haus (Miete, 10 Parteien) zieht ein neuer Mieter ein. Meiner (und drei weitere) Keller ist ein abgeschlossener Bereich - nur mit einem Sicherheitsschlüssel zu erreichen, den nur diese 4 Parteien haben! Zwei Tage später ist mein Keller aufgbrochen und es fehlen diverse Gegenstände, die größtenteils im Keller dieses ominösen "Nachbarn" stehen. Polizei nimmt ein Protokoll auf, klingelt beim Nachbarn, der macht nicht auf - und weil sie nicht einfach den Keller aufbrechen dürfen, nehmen sie nur eine Anzeige gegen Unbekannt auf. Behaupten kann ich viel (auch wenns stimmt) - entscheidend ist nur, was man auch beweisen kann! Einem anderen Nachbarn fehlte ein teures Fahrrad - trotzden sein Keller auch aufgebrochen war und Zeugen im Flur des "Verdächtigen" ein halbzerlegtes Fahrrad gesehen haben - hat im alles nix genützt! Gerichtsverfahren abwarten!

    Gruß Karl

  • Zitat von Felicia05

    aber wenn ich einen Verdacht habe, kann cih dann nicht gegen diese person anzeige erheben? oder kann mir das ohne beweise als Verleumdung ausgelegt werden?


    Du kannst nur gegen Unbekannt vorgehen und auch Deinen Verdacht zu Protokol bringen. Aber ob das was bringt?

    Vorschlag: gehe zum Mieterschutzbund, trage den Verdacht vor und wenn diese Person schon aufgefallen ist, wird Sie Dir schon was sagen, oder weitere Tips geben. ABER sei SEHR vorsichtig bei Deinen Anschuldigungen, es kann schnell nach hinten loß gehen. Auf jeden Fall werden Sie Dir raten Anzeige gegen unbekannt. Und mehr kannst Du nicht machen.

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