1 und 1 Internetanbieter

  • Hallo .

    Wer hat mit diesem Anbieter bei Kündigung oder Tarifwechsel Probleme bekommen ? Wer kann mir helfen ?

    Ich habe meinen seit Drei Jahren bestehenden Vertrag zugunsten einer 16.000 Flatrate ändern wollen.
    Es erfolgte eine telef. Abfrage von Denen. Schon einige Std. später hatte ich nicht unerhebliche Probleme die Telefonie betr.
    Teures Hin und Her telefonieren begann. Dann schickte man mir per E-Mail einen Portierungsantrag zur Mitnahme meiner Rufnummer von der DTAG. Zwei Tage später kam selbiger nochmals auf dem Postwege zu mir.Ich habe auch diesen nicht unterschrieben und an 1 und 1 zurück geschickt.
    Im Anschluss wurde ich mehrmals angerufen, und man sagte mir das ich diesen Portierungsauftrag unterschrieben zurück senden müßte, da ich einen Vertrag mit denen eingegangen wäre.
    Heute am 16. Mai kam wieder eine Mitteilung per E-Mail. Der Wortlaut :
    " Sehr geehrter Herr .....
    Das Widerufsrecht besteht nur bei Neuabschluss eines Vertrages.
    Bei Ihrem Tarifwechsel handelt es sich um eine von Ihnen beauftragte Inhaltsänderung im Rahmen eines bestehenden Vertragsverhältnisses.
    Daher besteht leider kein Widerufsrecht."

    Wollen diese Leute etwa das bestehende Dt. Vertragsrecht zu ihren Gunsten so hinbiegen wie es ihnen passt, oder ist die Fa. 1 und 1 schon mein Vormund ?
    Ich habe nicht das Recht meinen Auftrag zu stornieren ?
    Warum gibt es ein 14 tägiges Rücktrittsrecht ?

    Für Antworten die mir weiterhelfen wäre ich Euch zu Dank verpflichtet.

    Beste Grüße

    Tüftler

  • Du hast seit 3 Jahren einen Vertrag mit 1&1. Dieser besteht darin, dass 1&1 dir Dienstleistungen anbietet, und dass du im Gegenzug dafür bezahlst. Dieser wurde angepasst, so dass nun andere Dienstleistungen erbracht werden sollen; ob du dafür einen anderen Betrag zahlen sollst, ist dabei nicht erheblich.

    Fakt ist: Solange du deinen Teil des Vertrages erfüllst und für vertraglich festgelegte Dienstleistungen bezahlst, hast du auch das Recht, diese Dienstleistungen zu erhalten und zu nutzen. Sollte es durch technische Probleme nicht möglich sein, einen Teil der vertraglich zugesagten Leistungen zu nutzen, wird es mehrere Möglichkeiten geben, eine neue Einigung über den Vertrag zu treffen: a) Rücknahme der Änderungen, die zum Ausfall einer Teildienstleistung führten, oder Reparatur; b) Verringerung der Zahlung entsprechend des Wertes der nicht nutzbaren Teildienstleistung (vergleichbar mit Wohnungsmiete); c) Sonderkündigung aufgrund Nichterfüllung des Vertrages durch den Dienstleister

    a) Wäre für dich am angenehmsten; b) würde sicher einiges an Ärger erzeugen; c) wäre eventuell "Druckmittel", aber wohl auch keine angestrebte Lösung.

    Dies ist keine Rechtsberatung. Aber vielleicht ein Denkanstoß für eine Beratung mit einem Rechtshelfer, z.B. in einer Verbraucherschutzzentrale. Insbesondere über die Unterschiede zwischen Neuvertrag und Vertragsanpassung weiß ich nichts, und ein Rücktrittsrecht von einem Vertrag kenne ich bisher nur für den gesamten Vertrag - ob der Rücktritt von einer (beiderseits zugestimmten) Anpassung ebenso gesetzlich vorgeschrieben ist, weiß wohl nur ein Jurist mit ebensolcher Spezialisierung.

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