Die Firma S.A.D. (Hersteller von Kopierprogrammen) hat ein Gutachten zum neuen Urheberrecht in Auftrag gegeben, das zu dem Schluss kommt, das das Verbot der Umgehung von Kopierschutzverfahren ach neuem Urheberrecht nur dann verfassungskonform ist, wenn man "Umgehung" materiell und nicht formal-technisch auffasst. Damit wäre die Umgehung zum Zwecke der Privatkopie aber erlaubt und damit auch der Vertrieb entsprechender Tools. S.A.D. will daraufhin ihre Produkte wieder uneingeschränkt vertreiben.
http://www.heise.de/newsticker/data/nij-07.10.03-000/
Das könnte spannend werden.
Gruß
Micha