Kann DVD2SVCD geschützte DVDs direkt konvertieren?

  • Zitat von hook_28

    Was jedoch nicht erkennbar ist, wohin der Link im 1. Screeshot führt und es wird der Eindruck erweckt, daß das Dowloadfenster durch anklicken dieses Links geöffnet wird. Das ist aber nicht der Fall, denn das Programm kann man erst downloaden, wenn man auf der Seite von "DVD2SVCD" ist.


    Da würde ich Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft stellen.

    DVD2SVCD findet sich noch in den Downloads der PC Welt, auch wenn dann zu Doom9.org gelinkt wird.

    Zitat von Amenophis

    @ilCP: Dieser Disclaimer ist sehr beliebt, aber dennoch unwirksam. Das Urteil ist nichtmal rechtskräftig geworden, und im allgemeinen kann man eine Distanzierung nur durch die Seitengestaltung im allgemeinen, und nicht durch die Behauptung erreichen.


    Dieser Disclaimer kann auch nach hinten losgehen. Man könnte nämlich behaupten, der Disclaimer wurde geschrieben, weil man genau wusste, wohin die Links gehen.

    Gruß Frank

  • Fr_An

    Zitat von Fr_An

    Da würde ich Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft stellen.
    DVD2SVCD findet sich noch in den Downloads der PC Welt, auch wenn dann zu Doom9.org gelinkt wird.

    Na laß mal gut sein, der Streß, den ich jetzt habe reicht mir.

    Aber kannst du mir vielleicht sagen, ob eine Stellungnahme zum Sachverhalt zur Wahrung der Abmahnfrist ausreicht?
    Eine Stellungnahme habe ich abgegeben und die Seite erst mal vom Netz genommen.

    Viele Grüße
    HOOK_28

  • hi,

    ich würde so oder so zum anwalt gehen.
    kannst ja auch erstmal nach kosten fragen.

    du hast nichts zu befürchten, solang du:
    1. auf deinem webspace das programm dvd2svcd nicht zum download anbietest
    2. in deinem guide nicht beschreibst wie gerippt werden muss, also wie genau die einstellungen zu treffen sind um den kopierschutz zu umgehen

    überprüfe das!
    ist dein guide in html-form verfasst? oder auch downloadbar? (eventuell für fremde veränderbar?!)

    gehe auf alle fälle zu anwalt, denn wenn bestimmte fristen usw. nicht eingehalten werden kann es dann noch mal teuer werden.
    eigentlich sollte ein schreiben mit o.g. nicht vorhandenen tatbestand die sache aufklären und die münchner kanzlei zur einstellung zwingen.
    wenn nicht und du hast dich trotzdem an 1.&2. gehalten, kannst du auch auf üble nachrede klagen.

    auf gutes gelingen ...

    the "unknown"

  • Zitat von hook_28

    Aber kannst du mir vielleicht sagen, ob eine Stellungnahme zum Sachverhalt zur Wahrung der Abmahnfrist ausreicht?


    Du hast zwar nicht so reagiert wie sie es wollten, die Frist ist aber gewahrt. Dann sind die anderen am Zug. Einen Anwalt solltest Du dennoch aufsuchen.

    Zitat von hook_28

    ...und die Seite erst mal vom Netz genommen.


    Habe ich gesehen. Kommen nur Fehlermeldungen.

    An Deiner Stelle würde ich mir die Anleitung ansehen und eventuell überarbeiten. Das heißt, das Rippen ganz herausnehmen oder einen Ripper einstellen, der keinen Kopierschutz umgehen kann. also das vStrip ohne CSS.

    Gruß Frank

  • unknown

    Zitat von unknown

    du hast nichts zu befürchten, solang du:
    1. auf deinem webspace das programm dvd2svcd nicht zum download anbietest
    2. in deinem guide nicht beschreibst wie gerippt werden muss, also wie genau die einstellungen zu treffen sind um den kopierschutz zu umgehen
    überprüfe das!
    ist dein guide in html-form verfasst? oder auch downloadbar? (eventuell für fremde veränderbar?!)

    zu 1) tue ich nicht und habe ich nie getan
    zu 2) habe geschrieben, daß zum Rippen die internen Routinen besser sind. Aber obendrüber stand ganz groß, daß das überarbeitete UrhG das Umgehen von Kopierschutzmechanismen verbietet.
    und ja, es ist in HTML-Form, man kann es nicht downloaden.

    @all

    Da fällt mir gerade was ein - der Link auf meiner Seite führte zu "http://www.dvd2svcd.org", wie ich aber gerade bemerkte, ist die Seite unter dieser Domain gar nicht mehr erreichbar.
    Wer kann mir sagen, seit wann das so ist, die neue Adresse lautet ja etwas anders.

    Viele Grüße
    HOOK_28

  • eine seite einfach vom netz zunehmen, würde dein problem sowieso nicht lösen.
    dann würde nie jemand bestraft werden können.

    das von fr_an sagt nur aus, wann das letzte update der seite vorgenommen wurde.

    ps: tauscht das svcd doch mal mit dvd!

    the "unknown"

  • unknown

    Zitat von unknown

    eine seite einfach vom netz zunehmen, würde dein problem sowieso nicht lösen, dann würde nie jemand bestraft werden können.

    Das nicht, aber es schützt vor weiteren Anschuldigungen.

    Zitat von unknown

    das von fr_an sagt nur aus, wann das letzte update der seite vorgenommen wurde.
    ps: tauscht das svcd doch mal mit dvd!

    Wann die Seite zum letzten mal geupdatet wurde, wollte ich ja eigentlich nicht wissen. Ich wollte wissen, seit wann die Domain "http://www.dvd2svcd.org" nicht mehr erreichbar ist.
    Da die Seite nicht erreichbar ist, ist die Anschuldigung der Anwälte schlicht weg nicht wahr, ich würde schon fast behaupten - sie ist gelogen.

    Das mit dem Austasuch in der Domain weiß ich natürlich... :)

    Viele Grüße
    HOOK_28

  • Das Problem einer Abmahnung ist der Zeitdruck. Diese Anwaltskanzlei ist schon mal in Erscheinung getreten mit einer Serie von Abmahnungen.

    Lese dir das UrhG in Ruhe durch. Von erster bis zur letzen Seite. Interessant ist einmal § 53, § 95 und § 108. PC-Zeitschriften bringen in ihren Ausgaben schon wieder Links zu DVDShrink. Die haben eine Rechtsabteilung und wissen genau was sie machen.

    Dir bleibt erst mal nichts anders übrig, als zu einem Anwalt zu gehen. Mache das schnell, werde vorstellig mit deinem Problem. Ansonsten kann dir keiner Helfen. Solange du ohne RA aggierst, machend die mit dir was sie wollen und jedes deiner Schriftstücke an die Abmahner ist Gegenstandslos. Das einzige was die Akzeptieren ist ein unterschiebenes Schuldgeständis.

  • Zitat von Gleitz

    Lese dir das UrhG in Ruhe durch. Von erster bis zur letzen Seite. Interessant ist einmal § 53, § 95 und § 108. PC-Zeitschriften bringen in ihren Ausgaben schon wieder Links zu DVDShrink. Die haben eine Rechtsabteilung und wissen genau was sie machen

    Durchgelesen habe ich mir das schon mehrfach, aber verstehen tut das doch niemand wirklich.
    Und ich habe gerade Post von den Typen bekommen, die beharren weiterhin auf Unterzeichnung der Unterlassungserklärung.
    Die schreiben, daß schon das Setzen des Links zu "http://www.dvd2svcd.org" gegen §95a Abs.3 UrhG verstößt, denn damit mache ich das Programm öffentlich zugänlich.
    Der Schönheitsfehler an der Sache ist jedoch, daß der Link "http://www.dvd2svcd.org" ins Nirvana führt (Error 404). Damit ist ja der Tatbestand der öffentlichen Zugänglichmachung gar nicht mehr erfüllt.
    Angeblich ist auch die bloße Beschreibung des Programmes verboten, nur kann ich aus §95a UrhG nichts entnehmen, was das verbietet.

    Viele Grüße
    HOOK_28

  • Juristen sind ziemlich geschickt darin, dass Gesetz so auszulegen wie sie es gerade brauchen. Nehme dir einen Anwalt, der sich auf dem Gebiet gut auskennt und er wird das gleiche für deine Zwecke tun...

  • Das UrHG kann in die verschiedensten Richtungen ausgelegt werden. Will man damit nicht kollidieren, dann unterlässt man am besten alles in dieser Richtung. Zu spät, das Kind ist in den Brunnen gefallen.

    Deine Gegenpartei hat das UrhG jetzt für ihre Zwecke interpretiert. Du musst das jetzt für dich Interpretieren und wer die besten Argumente in diesem Kampf hat, gewinnt! Gewinnen kannst du aber nur mit einem guten RA, der sich auf das UrhG und Medienrecht spezialisiert hat.

    Schaue alleine mal nach http://www.internetrecht-rostock.de/kopierschutz-privat.htm
    Da haben wir auf einmal eine RA, der das ganz anders interpretiert.
    Ich habe auch meine eigene Interpretation vom UrhG, zu der ich auch stehe.

    Als Fakt steht schon mal fest, DVD2SVCD ist kein Programm, dessen alleinige Zweck das knacken eines Kopierschutzes ist.

    Zitat


    (3) Verboten sind die Herstellung, die Einfuhr, die Verbreitung, der Verkauf, die Vermietung, die Werbung im Hinblick auf Verkauf oder Vermietung und der gewerblichen Zwecken dienende Besitz von Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die 

    • Gegenstand einer Verkaufsförderung, Werbung oder Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen sind oder
    • abgesehen von der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben oder
    • hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder erbracht werden, um die Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern.




    </PRE>

    Auf die jetzt rot markierte Stelle bezieht sich deine Gegenpartei. Nimmt man jetzt den gesamten Absatz, findet man die von mir grün markierte Stelle. Der Hauptzweck von DVD2SVCD ist nicht das überwinden des Kopierschutzes. Es ist ein Bonbon, für den der es weis.

  • Hi

    habe ich zwar gerade eben schon mal geschrieben aber falls keiner in die News schaut nochmal :

    Eine Abmahnung ist ein Fallstrick, wer die unterschreibt ist selber Schuld, also erstmal wiedersprechen, der Rest steht in den News.

    max

  • Die Sache liegt jetzt beim Anwalt, der sagt mir am Montag, ob er was macht oder nicht. Z.Zt. stehts also erstmal 50:50. Alles Weiterte am Montag Abend.

    Viele Grüße
    HOOK_28

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