hi Leutz,
brauche mal Hilfe!
Hab gegen meine Handyrechnung Einspruch eingelegt-----mit Erfolg! :))
Nun wollen die von mir aber durch die Retourebuchung 11,52€ haben. Ich hab mal gelesen, dass diese Gebühren vom Gesetzgeber nicht zulässig sind.
Kann jemand das bestätigen und oder weiß jemand eine Quelle zum nachlesen?
Vielen Dank
Chrille
Retouregebühren zulässig?
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Wenn sie für den Grund verantwortlich sind, haben sie auch die dadurch entstehenden Kosten zu tragen.
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OT : http://www.heise.de/tp/deutsch/htm…beratungsgesetz
(also naja nicht ganz OT, aber zum Thema hat wer nen Juri zuhause... -
Zitat von Chrille
PS Hat jemand Juris zu HAuse? *g*
Ja, aber die können dir in dem Fall net helfenAber ansonsten halte ich es wie Fr_An: Wenn das ganze auf deren Mist gewachsen ist, dann sollen die das zu ihren Kosten ausbügeln. Das sagt ja schon der gesunde Menschenverstand. Aber der zählt ja in Deutschland schienbar nicht mehr. :nein:
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