ogm mit mehreren Audiospuren und Untertitel zu DVD

  • Hallo zusammen

    Ich hab einige GB an Videos im .ogm-Format auf meiner Platte. Jedes File davon hat 2 Audiostreams und einen Untertitel.

    Nun möchte ich (die geschätzen 100 Files) auf ne DVD bannen, schön elegant mit Auswahl in welcher Sprache ich die Videos sehen will, und optional den Untertitel einblenden können. :)

    Ich weiß inzwischen wie ich die .ogg-Streams demuxen und anschließend in .wav konvertieren kann.
    Weiters kann ich auch das .ogm als .avi speichern und weiter in ein .mpeg umwandeln.

    Nun zu meinen Fragen:
    :hm: Wie kriege ich den Untertitel aus dem .ogm-File?
    :hm: Was muss ich tun damit ich eine Video-DVD mit mehreren Audio Streams basteln kann?
    Bis jez schaff ich nur eine Audiospur pro konvertiertem File.
    :hm: Wie krieg ich den Untertitel noch dazu?

    würde mich über jede hilfe freuen

    gruß, erzed

    "Aku Soku Zan"
    Hajime Saitou

    "Denke zuerst nach,
    bevor du es bereust!"

    Fyda

  • Zitat von BaronVlad

    Hi erzed und herzlich Willkommen,

    was steht denn in der beiliegenden NFO zu den Ton- und Untertitelspuren ?


    tut mir leid ich hab keine Ahnung was ne NFO is


    katjarella:
    hab mich ca ne stunde mit der suche beschäftigt, bin aber auf keinen artikel gestoßen aus dem ich für mich nützlich infos extrahierern konnte
    ich geh mal davon aus, dass ich ned weiß wonach ich suchen soll, weil das hier ja neuland für mich is

    "Aku Soku Zan"
    Hajime Saitou

    "Denke zuerst nach,
    bevor du es bereust!"

    Fyda

  • Aber das "Zusammenbesorgen" von Kinofilmen (was sonst hat mehrere Tonspuren und Untertitel) hat dir anscheinend keine großen Probleme bereitet.

    Kennst du schon unsere Forum-Regel 6?

  • ich kenne forumregel 6

    und nein es ist kein kinofilm und auch sonst nix illegal kopiertes

    "Aku Soku Zan"
    Hajime Saitou

    "Denke zuerst nach,
    bevor du es bereust!"

    Fyda

  • Was ist es denn?
    Das hier an der Lagalität deiner Files gezweiffelt wird kannst du aber schon nachvollziehen, oder?
    Weil selbsterstellt hast du die Files wohl nicht, sonst hättest du nicht das Netz nach Lösungen zum demultiplexen durchforstet.

  • Eriman:
    ja ich kann nachvollziehn, dass an der Legalität gezweifelt wird
    Es sind Aufzeichunungen von einer Fernsehserie, die bis jetzt nur in England und Japan ausgestrahlt wurde. Man sieht das am Wasserzeichen (oder allgemein unter Senderlogo bekannt) in der rechten oberen Ecke des Bildes.

    Irgendwer hat sich die Mühe gemacht das zu digitalisiern und auch den japanischen Originalstream einzuspielen (um das für den otto normal Europäer dann noch nutzbar zu machen gibts für Japanisch noch die englischen Untertitel).
    _________________________________________________________________
    Und nun noch ein kurzer Ausflug in die Urheberrechtsvorlesung aus meinem letzten Semester, der erkären soll, warum die Files legal sind:
    Wenn ein Werk (in dem Fall die Serie) der veröfftenlicht wurde (d.h. einer nicht selektiven Gruppe von Personen zugänglich gemacht wurde), kann das Werk für private Zwecke kopiert und verwendet werden.
    Veröffentlichung --> hier die Ausstrahlung im TV
    Verwenden bedeutet die Nutzung bzw. Veränderung des Werks. Auch das Kopieren fällt hier drunter.

    Illegal wäre es wenn ich nachher kommerziellen Nutzen daraus ziehen will. Das heißt auf gut deutsch: es zu verkaufen.
    _________________________________________________________________
    Wer mag, kann sich einen Auszug vom UhrG holen und das alles dort nachlesen.


    Ich würd mich aber nun gerne wieder mit meinem Problem befassen, anstatt mich mit Paragraphen rumzuschlagen.
    danke, erzed

    "Aku Soku Zan"
    Hajime Saitou

    "Denke zuerst nach,
    bevor du es bereust!"

    Fyda

  • Dann schlag ich einfach mal vor, Du fragst Deinen Prof, wie man das kopiert.

    Ansonsten Deinen engen Freund, der Dir das kopiert hat. Das wäre dann nämlich legal, solange kein wirksamer Kopierschutz umgangen wäre. Ob es nun hier veröffentlicht wurde oder nicht, das ist egal. TV Mitschnitte werden nicht legal über p2p verteilt, auch nicht asiatische oder sonstewas, auf denen haben die entsprechenden Sendeanstalten copyright.

    Aber schlussendlich hat Michael Gleitz hier Hausrecht. Nicht zuletzt deswegen, weil er es ausbaden muss, sollte ein Gericht anderer Meinung sein als Du und Dein Prof und ihn deswegen abmahnen. Das bedeutet, der Hausherr entscheidet, was hier passiert.

    Bis dahin liegt dieser Thread bitte auf Eis.

    Danke

  • warum krieg ich von euch ständig unterstellungen unterbreitet?

    :mad: kopiert und auf meinem Recher is es doch schon
    ich wills auch auf nem DVD player Abspielen können, nicht nur am pc
    :mad: es is kein kopierschutz umgangen worden
    :mad: hab ich mit keinen wort erwähnt, dass ich die files über peer2peer erhalten habe, was ich auch nicht habe
    :mad: lass meinen prof aus dem spiel, was du gelesen hast, ist jenes, was ich von der vorlesung im kopf behalten habe
    :mad: veröffentlicht ist veröffentlicht, da beißt di maus keinen faden ab, ich kanns auch ne hier ausgestrahlte x-beliebige Sendung auf VHS, harddisk, dvd-ram aufzeichenen, somit kopieren und was weiß ich noch alles

    :mad: wenn einer aus meinem bekanntenkreis wüsste, wie ich das hinkriegt, würd ich ned im netz nach ner lösung suchen

    und zum schluss
    :mad: ich will hier niemanden was einbrocken, dass er dann ausbaden muss


    wenn ich wirklich anrüchige sachen umkodieren wollte, hätte ich von vornherein ned so viele infos drüber verraten, für wie dumm hält man mich hier eigentlich?????

    "Aku Soku Zan"
    Hajime Saitou

    "Denke zuerst nach,
    bevor du es bereust!"

    Fyda

  • Wie schon öfters erwähnt, sind wir (und einige andere) der Ansicht: Bei der Ausstrahlung eines Filmes im Fernsehen hat man das Recht erworben, sich diesen Film anzuschauen, und ihn für den Eigengebrauch aufzuzeichnen. Aber das Recht, diese Kopie unkontrolliert oder gar mit Gewinn zu verteilen, hat man damit noch längst nicht.

    Bis zur Klärung durch den Administrator schließe ich diesen Beitrag. In der Zwischenzeit spricht nichts dagegen, dass du auch weiter nach der Lösung deiner Probleme hier im Board und auf der deutschen doom9-Webseite suchst, wie auch in den englischen Web- und Foren-Seiten.

  • Das Problem ist hinlänglich bekannt. Das neue UrHG ist sehr Auslegungsfähig und wird zur Zeit von der Musikindustrie sehr stark strapaziert. Es fehlen einfach rechtskräftige Urteile die publiziert werden, an denen man sich Orientieren kann.

    Ich vermute mal, das selbst die Abmahnung von Heise.de im Sand verlaufen wird. Man einigt sich auf eine Formel für die Unterlassungserklärung und verzichtet auf irgendwelche finanzierelle Forderungen.

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    Was ausgestrahlt wurde, darfst du aufzeichnen und innerhalb des Freundeskreises verteilen. Mehr aber nicht. Das der Film nicht von deinem Freundeskreis stammte, belegen einige Tatsachen. Das die Schliesung des Threads vollkommen richtig war.

    Eigentlich sollte die Unschuldsvermutung gelten und hier wurdest du schon übereilt an den Pranger gestellt, was ich eigentlich auch nicht gut heisen kann. Öffne ich diesen Thread wieder, ist jeder weitere Diskussionsverlauf fast hinfällig, weil sich in der Zwischenzeit schon sehr viele indizieren angesammelt, das der Film über P2P gesaugt wurde und das ist generell eine illegale Quelle für Urheberrechtlich geschütztes Material, auch wenn diese von einer Sendeanstalt ausgestrahlt wurde.

    Gleichzeitig gilt, im Zweifelsfall wird immer für die sichere Seite entschieden. Und von daher lasse ich diesen Thread geschlossen.

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