(Aus: Allgemeine Artikel) Keine leichte Onlinedurchsuchung mehr?

  • Schäuble dazu:

    Zitat

    Schäuble sagte in Berlin, das Gericht habe die grundsätzliche verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Online-Durchsuchung als Ermittlungsmaßnahme anerkannt.

    Ist das Glas nun halb voll oder halb leer?

    Zitat

    Er betonte, dass die Online-Durchsuchung nur in wenigen, aber sehr gewichtigen Fällen zum Einsatz kommen solle.

    Ich bin für Online-Durchsuchungen von korrupten Politikern und Lobbyisten!
    tagesschau.de

    Und hier das Urteil zum selber lesen:
    http://www.bverfg.de/entscheidungen…1bvr037007.html

    Quapla'
    Gothmog

    Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. (Art. 20(4) GG)[SIZE=-1]
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  • Dass das nicht passiert, dafür hat das BVerfG ja jetzt in dieser Hinsicht gesorgt. Das Glas ist halb voll!

    "Diejenigen, die grundlegende Freiheiten aufgeben würden, um geringe vorübergehende Sicherheit zu erkaufen, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit."
    Benjamin Franklin (1706-1790)

    Meine Erfahrungen in der Open Source-Welt: blog.bugie.de

  • Dass das nicht passiert, dafür hat das BVerfG ja jetzt in dieser Hinsicht gesorgt. Das Glas ist halb voll!


    Na ich weiss nicht. Schäuble ist ja bekannt dafür, dass er Gesetze so zurecht biegt, wie es ihm passt.

    Wenn ich das richtig verstanden habe, sind online-Durchsuchungen unter hohen Voraussetzungen möglich, aber private Dateien dürfen nicht verwendet werden, oder wie, oder was? Aber wer legt fest, was privat ist? Die Richter? Der Ausgespähte? Schäuble? Ich weiß es nicht.

    Quapla'
    Gothmog

    Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. (Art. 20(4) GG)[SIZE=-1]
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  • Na ich weiss nicht. Schäuble ist ja bekannt dafür, dass er Gesetze so zurecht biegt, wie es ihm passt.

    Deshalb ist es jetzt wichtig, dass man ihm genau auf die Finger schaut, wenn er den Bundesgesetzvorschlag vorstellt.

    Wenn ich das richtig verstanden habe, sind online-Durchsuchungen unter hohen Voraussetzungen möglich, aber private Dateien dürfen nicht verwendet werden, oder wie, oder was? Aber wer legt fest, was privat ist? Die Richter? Der Ausgespähte? Schäuble? Ich weiß es nicht.

    Das hast du m.E. richtig erfasst. Was privat ist, bzw. zum "Kernbereich privater Lebensgestaltung" gehört wurde meines Wissens nicht klar umrissen.

    Das Wichtigste ist doch aber (außer, dass sie das NRW-Gesetz komplett zerrissen haben), dass ein neues Grundrecht eingeführt wurde:

    Zitat

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.

    Ich zitiere hier mal noch Twister (Bettina Winsemann, eine der Klägerinnen):

    Nachtrag:
    Interview der SZ mit Andreas Lehner (Vorstandsmitglied CCC)

    "Diejenigen, die grundlegende Freiheiten aufgeben würden, um geringe vorübergehende Sicherheit zu erkaufen, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit."
    Benjamin Franklin (1706-1790)

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  • Ich weiß nicht, ich weiß nicht. Irgendwie stinkt mir die Sache. Vielleicht bin ich da zu pessimistisch, aber die Voraussetzungen sind meiner Meinung nach sehr schwammig.

    Zitat

    konkreten, im Einzelfall begründeten Gefahren für besonders wichtige Rechtsgüter, nur nach vorheriger richterlicher Genehmigung und nur unter Achtung eines Schutzes des Kernbereichs privater Lebensgestaltung

    Nochmal: "konkret, im Einzelfall begründet" -> nicht genau zu definieren; kann als 'Irrtum' klassifiziert werden(IMO)
    "wichtige Rechtsgüter" -> wenn die Musikindustrie sich anstrengt auch Copyright (IMO)
    "richterliche Genehmigung" -> IMO sehr leicht zu bekommen; im Zweifelsfalle können die Behörden es auch hier immer noch als 'Irrtum' klassifizieren
    "Kernbereich privater Lebensgestaltung" -> Hä? Das wäre wiederum ALLE Dateien auf meinem PC. Oder doch nur die im Ordner "Eigene Dateien"? Oder wie, oder was?

    Ich hoffe ich irre mich und die Hürden sind wirklich so hoch. Entweder das, oder aufgrund von Irrtümern kann jeder ausspioniert werden. Das wird die Zeit zeigen ...

    Quapla'
    Gothmog

    Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. (Art. 20(4) GG)[SIZE=-1]
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  • LigH: Abtrennen halte ich für sinnvoll.

    Das wird die Zeit zeigen ...

    Das auf jeden Fall.

    Am Ende sind doch viele Gesetze und Urteile "schwammig", bzw. bösartig auslegbar, oder?

    Dass das BVerfG den PC als "unantastbar" deklariert, war ja utopisch. Und meiner Meinung nach auch nicht wünschenswert. Dass der PC jetzt als ähnlich geschützter Bereich, wie die Wohnung gilt, halte ich für positiv.

    "Diejenigen, die grundlegende Freiheiten aufgeben würden, um geringe vorübergehende Sicherheit zu erkaufen, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit."
    Benjamin Franklin (1706-1790)

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