Zunächst erst mal betrifft das die Aufhebung eines Landesgesetzes in NRW mit den darin etwas zu vage erklärten "neuen Bedingungen"... aber es ist ein Signal, dass für das geplante Bundesgesetz stärkere Regulierung notwendig sein wird.
(Aus: Allgemeine Artikel) Keine leichte Onlinedurchsuchung mehr?
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Schäuble dazu:
ZitatSchäuble sagte in Berlin, das Gericht habe die grundsätzliche verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Online-Durchsuchung als Ermittlungsmaßnahme anerkannt.
Ist das Glas nun halb voll oder halb leer?
ZitatEr betonte, dass die Online-Durchsuchung nur in wenigen, aber sehr gewichtigen Fällen zum Einsatz kommen solle.
Ich bin für Online-Durchsuchungen von korrupten Politikern und Lobbyisten!
tagesschau.deUnd hier das Urteil zum selber lesen:
http://www.bverfg.de/entscheidungen…1bvr037007.html -
Ist das Glas nun halb voll oder halb leer?
In diesem Fall ist das Glas sogar dreiviertel leer.Denn wenn man "unseren" POlitikern den kleinen Finger reicht,
reissen sie einem gleich den ganzen Arm ab. -
Dass das nicht passiert, dafür hat das BVerfG ja jetzt in dieser Hinsicht gesorgt. Das Glas ist halb voll!
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Dass das nicht passiert, dafür hat das BVerfG ja jetzt in dieser Hinsicht gesorgt. Das Glas ist halb voll!
Na ich weiss nicht. Schäuble ist ja bekannt dafür, dass er Gesetze so zurecht biegt, wie es ihm passt.Wenn ich das richtig verstanden habe, sind online-Durchsuchungen unter hohen Voraussetzungen möglich, aber private Dateien dürfen nicht verwendet werden, oder wie, oder was? Aber wer legt fest, was privat ist? Die Richter? Der Ausgespähte? Schäuble? Ich weiß es nicht.
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Na ich weiss nicht. Schäuble ist ja bekannt dafür, dass er Gesetze so zurecht biegt, wie es ihm passt.
Deshalb ist es jetzt wichtig, dass man ihm genau auf die Finger schaut, wenn er den Bundesgesetzvorschlag vorstellt.
Wenn ich das richtig verstanden habe, sind online-Durchsuchungen unter hohen Voraussetzungen möglich, aber private Dateien dürfen nicht verwendet werden, oder wie, oder was? Aber wer legt fest, was privat ist? Die Richter? Der Ausgespähte? Schäuble? Ich weiß es nicht.
Das hast du m.E. richtig erfasst. Was privat ist, bzw. zum "Kernbereich privater Lebensgestaltung" gehört wurde meines Wissens nicht klar umrissen.
Das Wichtigste ist doch aber (außer, dass sie das NRW-Gesetz komplett zerrissen haben), dass ein neues Grundrecht eingeführt wurde:
ZitatDas allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.
Ich zitiere hier mal noch Twister (Bettina Winsemann, eine der Klägerinnen):
ZitatIch bin niemand, der einfach so rumflippt und denkt oder sagt "geil geil
geil", aber als das Urteil verkündet wurde, war klar
1. das NRW-Gesetz ist zerlegt (war mir eine besondere Freude)
2. das Urteil setzt hohe Huerden zur Onlinedurchsuchung und präzisiert
diese (was besonders wichtig ist)
3. es ist ein neues Grundrecht geschaffen worden
http://www.humanistische-union.de/aktuelles/pres…sraum-erklaert/Mit Blick auf die bisherigen Gesetzesentwürfe zur Einführung einer
Online-Durchsuchung betont sie: "Die Daten privater Computer sind nach
dem heute ergangenen Urteil für die Strafverfolger und Geheimdienstler
weitgehend tabu, die bisherigen Gesetzentwürfe aus Berlin und Bayern
Makulatur." Das Verfassungsgericht habe für mögliche Eingriffe in die
digitale Privatsphäre erstaunlich klare Grenzen gezogen: Sie dürfen
demnach nur bei *****konkreten, im Einzelfall begründeten Gefahren für
besonders wichtige Rechtsgüter, nur nach vorheriger richterlicher
Genehmigung und nur unter Achtung eines Schutzes des Kernbereichs
privater Lebensgestaltung stattfinden.******* "Bevor der Gesetzgeber
jetzt über Befugnisse des BKA und der Verfassungsschutzämter zur
Online-Durchsuchung entscheidet, sollten die Sicherheitsbehörden
zunächst einmal begründen, in welchen Gefahrensituationen diese Maßnahme
überhaupt sinnvoll einsetzbar ist und wie sie den vom Gericht
geforderten Schutz der Privatsphäre gewährleisten wollen."(Sternchen von mir)
Und das alles zu beruecksichtigen wird verdammt schwer, denn "konkret"
setzt schon eine Huerde, die fern von allem "nach allgemeiner
Lebenserfahrung/die Statistik sagt usw."-Gefasel ist. Dann kommt der
*Einzelfall*, also nichts mehr mit "die Erfahrung sagt" oder "wir müssen
in xyz Fällen" - noe, nur der *Einzel*fall zählt.Dann kommt noch einmal der Richtervorbehalt und dann kommt noch einmal
der Schutz der informationellen Selbstbestimmung.
Und wenn das *alles* passt, dann koennen wir drueber reden.Insofern: glaubt mal nicht, dass ich einfach so denke "wow, super", aber
ich habe im Vorfeld viel darüber nachgedacht, befürchtet usw. und als
heute das Urteil kam, da war ich einfach nur gluecklich und zufrieden.
Denn gerade das neue Grundrecht als auch die Beschränkungen zur OD
werden uns noch viel Spass bringe.Nachtrag:
Interview der SZ mit Andreas Lehner (Vorstandsmitglied CCC) -
Ich weiß nicht, ich weiß nicht. Irgendwie stinkt mir die Sache. Vielleicht bin ich da zu pessimistisch, aber die Voraussetzungen sind meiner Meinung nach sehr schwammig.
Zitatkonkreten, im Einzelfall begründeten Gefahren für besonders wichtige Rechtsgüter, nur nach vorheriger richterlicher Genehmigung und nur unter Achtung eines Schutzes des Kernbereichs privater Lebensgestaltung
Nochmal: "konkret, im Einzelfall begründet" -> nicht genau zu definieren; kann als 'Irrtum' klassifiziert werden(IMO)
"wichtige Rechtsgüter" -> wenn die Musikindustrie sich anstrengt auch Copyright (IMO)
"richterliche Genehmigung" -> IMO sehr leicht zu bekommen; im Zweifelsfalle können die Behörden es auch hier immer noch als 'Irrtum' klassifizieren
"Kernbereich privater Lebensgestaltung" -> Hä? Das wäre wiederum ALLE Dateien auf meinem PC. Oder doch nur die im Ordner "Eigene Dateien"? Oder wie, oder was?Ich hoffe ich irre mich und die Hürden sind wirklich so hoch. Entweder das, oder aufgrund von Irrtümern kann jeder ausspioniert werden. Das wird die Zeit zeigen ...
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Wer dazu mehr Diskussion braucht, der kann gern um das Abtrennen dazugehöriger Antworten bitten... ansonsten bitte weiter mit neuen Fakten.
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LigH: Abtrennen halte ich für sinnvoll.
Das wird die Zeit zeigen ...
Das auf jeden Fall.
Am Ende sind doch viele Gesetze und Urteile "schwammig", bzw. bösartig auslegbar, oder?
Dass das BVerfG den PC als "unantastbar" deklariert, war ja utopisch. Und meiner Meinung nach auch nicht wünschenswert. Dass der PC jetzt als ähnlich geschützter Bereich, wie die Wohnung gilt, halte ich für positiv.
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