PowerStarter 6.0_BD wo downloaden?

  • Weiß jemand ob man PowerStarter 6.0_BD irgendwo runterladen kann?
    Hintergrund: Hab mir Anfang Juni 2010 ein BluRay-Laufwerk (LG BH10LS30) gekauft und offensichtlich die CD/DVD verbummelt die dabei war. Den CD/DVD Key hab ich noch, da ich das Produkt bei Cyberlink auch brav registriert habe.
    -> habe momentan einen Key und keine Software
    Habe mir jetzt aber mittlerweile sogar man ne BluRay (Microkosmus) gekauft und kann sie nicht angucken.

    Cu Selur

  • Das wäre ja super, wenn das klappen würde,.. werde gleich mal das Teil runterladen und testen,... -> klappt nicht mit den Downloads bei denen,.. heißt aber auch wohl "Blu-Ray Disc Suite 6.0" wenn es mit dem Player kommt,.. (hätte ich mal nur nicht diese doofe CD verschludert)

    "Blu-Ray Disc Suite 6.0" im Usenet gefunden und mit der ISO konnte ich das Teil dann auch mti meinerm CD-Key aktivieren,..

    Blu-Ray Playback klappt auch aber,...

    ..ist das bei Blu-rays immer so:
    1. Mitteilung, dass ich meine Software aktualisieren sollte zum Optimalen Genuß
    2. Copyright hinweis
    3. FSK Hinweis
    4. Trailer
    dann erst das Menu der Blu-ray.

    Das ist ja schon ne ganz schöne Freschheit, da ist der Gedanke sich nen Ripper zu kaufen (auch wenn es hierzulande illegal ist) und nur das was man will auf Platte zu kopieren schon irgendwie nah,...

    Cu Selur

  • ..ist das bei Blu-rays immer so:
    1. Mitteilung, dass ich meine Software aktualisieren sollte zum Optimalen Genuß
    2. Copyright hinweis
    3. FSK Hinweis
    4. Trailer
    dann erst das Menu der Blu-ray.

    Ja, denn du als zahlender Kunde musst selbstverständlich mit all diesem Schwachsinn maltretiert werden.

    Das ist ja schon ne ganz schöne Freschheit, da ist der Gedanke sich nen Ripper zu kaufen (auch wenn es hierzulande illegal ist) und nur das was man will auf Platte zu kopieren schon irgendwie nah,...

    Das Gesetz lautet wie folgt:

    Code
    § 95a
    Schutz technischer Maßnahmen
    
    
    (1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.
    
    
    (2) Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird.

    Ein ganzschönes Ungetüm muss man sagen.

    Unterm Strich ist es so extrem schwammig, dass schon alleine reicht, dass ein Trailer nicht übersprungen werden kann, dass das Medium eine technisch wirksame Maßnahme zum Schutz beinhaltet.

    Ich hab das Gesetz bisher immer nur überflogen und jetzt mal für mich zerlegt. Es ist einfach nur zum weglachen.

    Also, willst du nur den Hauptfilm deiner Blu-ray sehen, dann musst du etwas Illegales tun, obwohl du für dein Meidum bezahlt hast.

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