Abmahnung durch RAe Waldorf (www.coujo.de)

  • Zitat von Selur

    Wenn die einem unterstellen man habe einen Downloadlink gehabt, dies war aber nie so, wäre dass schon Verleumdung für die man klagen könnte ?


    Die Frage hier ist, wie ein "Downloadelink" genau definiert ist. Reicht dazu ein Verweis auf eine fremde Homepage, auf der irgendwo der Download zu finden ist? Oder muss der "Downloadelink" tatsächlich direkt mit einem einzigen Klick die betreffende Datei herunterladen?

    Gar nicht so einfach.

    [Blockierte Grafik: http://mitglied.lycos.de/BaronVlad/zeugs/Orden.gif] Mitglied des Ordens des Lichtes, Sonderabteilung Chaos.

    System: Dell 4550 mit WinXP
    Brenner 1: NEC 2100A, Firmware 104E
    Brenner 2: LiteOn 832S, Firmware VS03

    SAP: Philips DVP 3005 - Nachfolger des verblichenen CyberHome 402.
    Satelliten-Receiver: Topfield 5500PVR

  • So wie es in der Abmahnugn dargestellt wurde, sah es ja aus als ob ein direkter Downloadlink existieren würde durch den man die Datei direkt runterladen könnte. Soweit ich es sehe waren aber nur links auf die Homepage vorhanden, was nach meinem Verständlis allerhöchstens als Werbung/Unterstützung des Programmes, nicht aber als anbieten des Programmes ausgelegt werden kann. :)

    Aber Du hast Recht: Es ist immer eine Auslegungssache. :D

    Cu Selur

  • Inzwischen haben die Herren der Kanzlei Waldorf meine Unterlassungserklärung akzeptiert. Das Geld wollen sie trotzdem haben. Ich habe nicht vor zu zahlen, da es sich eindeutig um eine Serienabmahnung handelt und so der angebliche Aufwand nicht erstattet werden muss. Ob die ganze Sache nun wirklich ein UhrG Verstoß war, steht auch in den Sternen. Mein Anwalt hat noch eine andere Möglichkeit gefunden aber davon werde ich erst berichten, wenn es etwas dazu zu sagen gibt.

    Dass Waldorf die Sache nicht einfach auf sich beruhen lässt, war mir fast klar. Für gewöhnlich fangen die Leute jetzt an um den Preis zu handeln als wäre man auf einem arabischen Basar. Denen ging es nie wirklich um die Vertretung Ihrer Clienten sondern nur um das Scheffeln von Kohle.

    Mein Gebot an die Herren der Kanzlei Waldorf steht deshalb: 0 (in Worten: null) EURO!

    Greets, CouJo!

  • Zitat von CouJo

    ... Denen ging es nie wirklich um die Vertretung Ihrer Clienten sondern nur um das Scheffeln von Kohle.


    Natürlich geht es um nichts anderes. Denn mit ge- bzw verfälschten Beweisen kann man vor einem Gericht, welches seine Aufgabe Ernst nimmt, nicht bestehen.

    Gruß Frank

  • Zitat von CouJo

    I
    Mein Gebot an die Herren der Kanzlei Waldorf steht deshalb: 0 (in Worten: null) EURO!

    Zitat pickelfrei.de...

    Zitat

    Meine Taschen sind voll, aber zu

    :D

    wenn die ganze Sache nicht so ernst wäre, würde ich mich an Deiner Stelle so verhalten, wie auf oben genannter Seite (brief 1-4)...

  • Das Problem ist allerdings, dass meine Taschen nicht voll sind. Meine Rechtschutz hat es abgelehnt die Kosten zu übernehmen (da es sich auch bei den Anwaltskosten der Gegenseite um eine Folge des UhrG handeln würde) - UhrG Sachen sind prinzipiell nicht gedeckt. Wie soll man dann als ehrlicher, steuer- und versicherungszahlender Bürger in der Lage sein sein Recht zu verteidigen?

    Sicherlichh kann man das Risiko eingehen. Nur Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge. ...wenn dann bei der nächsten Instanz etwas schief geht, dann wird's erst recht teuer.

    Ich schreibe das nur, weil eine Entscheidung doch einschneidende (finanzielle) Folgen haben kann.

    Trotzdem habe ich mich dazu entschlossen diesen Herren der Kanzlei Waldorf nicht nachzugeben. Die Zeit und die Nerven, die man in eine solch sinnlose Sache steckt, kann einen eh niemand zahlen.

    Mit Rechtstaat hat das ganze nur noch wenig zu tun. Aus den o.g. Gründen wird man abgeschreckt ohne die wirkliche Alternative zu haben auf sein Recht zu pochen. Armes Deutschland!

    Greets, CouJo!

  • Da sind wir bei einem gewaltigen Problem. Durch die veranschlagte Unsumme werden die Kosten für eigenen Anwalt, Gerichtskosten usw. der maßen in die Höhe getrieben, das einem schon beim lesen der Angstschweiß auf der Stirn steht.

    Oftmals geht man so vor, das man das der Abmahung statt gibt und dann hinterher sich um die Anwaltskosten vor Gericht schlägt. Somit senkt man schon im Vorfeld die Gerichtskosten, weil der Streitwert nicht mehr die veranschlagte Schadenssumme ist, sondern es nur noch um das Honorar von der Gegenpartei geht.

    Eigentlich müsst man als Admin-C einen Sozialhilfeempfänger einsetzen. Der kann Gerichtskostenbeihilfe beantragen und kann alle Instanzen voll auskämpfen.
    Wie man ein paar Kröten verdient, ist essig mit Gerichtskostenbeihilfe.

    Ich habe schon mehrere Schreiben die im Netz publiziert worden sind gelesen. Gerade die von dem Münchner Anwaltskanzlei. Eigentlich kann man immer mit normalen Menschenverstand die ganzen Beweise plätten. Liest man sich die zitierten UrHG stellen durch und noch einige Passagen mehr, muss man sich oft fragen, was die überhaupt von einem wollen.
    Der Hammer ist immer dieser Bezug auf ein Referenzwerk für die juristische Auslegung des UrHG. Das Buch ist erst jetzt im Oktober erschienen, oder wird sogar erst im November erscheinen.
    Da bleibt einem erst mal ganz schön die Spucke weg.

  • Zitat

    ist dark-tweaker eine ausländische Seite und wird im Ausland abgemahnt?


    Scheint so. Je nach dem wie deren Urheberrecht ausschaut ist dies schon möglich. Hängt evtl. auch mit EG-Recht zusammen.
    Es sind ja auch viele Sites in die Schweiz abgewandert, da dort eine völlig andere Rechtsprechung herscht.


    Edit:
    Werde doch heute noch die 500 erreichen? :D

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