Zitat von SelurWenn die einem unterstellen man habe einen Downloadlink gehabt, dies war aber nie so, wäre dass schon Verleumdung für die man klagen könnte ?
Die Frage hier ist, wie ein "Downloadelink" genau definiert ist. Reicht dazu ein Verweis auf eine fremde Homepage, auf der irgendwo der Download zu finden ist? Oder muss der "Downloadelink" tatsächlich direkt mit einem einzigen Klick die betreffende Datei herunterladen?
Gar nicht so einfach.