Augen auf beim Rohling-Kauf

  • Hi,
    ich hatte mals vor Rohlinge bei einem Shop im Internet zu bestellen. Hier auf der Seite gibts ja genug Händlerangebote. Wie ich nun bin war ich mir sehr unsicher beim Kaufen in einem fremden Shop und bin auf folgendes gestoßen:

    1.
    Die meisten Firmen, die Rohlinge in großem Maße verkaufen und ziemlich billig sind, sind deutsche Firmen mit Sitz im Ausland, ganz beliebt ist Luxemburg. Aber auch Ungarn u.ä. sind vertreten.
    Zu erkennen sind die Firmen meistens daran, dass sie unter "Kontakt" luxemburgische Adressen bzgl. Rechtangelegenheiten angeben und deutsche Adressen bei Support oder so. Sehr auffällig ist auch, wenn die Versandpreise nach Deutschland 8€ betragen und in jedes andere Land 12€ oder mehr, das ist nur möglich/realistisch wenn die Firma aus Deutschland verschickt ... besonders wenn der Versandpartner auch noch DHL heißt. Bei einem Händler hatte ich auch gesehen, dass nix auf deutschen Ursprung deutete, aber die Retourenadresse war eine aus Bochum. Ebenso verräterisch sind Preise auf der Homepage (die teils nur deutsch ist) incl. 16% MwSt. sind.

    2.
    Wer liest sich schon das Kleingedruckte durch?!?
    Eigentlich niemand, aber da ich gleich für 4 weitere Personen bestellen wollte (Versandkostenteilung) wollte ich mehr als nur sicher gehen und fragte mich, warum eine deutsche Firma eine Briefkastenfirma in Luxemburg aufmachen sollte. Dann war es klar....die haben was zu verbergen oder müssen irgendeinen Vorteil daraus zehen. Bei den Preisen musste es auch so sein.
    Doch Herstellungskosten sind nicht geringen, nur weil man im Ausland anbietet. Nein! Der Grund ist die GEMA.
    Wer mal die AGBs durchguckt findet meist unten (wohl weil sich niemand alles bis dahin durchliest) einen kleinen Satz, dass die Preise incl. MwSt von 16% sind, jedoch keine länderspezifischen Abgaben enthalten wie Zoll oder Urheberrechtsabgaben. Hier ist der Haken:
    In Deutschlang zahlt man pro Rohling (DVD-5) gleich eine Gema-Gebühr von 17,4Ct mit (den genauen Preis konnte ich noch nicht ermitteln). Dieser entfällt bei diesen Händlern. Eigentlich nicht tragisch, doch wer meldet sich schon bei der Gema, um pro Rohling Abgaben zu entrichten?!?
    Ganz einfach: niemand!!
    Doch was passiert, wenn man es nicht tut? Das ist ebenfalls einfach: nix!
    .... jedenfalls am Anfang, denn was kaum einer weiß ist, dass die GEMA das Recht auf Herausgabe von Rechnungen hat, d.h. die GEMA geht zu einem Unternehmen hin, sagt wir wollen alle Rechnungen ab 2004 und die kriegen sie auch. Dann gucken die wer was gekauft hat und melden sich ggf. bei den Leuten ... die Namen und Adressen stehen ja bereits netterweise auf den Rechnungen. Wenn die GEMA auf einen zukommt zahlt man doppelte Gebühr, d.h. ab 35Ct / DVD-Rohling gehts los, bei einer 50er Spindel sind das also 17,50€ minimum.

    Dass dieser Fall eintritt ist nicht gesagt, kann sein, dass die GEMA nix tut oder erst garnicht bei einer Firma anfragt ... es besteht aber die Möglichkeit. Ob die dann ins Haus kommen mit Durchsuchungsbefehl wenn man übermäßig viel bestellt hat, weiß ich nicht. Ich rate allerdings ab Rohlinge von solchen Quellen zu beziehen. Es sei jedoch jedem selbst überlassen, ich will euch nur informieren!


    Gruß,
    Todesengel


    EDIT1:
    Preise angepasst an QuiCo's Angabe, die stimmen soll (nicht nur nach seiner Auskunft). Allerdings habe ich auch schonmal was von einer Strafgebühr von 60Ct pro DVD-5 gehört.

    Auf Wiedersehen, hat Spaß gemacht mit euch :winken:

  • Erstmal Danke an Todesengel. Ist zugegebener Weise ein mir neuer Aspekt, bin aber auch 'n blutiger Newbie in dem Thema. Hat dazu schonmal jemand (unangenehme) Erfahrungen sammeln dürfen? Das die GEMA in D ja so ziemlich alles darf ist ja nicht neu. Nur stellt sich dann immer noch die Frage, ob sie es tut (Ich klammere mich hier an den letzten Strohhalm, ich weis).
    Gibt es denn überhaupt Alternativen? Wenn ich mir die Online-Shops so ansehen, scheinen die ja alle nach diesem Schema aufgebaut zu sein.
    Hab nämlich keine Lust um 3 Uhr früh in Unterhosen und Handschellen vor den Augen der Nachbarn (Die es ja schon immer gewusst haben...was auch immer "es" ist) von maskierten GEMA-Sondereinsatzkräften abgeführt zu werden, weil ich mir 'n 100er Pack Taiyos bei 'nem Online-Fritzen geholt habe, da es die sonst nirgends gibt...

  • Sind die Preisunterschiede für diese Theorie nicht etwas zu gering? Ich bekomme hier im Laden auch eine 50er Spindel Platinums für 15 Euro und bei http://www.cdwelt24.de/ (Firmensitz in Deutschland) haben die eine 100er Spindel für 22 Euro. Abzüglich der GEMA wären das noch <5 Euro. Wenn man da noch 3,52 Euro Märchensteuer abzieht wäre der EK ECHT günstig.
    Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man sich als Privatperson um die GEMA-Abgabe kümmern muss.
    Und wie kommt ihr auf Hausdurchsuchung? Um festzustellen, dass jemand Rohlinge besitzt? Es steht doch eh nicht auf den Rohlingen drauf, ob GEMA gezahlt wurde oder nicht.
    GEMA-Sondereinsatzkräfte? LOL

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  • QuiCo: Stimmt, Amazon, Conrad & Co. haben Rohls. Ich habe mich allerdings ziemlich auf TY eingeschossen, und von denen ist da weit und breit nichts zu sehen. Der Tip mit Gropp-Shop geht auf jeden Fall in die richtige Richtung, danke dafür (Frage mich allerdings auch, wieso ich die bei google nicht selber gefunden habe...wird wohl menschliches Versagen sein
    :oops: ). Leider führen die aber nur white printables, und diese sind die einzigen Taiyo, die jemals aus meinem Toshibär als Coaster raus kamen. Daher suche ich eher nach gelabelten (Fuji o. Plextor...schwärm) oder den den gänzlich blanken, nicht bedruckbaren. Und da wird's dann wirklich eng.

    JoeCool: Hm, CDWelt24 will wirklich nicht so richtig ins Konzept passen. Bei denen deutet überhaupt nichts auf eine ausl. Brifkastenfirma hin. Das die den Spruch mit den "Länderspezifischen Abgaben" etc. in ihren AGB's drin haben macht ja Sinn, schließlich verkaufen die scheinbar in die CH usw.
    Aber das man sich als Privatperson nicht um die GEMA-Gebühr kümmern muss, darauf würde ich nicht wetten. Wenn man sich die Entwicklungen der letzten Zeit anschaut, dürfte der Bande echt alles zuzutrauen sein.
    Das mit den Hausdurchsuchungen war auch eher so gemeint, dass nach Einsicht der Rechnungen ja der Eine oder Andere auffallen könnte durch größere Abnahmemengen an Rohlingen (Rasterfahndung? :twisted: ). Da wir aber in einer Zeit leben, in der es dem Bruttonormalbürger ja vollkommen ausreichen müsste alle halbe Jahre einen 5er-Pack Rohlinge beim Lidl zu holen, was will er denn dann mit 'ner 25er-Spindel -> seeeeehr verdächtig! Und wer sich erstmal verdächtig macht...
    Klar. ist 'n bisschen überzogen, aber nur weil ich paranoid bin, heißt es ja nicht, dass sie nicht wirklich hinter mir her sind, gell? :)

  • Ist ja wie in "Der Staatsfeind Nr.1". Da werden plötzlich die allerschlimmsten Verschwörungstheorien bestätigt:

    "Landwirt Josef Huber kauft in einem Onlineshop 50 DVD-Rohlinge. Daraufhin wurde sein Bauernhof von Sondereinsatzkräften um 4:00 morgens gestürmt."

    Sorry, konnte nicht widerstehen. :D:D:D


    Zur deutschen GEMA kann ich nichts sagen, aber einiges zu unserer URA, was vielleicht dazu beiträgt, dass der eine oder andere Österreicher aus dem Forum wieder ein wenig ruhiger schlafen kann.

    In Deutschland gibt´s die GEMA, bei uns die URA = Urheberrechtsabgabe. Ist vom Prinzip her ziemlich dasselbe. Diese ist für diverse Medien zu entrichten, unter anderem für CD und DVD-Rohlinge. Diese Abgabe hat derjenige zu entrichten, der die Medien im Inland als "Erster" verkauft. Dies ist ein ganz wichtiger Punkt der im genauen Wortlaut einiges erklärt. Vor allem das im Inland als "Erster". Kauft ein Händler zum Beispiel bei Sony Rohlinge ein, so hat bereits Sony die URA zu entrichten, da Sony dann ja der "Erste" ist, der die Medien im Inland verkauft.

    URA-pflichtig sind der Importeur, der Hersteller und der Händler. Ein Abwälzen der URA-Pflicht auf den End/Letztverbraucher ist meines Wissens nach nicht möglich, auch wenn diverse Händler einen entsprechenden Passus in AGB´s stehen haben. Der Händler und nur der Händler muss dafür geradestehen. Händler die zum Beispiel ihren Firmensitz in Österreich haben, aber die Rohlinge nicht hier verkaufen drücken sich so um die Abgabe der URA. Ist nicht die feine englische Art, aber rechtlich noch in Ordnung.

    Damit ist die URA im Einkaufspreis des Händlers in den meisten Fällen bereits enthalten, es sei denn dieser tritt selbst als Importeur auf. Wie siehts nun für mich als Kunden aus? Kaufe ich die Rohlinge im Inland ist die URA sowieso enthalten. Dies lässt sich auch sehr gut an unseren Rohlingspreisen erkennen. :)

    Kaufe ich Rohlinge im Ausland kann ich zwar eventuell Importeur sein, aber ich bin nicht der Erste der die Rohlinge im Inland verkauft, da ich diese ja nicht weiterverkaufe, sondern selbst verwende. Wirklich gefährlich wird es erst, wenn ich Rohlinge im Ausland einkaufe, die URA nicht abführe und diese dann weiterverkaufe. Dabei sollte man sich besser nicht erwischen lassen.

    Der Großhänder und Händler hat an die Austro Mechana eine monatliche Meldung über die verkauften Stückzahlen zu machen. Die URA ist auf jeder Handelsebene ein Durchlaufposten. Auf Anweisung hat der Händler der Austro Mechana darüber Auskunft zu geben welche Medien und welche Stückzahlen von welchem Großhändler/Importeur bezogen wurden. Punkt. Die Austro Mechana hat kein Recht Rechnungen des Händlers an die Endkunden einzusehen. Warum auch?

    Kaufe ich Rohlinge zum Beispiel in Luxemburg hat die Austro Mechana rechtlich kaum Möglichkeiten, auch wenn dies von diesem Verein teilweise suggeriert wird. Amazon hat allerdings auf Druck der Austro Mechana den Rohlingsverkauf in Österreich eingestellt. Die Mengen die Amazon hier verkaufte dürften wahrscheinlich auch nicht von schlechten Eltern gewesen sein.

    Führt ein inländischer Händer die URA widerrechtlich nicht ab, so wird sich die Austro Mechana mit ihren Ansprüchen (+Strafen) an den Händler wenden und sich nicht mit hunderten, vielleicht sogar tausenden Endkunden herumschlagen. Kann mir nicht vorstellen, dass es in Deutschland viel anders ist. Deutschland ist ein Rechtsstaat, auch wenn man von Zeit zu Zeit besorgniserregendes hört. Vielleicht kann hier jemand der ein wenig über die GEMA Bescheid weiss, dass auch für die deutschen Freunde niederschreiben. Das von "Todesengel" geschilderte Szenario scheint mir doch mehr als sehr drastisch...

    Vielleicht kann dann W.E.C ein wenig ruhiger schlafen :)

  • Nein, nein Landwirt Huber's Hof wird nicht um 4 Uhr gestürmt...eher um 3 Uhr, da zu dieser Uhrzeit die Chance größer ist, dass er noch geschlafen hat und anschließend in Unterwäsche unter den wachsamen Blicken der laut vor Schadenfreude wiehernden, gackernten und blöckenden sonstigen Hofbewohnern abgeführt werden kann. Das muss so sein, Naturgesetz. :D
    Okay, nachdem Vienna die Sachlage in A geschildert hat, hab ich mich auf die Seite der GEMA getraut und da mal ein wenig gelesen. Also so eindeutig möchten die sich scheinbar nicht festlegen. Einerseits sagt man, dass Hersteller o. Händler o. Importeure blechen müssen (Was heißen würde, dass Bauer Huber, wenn er importiert, dran wäre), anderseits sagt man aber auch, dass auch ein im Ausland ansässiger Lieferant Importeur sein kann, wenn er an Kunden in D-Land liefert (Somit könnte Bauer Huber seine Nächte beruhigt durchschlafen). Hm, gerade keimt in mir so'n mikroskopisch kleines Flämmchen an Hoffnung auf.
    Was mich stört ist das Wörtchen "kann" in der Auslegung des "Importeurs"

    QuiCo: Vielen Dank für Deine Bemühungen. Deswegen komm ich mir noch schäbiger vor, wenn ich wieder zugeben muss, dass die nichts für mich sind :oops: . Mein Toshibär ist noch der alte 5272, der brennt "nur" achtfach und die Firmware ist so steinalt (Toshiba macht da nicht wirklich viel), dass die sicherlich nicht die richtige Schreibstrategie für die neuen 16x-Scheiben enthält. Die Ergebnise dürften anschließend nicht so berauschend sein. Verschiedene Testbericht sagen auch aus, dass 16x-Rohlinge ohnehin nicht das Wahre sind (Was widerum an der Firmware liegen könnte...). Daher würde ich mich so wahnsinnig gern mit 8x eindecken.

  • Als Holländer würd ich nach Deutschland in den nächsten MM fahren und die Karre vollmachen.
    Interessant Geschäftsidee für Schmuggler, da haben die jetzt keine Leerfahrten mehr ;)

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  • Zitat von QuiCo

    Da würd ich mir aber schon überlegen einen neuen Brenner zu kaufen.

    Nu ja, stimmt schon, dass er in die Jahre gekommen ist, aber da er nur sparsam und schonend benutzt wurde ist er quasi sowas wie ein Garagen-Brenner. Der tut noch ganz gut, war immer zuverlässig, also warum abschießen? Okay, geb ja zu das ich mittlerweile schon mal auf einen neuen schnieken Bruzler geschielt hab, aber was versucht uns die Werbung immer zu sugerieren: Geiz ist geil...
    Aber zurück zum Geschäft. Hat mir immer noch alles keine Ruhe gelassen, daher hab ich im UrhG ein wenig rumgeschmöckert. Unter UrhG § 54 I steht interessanter Weise: "Neben dem Hersteller haftet als Gesamtschuldner, wer die Geräte oder die Bild- oder Tonträger in den Geltungsbereich dieses Gesetzes gewerblich einführt oder wiedereinführt oder wer mit ihnen handelt." [highlight=red].
    Aha, gewerblich...
    Weiter: "Der Händler haftet nicht, wenn er im Kalenderhalbjahr Bild- oder Tonträger von weniger als 6.000 Stunden Spieldauer und weniger als 100 Geräte bezieht." -> Es gibt also eine Freigrenze...
    Und jetzt wird's nochmal spannend unter Abs. II:
    "Einführer ist, wer die Geräte oder Bild- oder Tonträger in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt oder verbringen läßt. Liegt der Einfuhr ein Vertrag mit einem Gebietsfremden zugrunde, so ist Einführer nur der im Geltungsbereich dieses Gesetzes ansässige Vertragspartner, soweit er gewerblich tätig wird"
    "[glow=red]
    Wenn mich also nicht gänzlich alles täuscht, bleib ich als Privatperson, die nicht weiterverkauft, erstmal außen vor. Dies passt auch zu den AGB's so mancher Händler, die durch Annahme dieser den Vertragspartner bestätigen lassen, dass dieser gerwerblich handelt (Siehe z.B. cdrohlinge24). Damit versucht man also auf den Kunden die Gebühren abzuwälzen.
    Was wenn ich bestätige, dass ich gewerblich tätig bin? Da war ja noch die Freigrenze, oder nicht? Klar, ich habe gegen den Kaufvertrag verstoßen, aber kümmert dies die GEMA? Die sehen nur, ob ich unter den stattlichen 3000 Rohlingen geblieben bin, oder etwa nicht?
    Und noch was. Todesengel schrieb, dass die GEMA v. Unternehmen die Rechnungen einsehen darf. Aber stellt nicht die ausländische Briefkastenfirma diese? Hat die GEMA internationale Auskunftsrechte? Sie darf doch eigentlich nur im Geltungsbereich des UrhG agieren (?).
    Tja, das waren dann mal meine wirren Gedankengänge für heute. Eure Meinung?

  • Moin,

    Zitat

    Ähmmm, peinlich, aber gibt's hier irgendwo eine Bedienungsanleitung, wie man das mit dem Zitat und der Schriftfarbenänderung hinbekommt

    In dem Fenster, wo Du das Posting eintippst (oder pastest) ist das eigentlich selbsterklärend...

    ..was Du brauchst ist eigentlich nur der Quote- und evtl. der Bold-Tag...

    Zitat

    Todesengel schrieb, dass die GEMA v. Unternehmen die Rechnungen einsehen darf. Aber stellt nicht die ausländische Briefkastenfirma diese? Hat die GEMA internationale Auskunftsrechte? Sie darf doch eigentlich nur im Geltungsbereich des UrhG agieren (?).

    Ohne jetzt die konkrete Gesetzeslage zu kennen - GEMA ist ein Privatwirtschaftliches Unternehmen - per se habe die erstmal gar keine Rechte! Niemand muß einem Gema-Vertreter Rechnungen zeigen/aushändigen und reinlassen muß man die schon gar nicht! Unklar ist evtl. wie das für (echte) Importeuere/Wiederverkäufer aussieht - möglicherweise sieht das da anders aus; für den kleinen Privatabnehmer ist das ganz sicher nicht relevant!

    Gruß Karl

  • Zitat

    Ohne jetzt die konkrete Gesetzeslage zu kennen - GEMA ist ein Privatwirtschaftliches Unternehmen - per se habe die erstmal gar keine Rechte! Niemand muß einem Gema-Vertreter Rechnungen zeigen/aushändigen und reinlassen muß man die schon gar nicht! Unklar ist evtl. wie das für (echte) Importeuere/Wiederverkäufer aussieht - möglicherweise sieht das da anders aus; für den kleinen Privatabnehmer ist das ganz sicher nicht relevant!

    Hm, befürchte, dass die GEMA doch Auskunftsrechte hat:
    UrhG § 54g Abs. I.: Auskunftspflicht:
    "Der Urheber kann von dem nach § 54 Abs. 1 oder § 54a Abs. 1 zur Zahlung der Vergütung Verpflichteten Auskunft über Art und Stückzahl der im Geltungsbereich dieses Gesetzes veräußerten oder in Verkehr gebrachten Geräte und Bild- oder Tonträger verlangen."
    Und weiter:
    UrhG § 54h Abs. I: Verwertungsgesellschaften; Handhabung der Mitteilungen:
    "Die Ansprüche nach den §§ 54, 54a, 54f Abs. 3 und § 54g können nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden"

    PS. Danke für den Tip mit'm BBCode, daran lags :P

  • Die Gesetzeslage in Österreich und Deutschland scheint ja nicht so verschieden zu sein. Als privater Käufer brauchst du dir keine Sorgen zu machen, wenn du im "Ausland" einkaufst schonmal überhaupt nicht.

    Es gibt nur den Hersteller, Importeur oder Wiederverkäufer der der Austro Mechana/GEMA Rechenschaft schuldig ist. Diese Institutionen haben einen klar umrissenen Wirkungsbereich. Als Privatkäufer bist du für diese Vereine uninteressant. Du bist kein zur Vergütung Verpflichteter, da du die Rohlinge nicht weiterverkaufst.

  • Also ganz genau will die Gema, oder besser in diesem Fall, die Herrschaften von der ZPÜ 0,174€ + 7% Mwst. was dann bei 100 Stück € 18,62 ausmacht.

    Wenn man sich so manche Händlerangebote aus Deutschland ansieht, jetzt vorallem bei Ebay, dann müssten die z.B Datawrite Rohlinge im Einkauf geschenkt bekomen.

    Wäre ja mal interessant, ob diese Anbieter überhaupt wissen, dass sie dafür Abgaben zahlen müssen.......

    Diejenigen von euch, die eine Lieferadresse im Ausland haben (z.B. Östereich), müssten die Rohlinge dann eigentlich teilweise für unter einen 1 Euro bekommen. Da der Händler ja bei Lieferungen ins Ausland diese Gebühren nicht abführen muss. Einfach mal anfragen.... Fragen kostet ja bekanntlich nix....

    Ich möchte noch kurz was zu der Auslegung des UrhG sagen. Die ZPÜ kann und wird sich das so zurecht biegen, wie es für sie am Besten ist. Ich hab mit den Leuten von der ZPÜ schon genug Erfahrung gesammelt und kann deshalb sagen, dass, wenn man in eine solche Situation kommt, einen richtig guten Anwalt braucht, sonst wirds ganz schön heftig.....

    Das ganze fängt mit einer Aufforderung (die per Einschreiben versendet wird) an, in der man freundlichst gebeten wird, binnen eines Monats, offen zu legen, welche Mengen man ins Wirkungsbereich des UrhG, verbracht hat.... Rückwirkend für 1,5 Jahre. Irgendwann erhält man dann die Rechnung, die man dann kulater Weise auch in Raten bezahlen kann.....

    Liegt die Menge unter 3000 Stück, so muss man Ihnen glaubhaft versichern, dass man wirklich nicht mehr als 3000 Stück importiert hat.
    Die Schreiben zur Erfassung bekommt man dann jedes halbe Jahr... Könnte ja sein, dass da doch irgendwann mal was zu holen ist.

    Eine Wertung bzgl. der Gema/ZPÜ verkneife ich mir hier.....

    Das Händler Ihre AGBs so knallhart formulieren, kann ich nur zu gut nachvollziehen, da es bei den richtig großen, wie z.B. Nierle oder Dretschler wahrscheinlich in die Millionen gehen würde, was die ZPÜ- Abgaben angeht und sie dann ja auch in Deutschland hätten bleiben können.

    Die Gema interessiert sich nur dafür, wieviel Stück man importiert hat und nicht ob man Gewerbetreibender ist. Die werden ja auch erst auf einen aufmerksam, wenn man ein Gewerbe betreibt oder als privater Verkäufer damit handelt. Einen Gewerbeschein, wollten die nie sehen. Die einzigen, die wirklich interessiert, ob man ein Gewerbe angemeldet hat oder nicht, ist das Finanzamt..... Das wird aber auch erst aktiv, wenn man wirklich dann mit den importierten Rohls handelt. Aber das ist ein anderes Thema...

  • ich denke schon.
    habe irgendwo mal gelesen, dass aufgrund der Tatsache, dass nicht jeder Rohling für Musik oder sowas genutzt wird, der Preis nur auf jeden dritten(?!) Rohling auferlegt wird ... halt nur nicht, wenn man Strafe zahlen muss

    Auf Wiedersehen, hat Spaß gemacht mit euch :winken:

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