Tauschbörsen-Klagen

  • jetzt geht's auch bei uns los:
    http://www.onlinekosten.de/news/artikel/14714

    Zitat

    Die Polizei fand einen PC mit rund 6.000 Musiktiteln als MP3-Dateien und beschlagnahmte rund 100 gebrannte CD-Rohlinge mit weit mehr als 1.000 Musiktiteln.

    Zitat

    Der Mann zahlt nun 8.000 Euro, die zivilrechtlich im Vergleichsweg vereinbart wurden. Außerdem wurde er zu einer Zahlung von 80 Tagessätzen (wegen geringen Einkommens in diesem Fall 400 Euro) Geldstrafe zuzüglich der Gerichtskosten verurteilt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

    Was denk ihr:
    Ist die Strafe un-/gerechtfertigt?
    Ist sie zu hoch/niedrig?
    ...

    Cu Selur

  • Dies sind also 7.000 Musiktitel, die bei ihm gefunden wurden, für die er 8.000 Euro gezahlt hat. Macht also ca. 1,20 Euro pro Titel. In dieser Hinsicht ist die Betragshöhe gerechtfertigt.
    Hinterfragen muss man allerdings, ob es jemanden gibt, der sich wirklich 7.000 Titel anhört. Bei einer geschätzten Dauer von (angenommen) 3 Minuten pro Titel ergibt dies 21.000 Minuten, oder 350 Stunden nur für einmaliges Anhören.
    Weiters bezweifle ich, dass es Leute gibt, die 8.000 Euro für Original-CD's ausgeben (zumindestens nicht im Zeitraum von 3-5 Jahren).
    Von diesem Punkt her finde ich also die Strafe (plus anfallenden Gerichtskosten!) zu hoch.

    Just my 2 Cents.

    Gruss, Gorb

    [Blockierte Grafik: http://mitglied.lycos.de/BaronVlad/zeugs/Orden.gif] Mitglied des Ordens des Lichtes, Sonderabteilung Chaos.

    System: Dell 4550 mit WinXP
    Brenner 1: NEC 2100A, Firmware 104E
    Brenner 2: LiteOn 832S, Firmware VS03

    SAP: Philips DVP 3005 - Nachfolger des verblichenen CyberHome 402.
    Satelliten-Receiver: Topfield 5500PVR

  • lol, Banner sind manchmal richtig cool :)
    edit: Ist kein Banner ist absichtlich ein Teil der Kazaa Homepage,...

    Das Argument, dass sich niemand 8000CDs kauft passt irgendwie nicht, da es ja um den Schaden geht, den er durch das Verteilen verursacht und nicht durch das für sich kopieren, oder?

    hmm,.. was der wohl hätte Zahlen müssen wenn die 8000 Filme bei ihm gefunden hätten? (Ausleihgebühr 2€ => 16k€ )

    Cu Selur

  • Ich frag' mich, ob sie die GEMA-Gebühren, die er für Festplatte, CD-Rohlinge, CD-Brenner, u.v.m. entrichten musste mit der Strafe verrechnet haben...

    Gruß, fileman.

  • Die zitierten Fakten haben nichts mit dem Urteil zu tun, wenn weder der Besitz von 6000 MP3 Dateien noch der Besitz von 100 gebrannten CDs ist überhaupt strafbar. Es ging wohl hauptsächlich darum, dass derjenige diese Dateien auch in einer Tauschbörse angeboten hat, und diese Tatsache Grund der Anklage ist. Aber ohne zu wissen, wie und wieviel er Angeboten hat, kann man kaum beurteilen, ob die Strafe in dieser Höhe gerechtfertigt ist

  • Der Besitz der Dateien dürfte eigentlich wenig mit dem Schadenersatz und der Strafe zu tun haben. Ausschlaggebend dürfte das illegale Angebot der rund 6.000 Titel zum Download gewesen sein.

    Gruß Frank

  • Zitat von Amenophis

    Die zitierten Fakten haben nichts mit dem Urteil zu tun, wenn weder der Besitz von 6000 MP3 Dateien noch der Besitz von 100 gebrannten CDs ist überhaupt strafbar. Es ging wohl hauptsächlich darum, dass derjenige diese Dateien auch in einer Tauschbörse angeboten hat, und diese Tatsache Grund der Anklage ist. Aber ohne zu wissen, wie und wieviel er Angeboten hat, kann man kaum beurteilen, ob die Strafe in dieser Höhe gerechtfertigt ist

    sicher? ich habe dergleiche sachen schon öfters gelesen und gehört. aber wenn ich mir musik aus dem netz ziehe und die original-cd nicht besitze mache ich mich strafbar, auch wenn ich die nicht selbst anbiete bei tauschbörsen oder weiterverkaufe. meine schwester hat einen fall im bekanntenkreis, wo einer seine freundin vor die tür gesetzt hat. ein paar tage später hat sie ihm die bude ausgeräumt inkl. diverser selbstgebrannter cd mit programmen und musik sowie film-dvds und hat das zur anzeige gebracht. sein vater ist anwalt (keine ahnung für welches gebiet) und der war nicht so locker drauf und hat seinen sohn sogar den tipp gegeben sich originale zu besorgen. wie die sache ausgegangen ist weiß ich leider nicht.

  • Zitat von Johann

    sicher? ich habe dergleiche sachen schon öfters gelesen und gehört. aber wenn ich mir musik aus dem netz ziehe und die original-cd nicht besitze mache ich mich strafbar, auch wenn ich die nicht selbst anbiete bei tauschbörsen oder weiterverkaufe.


    wenn du dir z.B. Musikdateien von einer offensichtlich illegalen Quelle besorgst, dann ist das seit letztem Jahr nicht mehr legal. Aber aus der reinen Existenz der Dateien kann man das nicht schlußfolgern. Es kann genausogut sein, dass derjenige sich von eigenen oder geliehenen CDs eine Privatkopie erstellt hat, oder von einer nicht offensichtlich illegalen Quelle (z.B. allofmp3, itunes,...) heruntergeladen hat. Zur Strafbarkeit muss also nachgewiesen werden, dass der Inhalt einer bestimmten CD/MP3 illegal erworben wurde. Gelingt das nicht, so bekommt derjenige nach Abschluss der Beweisaufnahme die CDs/MP3s wieder, sofern sie nicht Tatwerkzeug einer anderen Straftat (z.B. die Weitergabe) waren.

    Zitat


    meine schwester hat einen fall im bekanntenkreis, wo einer seine freundin vor die tür gesetzt hat. ein paar tage später hat sie ihm die bude ausgeräumt inkl. diverser selbstgebrannter cd mit programmen und musik sowie film-dvds und hat das zur anzeige gebracht. sein vater ist anwalt (keine ahnung für welches gebiet) und der war nicht so locker drauf und hat seinen sohn sogar den tipp gegeben sich originale zu besorgen. wie die sache ausgegangen ist weiß ich leider nicht.


    Programme sind etwas anderes, da muss man das Original haben, wenn man schon eine Sicherheitskopie hat. Für eine Privatkopie von Filmen oder Musik ist das nicht notwendig. Weitaus schlechter hat es wohl für die Ex ausgesehen, die hat sich zumindest des Einbruchs in Tateinheit mit Diebstahl schuldig gemacht. (vorausgesetzt es waren seine CDs und die Ex hatte kein Hausrecht)

  • Wenn ich selbst Musiker, Komponist, etc. wäre, würde ich sauer sein, wenn mein Werk umsonst im Internet landen würde.
    Andererseits möchte ich schon gerne in die CD hören, bevor ich sie mir kaufe. Wenn sie mir zusagt, kaufe ich sie sowieso. Es geht ja um das ganze Werk und dazu gehört auch das Cover, Inlay, Booklet mit weiterführenden Infos (! was mich persönlich interessiert). Aber was solls, Datensharing von Musik, Video, Software die kostenpflichtig sind, ist nun mal illegal, demnach auch strafbar. Das müssen wir akzeptieren. (trozdem akzeptiere ich das Verbot der Sicherheitskopie für z. B. meinen Cäädää-Player im Auto nicht).

    ....ich hab's heut' so an den Füßen mit der Migräne!

  • Zitat von Amenophis

    wenn du dir z.B. Musikdateien von einer offensichtlich illegalen Quelle besorgst, dann ist das seit letztem Jahr nicht mehr legal. Aber aus der reinen Existenz der Dateien kann man das nicht schlußfolgern. Es kann genausogut sein, dass derjenige sich von eigenen oder geliehenen CDs eine Privatkopie erstellt hat, oder von einer nicht offensichtlich illegalen Quelle (z.B. allofmp3, itunes,...) heruntergeladen hat. Zur Strafbarkeit muss also nachgewiesen werden, dass der Inhalt einer bestimmten CD/MP3 illegal erworben wurde. Gelingt das nicht, so bekommt derjenige nach Abschluss der Beweisaufnahme die CDs/MP3s wieder, sofern sie nicht Tatwerkzeug einer anderen Straftat (z.B. die Weitergabe) waren.

    ok, das sehe ich ein. aber nehme ich mal meine cd her: die besten beispiele hier wären nine inch nails, tool und anne clark. bei denen könnte mir jeder depp beweißen, dass man die nicht über internetradio oder so beziehen kann, weil das zeug einfach da nicht gespielt wird, oder? die musik kennt/hört einfach nicht jeden.

    Zitat von Amenophis

    Weitaus schlechter hat es wohl für die Ex ausgesehen, die hat sich zumindest des Einbruchs in Tateinheit mit Diebstahl schuldig gemacht. (vorausgesetzt es waren seine CDs und die Ex hatte kein Hausrecht)

    den genauen sachverhalt kenne ich da auch nicht, meine schwester hat mich nur nach originalmedien gefragt die ich evtl. mal verleihen soll :nein: ich gehe mal davon aus die ex hatte (noch) nen schlüssel für die wohnung. ob das dann noch unter einbruch fällt wird wohl drauf ankommen wer im mietvertrag steht oder ob die ex noch dort gemeldet ist oder so. bei jura hab ich gepennt.

  • bei dem o. g. typen war's ja so, dass er einen haufen files auf seinem rechner hatte du die in tauschbörsen angeboten hat. die ermittler haben das per downloads nachgeprüft. das ist ok. ich habe aber schon meldungen gelesen, wonach die auch bei leuten einrücken "nur weil die sachen auf der festplatte haben" ohne nachzusehen ob das auch wiklich illigales material ist. sind wir echt schon so weit in deutschland?

  • Das was du meinst ist normal. Das nennt sich beschlagnahme zur prüfung. Sie nehmen erstmal alles mit wo etwas illegales drauf sein könnte(CDs, DVDs, Computer, Laptops, PDAs, ...). Dann brauchen die spezis ne weile die daten zu untersuchen und nachzuforschen ob s legal ist. Wenn sie das geschaft haben, dann geben sie dir die sachen wieder, wenn sie nichts gefunden haben, oder du darfst auf Staatskosten essen und Unterkunft geniessen.
    Dies machendie natürlich nicht bei jedem, sondern nur wenn ihnen einer Meldet, das da was sein KÖNNTE.

    Dies ist keine Rechtsbelehrung, sondern Erfahrung und Weitergabe von Hörensagen Dritter. Sollten Sie Interesse an einer Rechtsbelehrung haben, wenden sie sich bitte an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.

    AC-Sama(Robert Vincenz)
    (werde für das -Chan zu alt :zunge: )

  • das war mir bekannt. ist ja mehr oder weniger die standardvorgehensweise, nicht nur beim urheberrecht - erstmal alles einsammeln, selektieren kann man ja später :D in dem fall den du angesprochen hast, wird einer verpetzt. ich meinte aber die aktion, die dem typen zu dessen ehren der thread hier läuft zum verhängnis wurde. die haben den ja direkt aus kaaza lokalisiert wegen seinem großen archiv und files gezogen und dann zugegriffen und gehammstert. ich hab aber von fällen gehört wo die platte gescannt wurde und dann wurde ohne nachzuprüfen ein zugriff durchgeführt (auf gut glück eben). das wäre, als ob man bei einem einrückt, nur weil man ihn auf der straße mal mit einem päckchen gesehen hat wo koks oder so drin sein KÖNNTE.


    Zitat von ac-chan

    Dies ist keine Rechtsbelehrung, sondern Erfahrung und Weitergabe von Hörensagen Dritter. Sollten Sie Interesse an einer Rechtsbelehrung haben, wenden sie sich bitte an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.

    sorry, das soll nicht so rüberkommen.

  • Zitat

    ich hab aber von fällen gehört wo die platte gescannt wurde und dann wurde ohne nachzuprüfen ein zugriff durchgeführt (auf gut glück eben).


    Glaub ich nicht, vorallem da man erstmal nen Durchsuchungsbefehl&Co braucht und so einfach kreigt man die auch nicht.

    Cu Selur

  • vorstellen konnte ich mir das nicht unbedingt, dass man das so einfach machen kann, aber so vollkommen unmöglich erschien mir das angesichts der situation in dtl. auch nicht.

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