(c)-Frage : Uraltfilme & P2P ?

  • Hallo!

    Nachdem mich das Copyrightthema (speziell bei Aufnahmen vom TV) momentan auch sehr interessiert, bin ich auf diesen Thread gestossen.
    Erstmal zu deiner Frage nach "freien" Altfilmen: Schau mal ins "Prelinger Archiv": http://www.archive.org/movies/moviesl…ction=prelinger
    Da bin ich auch öfter am suchen, die Filme da sind definitiv frei.
    Übrigens sind da noch nicht alle seit mehr als 70 Jahren tot, was darauf hindeutet, das es da auch noch andere Einflüsse gibt.

    Gruß Rhanie.

  • Hallo!

    Anscheinend wird die Frage nach der Weitergabe von Filmen, die bereits mehrfach von versch. Sendern ausgestrahlt wurden, durchaus Kontrovers gesehen, aus diesem Grund möchte ich an dieser Stelle eine Diskussion anregen, da so manches an den Begründungen warum es nicht legal sein soll für mich als Laie nicht direkt nachvollziehbar ist.

    So ist mein Gedankengang folgender: Der Sender ist der Lizenznehmer, klar.
    Nachdem ich aber auf mein Aufnahmematerial (Kassette, Rohling ja bereits GEMA Abgaben bezahlt habe, habe ich m. E. auch das Recht diese Aufnahme zu archivieren und / oder anzusehen.
    Soweit dürfte ich noch mit jedem Konform gehen?

    Gut, nun denken wir weiter: Ich habe Besuch, wir trinken n paar Bier und sehen uns ne TV-Aufnahme an.
    Verm. auch noch legal?!
    Dasselbe sollte ja wohl auch gelten, wenn mein Besuch besagte Kassette mitbringt?
    (Immer vorausgesetzt, das wir beide GEZ Gebühren zahlen.)

    Gut, damit sollte auch die Aufnahme eines Bekannten (von freien, mir zugänglichen Sendern, nicht von Premiere etc.) die er mir zugänglich macht nicht verboten sein.

    Ich sehe die Bedenken Betreffs Verletzung von Copyright, bzw. Lizenzverletzung eigentlich nur darin, mit einer "Gewerbsmässigen" Vervielfältigung, oder wenn ich gegen Gebühr Leute vor meinen Fernseher einlade.

    Meine Gedanken stützen sich nicht zuletzt auch auf die GEMA Abgaben, die auf jeden Rohling erhoben werden, damit wird m. E. die Verwendung im "Privaten Rahmen" legal.
    Privater Rahmen sind nicht nur meine Person, sondern auch meine Bekannten.
    Es kann ja schliesslich nicht verlangt werden, das ich, wenn zufällig jemand zu mir nach Hause kommt, ich den Fernseher mit einem Tuch verhülle.

    Auch das Aufnehmen einer Sendung für einen Bekannten halte ich für legal, es steht wohl nirgens, das ich eigenhändig aufnehmen muss. (Was immer das auch seinmag, wenn der Recorder einen Timer hat.)

    Davon ab, das es von der Beweisführung wohl etwas kompliziert werden würde, jemand nachzuweissen, das er etwas nicht selbst aufgenommen hat.
    (Wenn es das Aufzeichnungsmedium noch zu Zeiten der Ausstrahlung noch nicht gab, isst das auch kein Grund, ich kann ja auch mal überspielen.)

    Viel Text, aber ich wollte erstmal etwas zusammenfassen um eine Grundlage zum diskutieren zu erstellen.

    In einem anderen Thread vom mir, der aber ein ganz anderes Thema zum Titel hatte, hat Schlunz mir einmal folgendes geantwortet:

    "Zitat:
    Zitat von Rhanie
    6) Frage zum Copyright: Darf man einen Film, den man vom Fernsehen aufgezeichnet hat kopieren?
    Gruß Rhanie.

    Wenn Du die Kopie fuer jemanden erstellst der GEZ-Gebuehren zahlt duerfte das an fuer sich kein Problem darstellen. Vielleicht weiss jemand noch was genaueres dazu.
    __________________
    Gruss Peer "

    Aus diesem Grund möchte ich die Diskussion an dieser Stelle nochmals anstossen, weils hier wohl besser passt.

    Also: Meinungen hierzu?
    Interessant wären auch ganz besonders Zitate von Stellen im UrhrGesetz, welche sich darauf beziehen.

    Ich für meinen Teil werde mal ne Mehl an einen Sender loslassen, evtl. können die was zur Klärung beitragen.

    Gruß Rhanie.

  • Zitat

    Gut, damit sollte auch die Aufnahme eines Bekannten (von freien, mir zugänglichen Sendern, nicht von Premiere etc.) die er mir zugänglich macht nicht verboten sein.
    Privater Rahmen sind nicht nur meine Person, sondern auch meine Bekannten.


    Internetbekanntschaften gelten hier nicht. Zumindest der Vater eines Freundes von mir (Staatsanwalt) meinte hierbei beziehe man sich auf Leute die man wirklich gut kennt. (mit denen man auch mal einen Trinken geht etc.)

    zum Thema:

    So wie ich das sehe, darf man:
    1. eine Kopie für den eigenen Gebrauch von Fernsehaufnahmen machen
    (bzw. einen Kumpel sie für sich machen lassen, wenn es sich nicht um Premiere oder so handelt)
    2. man darf diese Kopie auch (einigen wenigen) Freunden kopieren (keine Internetkumpels)
    3. man darf das Teil nicht im Internet z.B. in P2P Netzen zum Download anbieten oder gar streamen, da man keine Verbreitungsrechte hat.
    4. man darf auch keine veränderte Version (z.B. andere Tonspur) einfach vertreiben
    (da kann man echt in Schwierigkeiten kommen, wenn man z.B. ne Werbung neu vertont und verbreitet ohne die Erlaubnis des Rechteinhabers zu haben)

    Zitat

    Ich für meinen Teil werde mal ne Mehl an einen Sender loslassen, evtl. können die was zur Klärung beitragen.


    Wäre sicher sinnig mehrere Sender anzuschreiben. (ARD, ZDF, RTL, Pro Sieben, N-TV,...)

    Cu Selur

  • Hallo Selur!

    So seh ich das eigentlich auch, zu den Internetbekanntschaften möcht ich aber noch erwähnen, das es auch Leute gibt, mit denen man öfter mal telefoniert, oder eben schon lange Kontakt hat, ohne eben mit ihnen auf "Saufen" gewesen zu sein, einfach weil sie zuweit weg sind, die würde ich dann schon noch zu dem engeren Bekanntenkreis zählen wollen.
    Ausserdem ist hierbei ja auch noch der Nachweis zu führen ob mans nicht doch selber gemacht hat.

    Gruß Rhanie.

  • Zitat von Rhanie

    So ist mein Gedankengang folgender: Der Sender ist der Lizenznehmer, klar.
    Nachdem ich aber auf mein Aufnahmematerial (Kassette, Rohling ja bereits GEMA Abgaben bezahlt habe, habe ich m. E. auch das Recht diese Aufnahme zu archivieren und / oder anzusehen.
    Soweit dürfte ich noch mit jedem Konform gehen?

    Ja, geh ich mit.

    Zitat von Rhanie

    Gut, nun denken wir weiter: Ich habe Besuch, wir trinken n paar Bier und sehen uns ne TV-Aufnahme an.
    Verm. auch noch legal?!
    Dasselbe sollte ja wohl auch gelten, wenn mein Besuch besagte Kassette mitbringt?
    (Immer vorausgesetzt, das wir beide GEZ Gebühren zahlen.)

    Sicher ist das auch legal.

    Zitat von Rhanie

    Gut, damit sollte auch die Aufnahme eines Bekannten (von freien, mir zugänglichen Sendern, nicht von Premiere etc.) die er mir zugänglich macht nicht verboten sein.

    Jup, ist so. Selbst wenn der Bekannte einen aufgenommenen Film von Premiere dir zugänglich macht, (Er bringt in mit, ihr schaut ihn euch an oder er schenkt dir eine Kopie.) ist das legal. Ich würde das vergleichen mit MusikCDs. Ich darf auch vom Gesetz aus Privatkopien meiner CDs anfertigen und diese verschenken/weitergeben. Nur nicht im großen Stil und auf Gewinnbasis.

    Zitat von Rhanie

    Ich sehe die Bedenken Betreffs Verletzung von Copyright, bzw. Lizenzverletzung eigentlich nur darin, mit einer "Gewerbsmässigen" Vervielfältigung, oder wenn ich gegen Gebühr Leute vor meinen Fernseher einlade.

    Jup, da stimm ich dir zu.

    Zitat von Rhanie

    Meine Gedanken stützen sich nicht zuletzt auch auf die GEMA Abgaben, die auf jeden Rohling erhoben werden, damit wird m. E. die Verwendung im "Privaten Rahmen" legal.
    Privater Rahmen sind nicht nur meine Person, sondern auch meine Bekannten.
    Es kann ja schliesslich nicht verlangt werden, das ich, wenn zufällig jemand zu mir nach Hause kommt, ich den Fernseher mit einem Tuch verhülle.

    Richtig.

    Zitat von Rhanie

    Auch das Aufnehmen einer Sendung für einen Bekannten halte ich für legal, es steht wohl nirgens, das ich eigenhändig aufnehmen muss. (Was immer das auch seinmag, wenn der Recorder einen Timer hat.)

    Hier tritt wieder die Privatkopie in Kraft, würde ich denken. Da das Weitergeben von Privatkopien grundsätzlich erlaubt ist.

    Hier tritt wieder das Recht auf Privatkopie ein, jedenfalls meiner Meinung nach.

    Das ich das UHG gelesen hab ist schon ziemlcih lange her. Ich denke aber dass ich nix falsches hier posaunt habe. Wenn ja, dann berichtigt mich.:)

    MfG raschi


  • Hallo Raschi!

    >Selbst wenn der Bekannte einen aufgenommenen Film von Premiere dir zugänglich macht, (Er bringt in mit, ihr schaut ihn euch an oder er schenkt dir eine Kopie.) ist das legal. Ich würde das vergleichen mit MusikCDs. Ich darf auch vom Gesetz aus Privatkopien meiner CDs anfertigen und diese verschenken/weitergeben. Nur nicht im großen Stil und auf Gewinnbasis.

    Das klingt gut, hast du da irgendeinen Quellenverweis?

    Gruß Rhanie.

  • Hallo Rhanie,

    Daraus schließe ich für mich, wenn ich einen digitalen Datenträger habe (z.B. DVD mit einem Film von Premiere aufgenommen), dass ich diesen kopieren und auch weitergeben darf. Immer unter der Voraussetzung, dass es einige wenige Kopien für Freunde/Bekannte sind und das ich es unentgeltlich mache. Oder sehe ich das Falsch?

    \EDIT
    Alt bekannte Quelle: http://www.internetrecht-rostock.de/

    MfG raschi


  • ich bin ebefalls stummfilmsammler und suche Tauschpartner für DVD´s.
    Wenn es geht mit deutschen Zwischentiteln. Auch ich sammel lange.
    die 80 VHS tapes it 200 Filmen gebe ich her
    dvd tausche ich

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