online banking - ein schlechter Aprilscherz???

  • Hallo,

    heute habe ich mal wieder den Glauben an das deutsche Rechtssystem verloren:

    Folgende Situation:
    ich begleiche am 15.01.04 eine Rechnung für die Kinderärztin mittels online banking.
    Heute bekomme ich eine Mahnung, doch der Betrag ist von meinem Konto im Januar abgebucht worden.

    Was ist passiert?
    Richtiger Empfänger, aber bei der Kontonummer ein Zahlendreher.

    Das Geld ist also auf ein Konto gegangen, bei dem der eingetragene Empfänger nicht mit der Kontonummer übereinstimmt. Trotzdem ist die Überweisung von meiner Bank gemacht worden... Bestimmt ein Versehen..., dachte ich zumindest...

    Kurzer Anruf bei der Bank Hotline:
    Hier wurde mir keine Auskunft gegeben, ich müsste einen Nachforschungsauftrag in Arbeit geben, um zu sehen, wer mein Geld bekommen hat.

    Auf meine Frage, wie es denn sein kann, dass jemand Geld gutgeschrieben bekommt, obwohl er eindeutig nicht im Empfängerfeld steht, wurde mir gesagt, dass die Banken NICHT verpflichtet sind bei online Transaktionen den Empfänger mit der Kontonummer zu vergleichen, bei handschriftlichen Überweisungen aber wohl....

    Kann doch nicht sein, dachte ich. Aber: http://www.urbs.de/aktuell/change.htm?anlage69.htm

    Das ist doch eine tolle Rechtsprechung...
    Vor allem die Argumentation:
    Wieso soll es bei einer online Transaktion mehr Aufwand sein, den Namen mit der Kontonummer zu vergleichen???
    Hier sind doch alle Daten schon digitalisiert...

    Bin mal gespannt, ob ich von meinem Geld etwas wieder sehe...ich glaube es ja nicht...

    Dirk

  • :nein:

    Kontonummern lassen sich direkt vergleichen, Empfänger-Namen zumindest über SoundEx oder ähnliche Algorithmen, die wenigstens die Ähnlichkeit laut Aussprache-Modellen ermitteln (solche Funktionen sind Standard in vielen höheren Programmiersprachen, wie Delphi oder Java). Wer sich online per Kreditkarte registrieren will, bei dem werden die Eigentümerdaten der Karte ja schließlich auch geprüft.

    Viel Erfolg bei deiner Klage... ;)

  • Zitat von Dirk

    Das ist doch eine tolle Rechtsprechung...
    Vor allem die Argumentation:
    Wieso soll es bei einer online Transaktion mehr Aufwand sein, den Namen mit der Kontonummer zu vergleichen???

    Nach dem genannten Urteil geht es darum, dass der "Rationalisierungseffekt" verloren geht, wenn eine Prüfung vorgenommen wird. Auf Grund dessen, dass nicht geprüft werden muss, hat man keinen Personlaufwand dafür und verringert damit die Personalkosten. Der Verbraucher braucht dann im allgemeinen keine Gebühren für das Home Banking bezahlen.

    Zitat von Dirk

    Kurzer Anruf bei der Bank Hotline:
    Hier wurde mir keine Auskunft gegeben, ich müsste einen Nachforschungsauftrag in Arbeit geben, um zu sehen, wer mein Geld bekommen hat.

    Es wird Dir wohl nichts anderes übrig bleiben.

    Zitat von Dirk

    Bin mal gespannt, ob ich von meinem Geld etwas wieder sehe...ich glaube es ja nicht...

    Nicht so pessimistisch. Erst mal sehen, wer das Geld bekommen hat. Ein Sozialhilfeempfänger wird es sicher nicht zurückzahlen können. Ein anderer Arzt sicher.

    Zitat von LigH

    Kontonummern lassen sich direkt vergleichen, Empfänger-Namen zumindest über SoundEx oder ähnliche Algorithmen, die wenigstens die Ähnlichkeit laut Aussprache-Modellen ermitteln (solche Funktionen sind Standard in vielen höheren Programmiersprachen, wie Delphi oder Java).

    Stellt sich die Frage, ob die Kontrolle per Software oder Personal vorgenommen wird. Da es auch beim richtigen Empfänger verschiedene Varianten der Angabe gibt, könnte ich mir vorstellen, dass es softwaremässig sehr schwierig ist und Personal eingesetzt wird.

    Zitat von LigH

    Viel Erfolg bei deiner Klage... ;)

    So weit wird es hoffentlich nicht kommen.

    Gruß Frank

  • Zitat von Chrille

    ...ist ja schon merkwürdig das die erst jetzt eine Mahnung zuschicken, ...

    Irgendwie scheinen viele Arztpraxen für Privatrechnungen kein funktionierendes Wiedervorlagesystem (oder wie man es sonst nennt) zu haben. So fallen offene Privatrechnungen meist erst auf, wenn die Rechnungen bei den Krankenkassen abgerechnet werden. Und das geschieht quartalsweise.

    Gruß Frank

  • Muss aber an der Bank liegen. Ich hatte einen solchen Fall auch schon zweimal und die Empfänger-Banken haben das Geld auf mein Konto zurückgebucht, da die Kontonummern nicht zum Namen im Adressfeld gepasst haben.

    Die Sparkasse Aurich hat mich sogar über meine Bank angemailt um festzustellen, wer der richtige Empfänger sei.

    Es geht also !

    Der DAU ist das Salz in der Suppe des Lebens :rolleyes:

  • Hi,

    nur zur Info:
    Beim elektronischen Zahlungsverkehr haben sich die Banken darauf verständigt, dass rein die Kontonummer ausschlaggebend für die Verbuchung ist. Normalerweise hat aber jede Bank eine interne Prüfung laufen, die angegebenen und tatsächlichen Empfänger abgleicht. Bis zu welchen Beträgen die Banken dann einfach buchen, und ab wann Sie hinterfragen ist ganz unterschiedlich.
    Anders sieht es natürlich aus, wenn die Bank die Zahlung mit anderen Angaben weiterleitet, als der Auftraggeber vorgegeben hat.
    Im Zweifel muss man eben einen Rückruf veranlassen. Pech hat man nur, wenn der falsche Empfänger das Geld bereits ausgegeben hat, und auch sonst dessen Taschen leer sind. Dann hat man Pech gehabt.

  • so, habe super Glück gehabt:

    Per Zufall gehörte dieses Konto einem Bekannten der Praxis...
    Das Geld ist also doch irgendwie angekommen :)

    Aber die Sparda Bank führt definitiv beim Online Banking keinen Abgleich von Empfänger und Kontonummer durch.

    Ich konnte ohne Probleme Geld auf die Kontonummer meiner Frau überweisen mit Papst Johannes Paul II. als Empfänger...
    (dachte das passt zu Ostern)

    Vielleicht probiere ich mal "Bin Laden" aus...

    Aber wahrscheinlich habe ich dann die Ami's vor der Tür stehen, weil die das eher bemerken als meine Bank....

    In diesem Sinne noch einen schönen Ostermontag...

    Dirk

  • Hi,

    Zitat

    Aber die Sparda Bank führt definitiv beim Online Banking keinen Abgleich von Empfänger und Kontonummer durch.

    Alles eine Frage des Betrages. Überweis einfach mal € 50.000,-- ;)

    Zitat


    Vielleicht probiere ich mal "Bin Laden" aus...
    Aber wahrscheinlich habe ich dann die Ami's vor der Tür stehen, weil die das eher bemerken als meine Bank....

    Wenn Du Dich da mal nicht täuschst. :cool: (Das bezieht sich aber nur auf die Reihenfolge, nicht auf das Ergebnis) :D

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