neue AGB bei 1und1?!

  • Hallo,

    hier gibt es doch bestimmt noch jemanden, der seinen DSL-Zugang von 1und1 hat.
    Ich möchte nämlich meinen Vertrag da kündigen und zu einem anderen provider wechseln. Kein Problem dachte ich, Mindestvertragslaufzeit ist abgelaufen und nach den alten AGB kann man dann mit einer Frist von 2 Monaten kündigen(AGB, Stand 11/2004). Als ich dann online kündigen wollte, zeigte mir das Vertrags-Tool als Vertragsende Dezember 2006 an; ein Blick in die aktuellen AGB bringt ernüchterung, danach verlängern sich verträge nach ablauf der mindestvertragslaufzeit, wieder um eben diese, wenn nicht vorher gekündigt wird.
    zur wirksamkeit der geänderten agb muss 1und1 die änderungen aber ankündigen und daher die FRAGE, ob hier jemand gegen ende letzten jahres von 1und1 eine mail mit der ankündigung über geänderte agb bekommen hat?, bei mir im Postfach finde ich nämlich nichts. kann natürlich sein, dass ich die mail unachtsammerweise gelöscht habe :wall: , aber eigentlich beware ich sowas immer auf.

    cu
    manü

    Athlon XP 1700+
    Elitegroup K7S5A
    512 DDR Ram
    NEC-ND1300
    Hauppauge PVR 250

  • Also ich bin auch bei 1und1.
    Eine änderung der AGBs :grübeln: Hab alle mails gecheckt, aber nichts gefunden. Kann mich auch daran erinnern jemals so eine bekommen zu haben.
    (und ich bin mir sicher das ich keine Mail von denen gelöscht habe. Man weiß ja nie...)

  • Moin,

    ich würde mir da keine große Platte machen und den Vertrag einfach fristgerecht (gleichzeitig) per Mail/Fax und Einschreiben mit Rückschein kündigen.

    Wenn sie dann einwenden, geänderte AGB usw...

    ..meine Sicht als Juristischer Laie: Der Vertrag wurde zu den damals gültigen Bedingungen geschlossen. Einseitige Änderungen sind nicht möglich - beide Vertragspartner müssen zustimmen! Wenn die sich auf irgendeine Mail von vor etlichen Monaten berufen und Du behauptest, die nicht bekommen zu haben - so what?

    Gruß Karl

  • schliese mich Karl an . Du hast vor 2 Jahren einen Vertrag unterschrieben mit einer Laufzeit von 2 Jahren. Ich denke man kann nicht davon ausgehen wenn eine Seite was ändern will das stillschweigen der 2ten Seite Zustimmung besagt. Du hast du den damaligen AGBs abgeschlossen. Sonst könnte man daraus einen Vertrag auf Lebenszeit machen . Immer rechtzeitig die AGBs ändern und du würdest nie herrauskommen.

  • Ich weiß nur nicht, auf was er sich da beruft:

    Zitat von Manü

    Kein Problem dachte ich, Mindestvertragslaufzeit ist abgelaufen und nach den alten AGB kann man dann mit einer Frist von 2 Monaten kündigen(AGB, Stand 11/2004).

    Es gab schon 11/2003 den Passus:

    Zitat von AGB 1&1

    7.4 Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart (gilt wohl inzwischen für sämtliche Tarife von denen), so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird. (...)


    Cu Rippraff

    Blumige Grüße, Rippraff

  • Ganz einfach :
    Ein Volumen grösser 100 GB im Up- & Download produzieren und nach knapp
    2 Monaten bieten sie dir 100 € an, damit du schnellstmöglich zu einem anderen
    Anbieter wechselst.

  • Hallo danke für die vielen Antworten.
    Werde einfach kündigen, und eine Kopie von den AGB beilegen, die ich bei Vertragsabschluß bekommen habe. Und die Sache aus dem heise-Link im Auge behalten.

    cu
    manü

    Athlon XP 1700+
    Elitegroup K7S5A
    512 DDR Ram
    NEC-ND1300
    Hauppauge PVR 250

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!