Was ist eigentlich noch erlaubt?

  • Da ich nicht wußte, in welches Unterforum diese Frage am Besten passt und ich auch über die Forensuche nichts passendes gefunden habe, probiere ich es mal hier.

    Und zwar habe ich die Frage, welche Programme in Deutschland eigentlich noch erlaubt sind und welche nicht und gibt es Alternativen?
    Z. B. braucht man nur wenig Fantasie, um zu wissen, dass Programme wie DVD Decrypter, SmartRipper, DVDx, FairUse und DVDShrink in Deutschland illegal sind.
    Aber wie steht es eigentlich mit AutoGK? Zwar kommt es ohne DVD Decrypter her, aber schließlich benutzt es DVD2AVI, das ja eigentlich auch illegal sein müsste, oder?
    Und wie sieht es eigentlich mit ChapterXtractor, VobSub und SubRip aus?
    Mit diesen Programmen kann man schließlich auch von kopiergeschütztem Material Kapitel bzw. Untertitel auf Festplatte kopieren oder sehe ich das falsch (ich habe diese Programme bislang immer nur für bereits auf Festplatte vorliegendem Material verwendet)?
    Und was ist mit IfoEdit oder VobEdit? Zumindest IfoEdit erlaubt ja, Macrovision zu entfernen.

    Falls die oben genannten Programme nicht mehr erlaubt sind, gibt es dann eigentlich legale (Freeware-)Alternativen?

    Wäre wirklich nett, wenn sich dazu mal jemand äußern könnte, denn ich bin mittlerweile schon etwas verunsichert, was nun noch erlaubt ist und was nicht.

    EDIT:
    Ich habe übrigens schon mal nach einer Seite gegoogelt, die Auskunft darüber gibt, welche Programme noch erlaubt sind und welche nicht. Aber leider keine gefunden.:(

  • Welches Programm nun erlaubt ist, und welches nicht, müsste erst von den Gerichten entschieden werden. Verboten sind Programme deren wesentlicher Zweck es ist, eine wirksame technische Schutzmaßnahme zu umgehen. Ob das nun bei speziellen Programmen der Fall ist, muss jeder selbst entscheiden, und hoffen dass das eine etwaige Rechtssprechung genauso sieht.

    Damit fallen schonmal alle Programme raus, die entweder keine verschlüsselten VOBs öffnen, oder dazu keine eigenen Routinen verwenden (Subrip,IfoEdit,DVD2AVI,...). Vorrausgesetzt, man sieht CSS als wirksame technische Maßnahme an, dann bleiben nur DVD Decrypter und ähnliche Ripper, wobei man sich hier noch die Frage stellen muss, ob der zentrale Sinn und Zweck dieser Programme die Umgehung der Kopierschutzmechanismen ist. Nur dann wären sie illegal, deren Gebrauch für den privaten Bereich dennoch nicht strafbar (im Sinne des Strafrechts).

    steht alles nochmal in §95a des UrhG

  • Also ist AutoGK und DVD2AVI legal? Ebenso wie die Untertitel- und Kapitelripper?
    Aber kann man nicht mit DVD2AVI direkt vom Laufwerk auch Projekte von kopiergeschützten DVD's erstellen und mit diesem Projekt kopieren? Damit wäre es doch illegal, oder etwa nicht?
    Und lassen sich nicht mit VobEdit auch "kopiergeschützte" VOB's direkt vom Laufwerk "editieren" und so auf die Festplatte kopieren (ich bin mir da jetzt nicht sicher, da ich das noch nicht probiert habe. Ich frage nur prophylaktisch;))?
    Gibt es denn keine Liste mit Programmen, die nach der Urheberrechtsänderung noch 100%ig legal sind?

  • Es gibt ja etliche Diskussionen zu diesem leidigen Thema. Dabei kam heraus, dass sich der Kopierschutz wohl auf die Videoinformationen beschränkt. Das heißt zum Beispiel, dass sich eine VideoDVD ohne weiteres auf die Festplatte kopiert werden kann. Unter Umständen muss die DVD "aufgeschlossen" werden, was mit einem DVD-Player geschehen kann. Ein anständiger Ripper tut dies selbständig.

    Wird die DVD ohne entfernten Kopierschutz abgespielt, bekommt man ein schönes grünes Bild.

    Programme wie beispielsweise die oben genannten ChapterXtractor, VobSub und SubRip, lesen keine Bildinformationen aus und umgehen deshalb keinen Kopierschutz.

    Wie die anderen Programme mit dem Kopierschutz umgehen, weiß ich nicht. Von DVD Shrink ist mir bekannt, dass es bei einer auf die Festplatte kopierten DVD den Kopierschutz nicht mehr erkennt und ihn nicht entfernt.

    Ungeschützte VideoDVDs können mit dem Windows Explorer kopiert werden. Er bricht jedoch bei Lesefehlern ab, während der DVD Decrypter diese Fehler größtenteils übergeht und trotzdem eine Kopie anfertigen kann.

    Gruß Frank

  • Erlaubt ist alles, was keine Kopierschutzsysteme umgehen muss.
    __

    DVD2AVI ist auch nicht in der Lage, verschlüsseltes Video zu decodieren: (+)

    Ebenfalls legal wäre der Ripper "vStrip" direkt von Maven's Seite (dort gibt's ihn ohne eingebaute DeCSS-Routinen, damit eignet er sich auch für PGC-Stripping von schon geripptem DVD-Inhalt).

  • Ach, ich dachte mit DVD2AVI kann man direkt vom Laufwerk in AVI umwandeln, also müsste doch dabei entschlüsselt werden (ich bin mir fast sicher, dass ich das früher mal gemacht habe).

    Also will ich noch mal kurz zusammenfassen:
    Erlaubt sind z. B. folgende Programme:

    DVD2AVI (und damit auch z. B. AutoGK)
    VobSub
    SubRip
    ChapterXtractor
    IfoEdit
    VobEdit

    Liege ich damit jetzt auf der sicheren Seite oder muss ich befürchten, dass mir die Musik- und Videoindustrie (beinahe hätte ich Mafia geschrieben, na so was... :hm: ) an die Gurgel springt?

  • @ tedgo:

    Maven's vStrip nicht vergessen!
    __

    Und letztendlich springt dir jeder Rechteinhaber gemeinsam mit dem Staatsanwalt an die Gurgel, wenn du deine Kopien in der ganzen Welt verteilst; aber wenn du sie brav für dich behältst, dann entsteht ja kein Schaden, wegen dem sich eine Zivilklage lohnen würde... Das ist es doch, worauf es ankommen sollte!

  • Ich hatte auch nicht vor, meine Sicherheitskopien zu verteilen.:)
    Na, wenigstens bin ich schon mal beruhigt, dass offenbar DVD2AVI erlaubt ist und möchte mich erst einmal bei euch bedanken.

    Ich fände es aber gar nicht schlecht, wenn sich mal einer, der sich auskennt, die Mühe macht und einmal eine Liste von legalen und illegalen Programmen aufstellt. Denn ich bin sicher nicht der Einzige, der langsam etwas verunsichert ist.

  • Zitat von tedgo

    Ich fände es aber gar nicht schlecht, wenn sich mal einer, der sich auskennt, die Mühe macht und einmal eine Liste von legalen und illegalen Programmen aufstellt. Denn ich bin sicher nicht der Einzige, der langsam etwas verunsichert ist.

    Wie schon mehrfach erwähnt, bieten die Gesetze viel Platz für Auslegungen, so dass jeder Anwender und jedes Gericht bei bestimmten Programmen hinsichtlich der Legalitätsfrage zu einen anderen Schluß kommen kann - selbst wenn jemand so eine Liste erstellen würde, so kannst du dich dann keineswegs darauf verlassen.

    P.S.: Nur die fraglichen Programme sind dann überhaupt illegal, und nicht deren Besitz oder die private Nutzung.

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