• hallo,

    kann mir jemand sagen wo ich mich informieren kann?

    wir sind letzten sommer in die stadt gezogen und haben während der ersten 3 monate mehrere tickets wegen angeblicher parkvergehen erhalten. da einige möglicherweise gerechtfertigt waren haben wir bezahlt und eben mehr drauf geachtet, auch wenn uns einige schon seltsam vorkamen ('überschreiten der parkfläche). aber wie gesagt, wir sind seitdem aufmerksam und achten wirklich drauf, nur in ausgewiesenen flächen zu stehen und dort nicht etwa noch 2-3 cm über den rand zu ragen.

    jetzt im januar gehts plötzlich wieder los, drei angebliche parkvergehen, eins davon wieder mal 'überschreiten der parkfläche', und ich bin mir ziemlich sicher, daß keins davon stimmt! wir achten wie gesagt genau darauf.

    ich weiß einfach überhaupt nicht wie man sich verhalten soll. klar werd ich widerspruch einlegen, aber wie soll die beweislast aussehen? die stadt macht ja keine fotos, die politesse notiert ein kennzeichen und das wars. in keinem der fälle gab's einen zettel am fahrzeug, so daß man nicht einmal weiß, wenn man gerade falsch geparkt haben soll, so daß man es entweder einsehen und fortan vermeiden kann, oder (per zeugen oder was auch immer) einen gegenbeweis antreten kann. stattdessen bekommt man mit 2-3 wochen verzögerung eine zalungsaufforderung.

    nebenbei weiß ich auch nicht, was 'überschreiten der parkfläche' sein soll.
    wenn's bedeutet, daß man nicht vollständig in die parkfläche hineingefahren ist und evtl. noch einige cm auf der straße steht kann ich mit sicherheit sagen daß wir das nicht tun, s.o.
    wenn allerdings die einzige freie parkfläche teilweise vom wagen auf dem parkplatz daneben, der heftig schräg steht, blockiert ist, so daß man nun ebenfalls schräg steht und evtl sogar 1-2 cm über der nächsten linie steht, dann weiß ich zwar nicht, wie man das realistisch vermeiden soll, denoch achten wir auch auf sowas. ich hab schon 'freie' parkplätze wegen sowas gemieden und eben weitergesucht.
    bei der knappen parkraumsituation in der stadt empfinde ich sowas als abzocke, zumal ich wie gesagt wirklich darauf achte korrekt zu stehen. immer wieder wundere ich mich darüber, wie gewisse (meist bonzen-)autos hier permanent tag für tag dreist im weg stehen, im halteverbot, halb neben parkflächen, oder sogar einfach auf der straße, die immer gleichen fahrzeuge an immer derselben stelle, und ich soll angeblich (beweis bitte) ein paar cm eine parkfläche überschritten haben?

  • Die Dörfler in der Stadt ;)

    Leider kann ich dir auch nicht sagen, wann die Parkfläche als Überschritten gilt. Ob die Reifen komplett oder nur teilweise oder ob schon ein Herrausragen der Motorhaube ausreicht.

    Was sicher spannend wird ist, ob die wirklich Fotos machen. Wenn ja, müsst ihr euch das mal ganz genau anschauen. Wenn nein, steht Aussage gegen Aussage, aber da wird dann ein Richter meistens dem Ordnungsbeamten mehr Stimmgewicht einräumen. Weil wer vermutet denn hinter Strafzetteln Abzocke :(

    Wenn du ein Automobilclubmitglied bist, kann dir vielleicht da geholfen werden.

    "Ist es schon Zeit, um Thaddäus den Tag zu vermiesen?"

  • Zitat von atumno

    ... aber wie soll die beweislast aussehen? die stadt macht ja keine fotos, die politesse notiert ein kennzeichen und das wars. in keinem der fälle gab's einen zettel am fahrzeug ...


    Du wurdest beschuldigt. Dir muss man etwas beweisen. Widerspruch ist da mit Sicherheit der korrekte Anfang, denn damit beginnt erst mal der Vorgang, der Beweise fordert.

    Ich werd mich mal bei der Bekanntschaft umhören, da haben schon einige Leute eine gewisse Erfahrung... oder zumindest Tipps, wer da helfen kann. Und Anwälte arbeiten besonders gern bei guten Erfolgsaussichten.

  • Also hier laufen die Parkwächter immer mit Digicams rum. Ich hab schon mehrmals gesehen, wie die Beweisfotos schießen, denn gegenüber vom Haus ist eine beliebte Falschparkerfläche.

    Aber woanders hab ich das bisher noch nicht so wahrgenommen. Widerspruch einlegen schadet sicher nicht. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen soll z.B. die Erfolgsaussicht nicht so schlecht sein, denn die Fotos die dort gemacht werden sind meist ziemlich mies.

    Es gibt eine Theorie, die besagt, dass das Universum sofort verschwinden und etwas noch Unerklärlicheres und Bizarres an seine Stelle treten wird, sobald jemand herausfindet, wofür es gut ist und warum es existiert.

    Es gibt eine andere Theorie, die besagt, dass das bereits geschehen ist.

  • Moin,

    ich denke, "dumm stellen" ist auf jeden Fall nicht verkehrt - Du hast keine Ahnung, was Dir überhaupt vorgeworfen wird und sie möchten doch bitte mal erklären, was 'überschreiten der parkfläche' überhaupt ist und wann und wo Du das gemacht haben sollst...

    ..mit Doku bitte!

    Gruß Karl

  • Ich kann mir auch gar nicht vorstellen, dass die Vorgehensweise wie geschildert rechtens ist. Du musst doch wenigstens ein Knöllchen am Wagen haben. Wie soll man denn ansonsten wissen, was man überhaupt "verbrochen" haben soll, wenn einem das erst nach 2-3 Wochen mitgeteilt wird.

    Cu Rippraff

    Blumige Grüße, Rippraff

  • Schließe mich hier der allgemeinen Meinung an. In unserem Rechtssystem ist ein Beschuldigter so lange unschuldig, bis ihm seine Schuld nachgewiesen werden kann. Die andere Seite ist in der Beweispflicht.

    Gruß, zisoft

  • Zitat von zisoft

    Die andere Seite ist in der Beweispflicht.


    Dummerweise wird den Bediensteten der Kommunen und der Polizei meist eine Glaubwürdigkeit zugemessen, dass deren Wort in vielen Fällen bereits ausreicht.

    Widersprüche gibt es hier nicht.

    Die Anhörung ist dazu da, dem Bürger die Möglichkeit zu geben, sich zur Sache zu äußern. Aus dem Grunde wird in der Regel bei der Feststellung der Ordnungswidrigkeit ein Hinweiszettel hinterlassen. Zur Beweissicherung wird meist ein Foto gemacht.

    Ist die Behörde nach der Anhörung weiter der Ansicht, dass die Ordnungswidrigkeit begangen wurde, hat sie sechs Monate ab dem Tag der Ordnungswidrigkeit Zeit, einen Bussgeldbescheid zu erlassen. Gegen diesen kann man Einspruch einlegen. Lenkt die Behörde hier nicht ein, geht es vor das Amtsgericht.

    Das beste wäre, sich von einem Anwalt beraten zu lassen. Dieser kann Akteneinsicht nehmen und sich die eventuell gemachten Fotos ansehen. Wurden keine Fotos angefertigt, liegt - auch wegen der fehlenden Hinweiszettel - die Vermutung nahe, dass die Stadtkasse aufgebessert werden soll. Das könnte dann von strafrechtlicher Relevanz sein.

    Gruß Frank

  • Zitat von Fr_An

    Dummerweise wird den Bediensteten der Kommunen und der Polizei meist eine Glaubwürdigkeit zugemessen, dass deren Wort in vielen Fällen bereits ausreicht.


    Die Aussage eines Polizisten wiegt AFAIK vor Gericht immer stärker, da dieser aufgrund seinens Diensteides quasi immer unter Eid aussagt.
    Ich bin allerdings nicht sicher, ob das auch bei Politessen (was ist eigentlich die maskuline Form ? Politeure ?! ;)) so ist.

    Gruß, Christian

  • Zitat von illCP

    Die Aussage eines Polizisten wiegt AFAIK vor Gericht immer stärker, da dieser aufgrund seinens Diensteides quasi immer unter Eid aussagt.


    Das hat weniger mit dem Diensteid als damit zu tun, dass es seine tagtägliche Arbeit ist. Man geht deshalb davon aus, das er dafür ausgebildet ist, besser weiß worauf es ankommt, sich darauf konzentriert und es sich besser einprägt/merkt. Dabei kann es allerdings auch mal vorkommen, dass etwas behauptet wird, was tatsächlich nie stattgefunden hat. Deshalb ist es immer besser Fotos und Protokolle anzufertigen bzw Aussagen schriftlich aufnehmen zu lassen. Aber das schweift jetzt ab.

    Gruß Frank

  • vielen dank für eure anregungen. gegen einen der bescheide (überschreiten der parkfläche) werde ich definitiv widerspruch einlegen. zwei sind wohl zutreffend, parkscheibe vergessen, parkschein überschritten (wenn auch beides nur für ein paar minuten), die zu bezahlen hab ich keine probleme.

    schreibt bitte gern weiter eure meinungen und vorschläge, ich werde melden, was sich ergibt...

  • Zitat von atumno

    ... parkschein überschritten (wenn auch beides nur für ein paar minuten), ...


    Überschreitung ist teurer als gar keiner. Entweder so viel einwerfen, dass man es bequem schafft oder gar keinen Schein ziehen. Da muss man nur abwägen, wenn eine Kontrolle wahrscheinlicher ist.

    Gruß Frank

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!