Nachfrage bei Anwaltskammer

  • Hallo,

    ich hab am Freitag was bei ebay versteigert und u.a. auch als Versandmöglichkeit versichertes Packet angegeben. Jetzt bekomme ich ne Mail von dem Typen, der verlangt ich soll das Ding zum unversicherten Preis, aber versichert versenden - versehen mit dem kleinen Hinweis, er würde schon Prozesse führen. ;)

    Ich hab ja den Namen und die Adresse von dem ******, kann ich da einfach so bei der dortigen Anwaltskammer nachfragen, ob der Typ registriert ist? Muss ja nicht unbedingt ein Anwalt sein, aber mich würde das schon einmal interessieren. :D

    Erschreckend:
    Über 60 Millionen Deutsche können nicht richtig Ostdeutsch.
    Schreib dich nicht ab - lerne Ostdeutsch.

  • Wenn es sich um ein Post-Paket (DHL) handelt, ist das grundsätzlich und ohne weiteres bis 500 € versichert.

    http://www.dhl.de/dhl?xmlFile=10222

    Zitat


    Transportversicherung
    Bei Verlust oder Beschädigung Ihres DHL Paketes haftet die Deutsche Post AG im nationalen Versand grundsätzlich bis 500 Euro (gegen Vorlage eines quittierten Einlieferungsbeleges). Darüber hinaus können Sie Ihre Sendungen bis 2.500 Euro bzw. bis 25.000 Euro versichern lassen.



    Das gilt allerdings nicht für Päckchen !

    Gruß, Christian

  • Zitat von DerEineRing

    ... Jetzt bekomme ich ne Mail von dem Typen, der verlangt ich soll das Ding zum unversicherten Preis, aber versichert versenden - versehen mit dem kleinen Hinweis, er würde schon Prozesse führen. ;)


    Meines Wissens sind Päckchen unversichert und Pakete (wie illCP schon schrieb) versichert, was sich auch im Preis niederschlägt. Wenn er den versicherten Versand fordert, muss er den entsprechenden Preis zahlen.

    Der Hinweis auf die Prozesse dient nur der Einschüchterung und ist mit Sicherheit von strafrechtlicher Relevanz.

    Ich würde ihm mitteilen, dass ich seine Forderung als versuchte Nötigung auffasse und ihn auffordern, den Kaufpreis und die Versandkosten zu überweisen. Anschließend versendest Du entsprechend bezahlten Versandart.

    Das Problem könnte sein, dass man für unversicherte Päckchen den Empfang nicht quittieren muss und es eben "nicht" ankommt. Dann hat in der Regel der Versender das Nachsehen. Kann natürlich sein, dass das Risiko beim Empfänger liegt, da er die Versandart bestimmt hat. Allerdings musst Du dann noch beweisen, dass Du es abgeschickt hast. Deshalb würde ich diese Versandart nicht unbedingt anbieten. Ist natürlcih vom Warenwert anhängig. Als Alternative könnte das Einschreiben dienen, wenn dies die Größe der Ware zulässt.

    Auf jeden Fall solltest Du eine Mitteilung an ebay schicken. Auch wenn es sich um einen geringen Betrag handelt, könnte sich eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft als sinnvoll erweisen. Denn mehrere Anzeigen rechtfertigen ein Verfahren wegen allgemeinem Interesse.

    Gruß Frank

  • Die Sache wird interessant:

    Diese Mail habe ich heute erhalten, nachdem ich dem Käufer geschrieben habe, was versicherter Versand kostet (das was in der Auktion angegeben wurde). Geantwortet habe ich noch nicht. Ich bin mir nicht sicher, ob er recht hat (wegen der Kommunikation während der Auktion).

    Zitat

    gelöscht


    Dass der Typ kein Anwalt ist ist klar. Ein Anwalt würde wissen, dass man da nicht "zur Polizei geht". Diese ganze Ausdrucksweise klingt nicht nach Anwalt.

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  • Meines Wissens nach, ist es an ihm, ob er die Bedingungen ekzeptiert die ich gestellt habe. So einen Unsinn von wegen ich hätte sein Gebot streichen müssen ist mir ja noch nie untergekommen. Zumal die Mail 5 Stunden vor Ende der Auktion kam und ich da glaube ich keine Gebote mehr streichen kann.

    Inzwischen bin ich so auf Dampf, sollte ich im Recht sein werde ich wohl egal was passiert Klage wegen Nötigung erheben.

    Ich hab auch was an ebay geschickt, mal sehen was die dazu sagen.

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  • Zitat von DerEineRing

    Ein Anwalt würde wissen, dass man da nicht "zur Polizei geht".


    Verstehe ich nicht. Strafanzeige stellt man bei dieser Ausdrucksweise besser bei der Polizei. Nur wer sich schriftlich gut ausdrücken kann, schreibt gleich an die Staatsanwaltschaft.

    Wenn Du kein Einschreiben angeboten oder ihm zugesichert hast, musst Du nicht so versenden. Hat er weniger überwiesen als er verpflichtet war, hat er seine Vertragspflichten nicht erfüllt.

    Verlangst Du nur die Auslagen für Porto und eventuell eine angemessene Verpackungspauschale, ist der Vorwurf der Bereicherung Unsinn. Wie er auf arglistige Täuschung kommt, ist nicht nachvollziehbar.

    Ich weiß zwar nicht, was da gelaufen ist, aber Du solltest mal prüfen, ob ein Einschreiben möglich wäre. Das heißt, ob die Ware von ihren Abmessungen als Brief durchgehen und auch unversehrt ankommen würde. Die Versicherungssumme beträgt 25 €. Höhere Summen kosten extra.

    Dann kannst Du ihm mitteilen, warum ein Einschrieben nicht in Frage kommt.

    Im Endeffekt könntest Du ihn auch auf Einhaltung verklagen. Ganz sicher solltest Du ihn von Deinen zukünftigen Auktionen ausschliessen.

    Zitat von DerEineRing

    Meines Wissens nach, ist es an ihm, ob er die Bedingungen ekzeptiert die ich gestellt habe.


    Das tut er, indem er das Gebot abgibt. Wenn er sich täuscht, muss er sein Gebot streichen lassen. Er kann lediglich eine Versandart auswählen und gegen offensichtlich überhöhte Versandkosten vorgehen.

    Zitat von DerEineRing

    Inzwischen bin ich so auf Dampf, sollte ich im Recht sein werde ich wohl egal was passiert Klage wegen Nötigung erheben.


    Das kannst Du nicht selbst. Dafür brauchst Du die Staatsanwaltschaft. Dort erstattest Du, wenn Du Dich beruhigst hast, Anzeige. Dann bist Du Zeuge und kannst maximal Klagenklage einreichen.

    Gruß Frank

  • Zitat von Fr_An

    Verstehe ich nicht. Strafanzeige stellt man bei dieser Ausdrucksweise besser bei der Polizei. Nur wer sich schriftlich gut ausdrücken kann, schreibt gleich an die Staatsanwaltschaft.

    Ja, war Frostposting. :nein:

    Zitat von Fr_An

    Das kannst Du nicht selbst. Dafür brauchst Du die Staatsanwaltschaft. Dann bist Du Zeuge und kannst maximal Klagenklage einreichen.



    Das hab ich schon gestern nach dem Eröffnen des Threads gemacht.

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  • Moin,

    ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Ist doch schade um die Zeit - Idioten gibts überall! Dem Typen klipp und klar schreiben, wie die Bedingungen sind - wünschen kann er sich ja was, aber wenn Du das nicht willst, weil nicht angeboten, guckt er halt in die Röhre!

    Unversichert bei so einem Heini sowieso nicht und unter (nicht verwandten) Zeugen einpacken + Fotos machen!

    Beschwerde bei eBay + negative Bewertung und gut...

    Gruß Karl

  • Bei einem solchen Fall würde ich am liebsten alles sofort einem RA übergeben. Egal ob Rechtsschutz oder nicht.

    Ein ordnungsgemäß verfasster Brief eines RA´s löst hier ganz bestimmt das Problem.
    eBay => Tummelplatz für Neurotiker

  • Zitat von Gleitz

    Bei einem solchen Fall würde ich am liebsten alles sofort einem RA übergeben. Egal ob Rechtsschutz oder nicht.

    Ein ordnungsgemäß verfasster Brief eines RA´s löst hier ganz bestimmt das Problem.
    eBay => Tummelplatz für Neurotiker

    Tja, blöde wie ich bin hab ich bisher keine Rechtsschutz. Rechtsanwalt kostet aber Geld.

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  • Hi

    das wird immer schlimmer bei ebay, jetzt bertügen schon die Käufer, mir erst neulich wieder passiert.


    Mein Tip , das ist alles heiße Luft .


    Was völlig außer acht bei euch bleibt, bist Du kein gewerblicher Verkäufer so trägt alleine der Käufer das Versandrisiko !!!!!!

    Das würde ich Ihm mitteilen, in netten Worten, entweder er löhnt nach oder Du verschickst es auf sein Risiko.

    Achja, einfach auf die E Bay AGBs verweisen, auch wenn da nichts zu drinsteht, wer keine Satzeichen und Groß und Kleinschreibung beherscht hat auch meißt die AGBs nicht gelesen.


    Solch dreisten Käufern antworte ich immer nett aber mit mindestens der gleichen Dreistigkeit.

    Gerne kopiere ich mal meinen letzten Fall hierher, Käufer kauft nen WasserMax in 1a Zustand (Garntieaustausch -- aber wegen der Dauer wurde ein Neugerät gekauft) der auch makellos funktionierte.
    Käufer kauft, bezahlt und schreibt nach 3 Tagen ich hätte Ihm ein altes vergilbtes kaputtes Gerät zugesandt.
    Polizei und tralalala .

    Ich dreist zurück, soll er bitte machen, ich habe die Seriennummer des Gerätes hier vorzuliegen incl. den Sendeschein des Garantieumtausches, dieser lässt zweifelsfrei rückschließen obn das von Ihm benannte Gerät auch meines ist.

    Achja, und dann der kleine Hinweis, wenn er bei der Polizei eine Anzwige wegen Betruges stellt, es sich dann herausstellt das seine Anzeige unlauter war, so ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Ihn, wegen vorsätzlicher Falschanzeige, ich für meinen Teil bin aus allem raus.

    Nie wieder was gehört von Ihm.

    Die Sache mit dem Garantieaustauschschein war gelogen, den hätte ich dann aus der Mülltonne fischen müssen


    max

  • So, ich hab dem jetzt geschrieben, dass er den Kaufpreis plus Porto für versicherten Versand überweisen soll. Ich habe außerdem auf eine mögliche Klage wegen Nichterfüllung der Vertragspflichten sowie Nötigung hingewiesen.

    Ich warte aber immernoch auf eine Reaktion von ebay. Die haben mich aufgefordert, die Mails an die weiterzuleiten. Als ich nach einer eMail-Adresse gefragt habe, wohin das passieren soll, haben die sich für meine Zusammenarbeit bedankt :hm::zorn: (ich hasse deren halb-automatisch erstellen Nachrichten)

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  • So, ich poste mal die Antwort die ich auf meine Mail bekommen habe:

    Zitat

    gelöscht


    Ich gebe zu, ich bin durch seine extrem von sich überzeugte Art und Weise etwas verunsichert. Wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass seine Argumentation von wegen er hätte ja nachgefragt wirklich rechtlich gültig ist.

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  • ich habe mal gedacht zu einem Geschäft gehört Angebot und Annahme - du hast nur was angeboten und er hat gesagt ich nehme es aber damit hast du noch nicht seine Bedingungen akzeptiert sondern nur er die deinen.
    Wenn es anders währe könnte ich 25 sec vor ende was ersteigen aber verlangen das es statt nach D nach zb China geliefert wird.
    Ich denke du bist nicht verpflichtet deine Aktionen zu beobachten und bei Fragen zu antworten . Wenn du das machst ist das ausschlieslich in einem Intresse das du mehr bekommst - aber niemand wird daraus einen Auskunftsanspruch machen können.

  • Zitat von seeigel

    ich habe mal gedacht zu einem Geschäft gehört Angebot und Annahme - du hast nur was angeboten und er hat gesagt ich nehme es aber damit hast du noch nicht seine Bedingungen akzeptiert sondern nur er die deinen.

    Genau. Wenn jemand in seinem Laden etwas ausstellt, ist das rechtlich gesehen ein Angebot, sondern eine "Aufforderung, dem Verkäufer ein Angebot zu unterbreiten". Der Verkäufer nimmt das dann (meistens) an. Das gleiche wenn man Werbung per Post gekommt. Ich denke bei ebay ist das nicht anders.

    Ich hab mal meinem alten Rechtsprofessor ne Mail geschrieben, mal sehen was der meint.

    Gibts denn nicht Anwälte, die sich speziell um solche Fälle kümmern und sich dann das Honorar vom Verklagten (falls dieser verliert) holen?

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  • hi.

    hab die sache mal mit meiner freundin diskutiert, die noch im jurastudium steckt. ist natürlich keine verläßliche information, nur unsere meinung.


    in den agbs steht zu vartragsmodifikationen durch anfragen von bietern kein wort. hätte mich auch sehr gewundert.

    du hast ein verkaufsangebot erstellt, die (versand)bedingungen gehen daraus klar hervor, durch sein gebot akzeptiert der käufer die bedingungen. man wird im gegenteil als bieter immer wieder darauf hingewiesen, daß man sich VOR abgabe eines gebotes vergewissern soll, ob man mit den bedingungen einverstanden ist.

    seine angebliche anfrage / forderung bedeutet gar nichts, er kann den vertrag nicht nach seinen wünschen modifizieren. er hat keine antwort erhalten - nun, das mag unfreundlich sein, aber schweigen begründet keine zustimmung!


    schreib ebay vielleicht nochmal an mit einem dringlichkeitsvermerk.


    was ich an der ganzen sache nicht verstehe ist das unverschämte auftreten des käufers. klar gibt es versandabzocke bei ebay, aber das kann man der auktionsbeschreibung entnehmen und solche auktionen ignorieren. ansonsten kann man doch einfach mal freundlich anfragen, oder? was will der ereichen? ich hatte mal einen fall, wo ich nach auktionsende um einen anderen (günstigeren) versand gebeten habe, da ich die umverpackung der ware nicht benötigte. verkäufer war einverstanden, alles ok.


    ich glaube immer mehr, eine rechtsschutzversicherung ist heutzutage wichtiger als eine feuerversicherung...

  • nicht aus den agbs, aber den ebay hilfe-seiten:

    Rücknahme eines Gebots

    Die Rücknahme eines Gebots ist nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig. Bevor Sie ein Gebot für einen Artikel abgeben, sollten Sie sich auf jeden Fall die Artikelbeschreibung aufmerksam durchlesen und das Bewertungsprofil des Verkäufers ansehen. Klären Sie im Vorfeld mit dem Verkäufer alle Fragen, die Sie zu einem Artikel haben. Denn beachten Sie: Gebote bei eBay sind bindend. Lesen Sie hierzu bitte § 9 Abs. 1 unserer AGB.

  • Ich habe dem jetzt eine Frist von 14 Tagen gesetzt, bis zu dem der volle Betrag zu zahlen ist. Wenn der nicht zahlt, werde ich wohl nicht versuchen, das Geld einzutreiben, ich denke da gibts zu viele Probleme. Ich traue dem da einiges zu.

    Ich habe schon Fotos gemacht, vom Artikel, nicht dass es später heißt, die Sache wäre defekt dort angekommen.

    Ich kann jetzt aber Leute verstehen, die sich da vor lauter Schreck vielleicht überrennen lassen. Ich hatte zwar von Anfang an der Meinung im Recht zu sein (was sich auch bestätigt hat), aber durch sein selbstgefälliges Auftreten war ich schon sehr verunsichert. Wenn man dann noch an (ältere) Leute gerät, die das Internet nur für ebay und mal email nutzen und sich dort nicht informieren (ebay-Grundsätze usw.), hat der leichtes Spiel.

    Nochmal's Danke für die Auskünfte. Ich werde mal schreiben wie das weiter geht. Ich mal irgendwie im Urin, da kommt noch was. :ja:

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