Angeregt durch die neue Signatur von Goodyear2001 habe ich mich mal auf die Suche begeben.
http://studium.mescalinum.de/raubkopierer_start.htm
Wenn ihr noch weitere Bilder habt , bitte posten!
Angeregt durch die neue Signatur von Goodyear2001 habe ich mich mal auf die Suche begeben.
http://studium.mescalinum.de/raubkopierer_start.htm
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Wow! :eek:
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Mein Vater möchte in absehbarer Zukunft seine Schallplatten auf CDs bringen (und das sind nicht wenige) da bräuchte ich unbeding so eine Anlage!
Also ich fände Filme saugen jetzt allerdings nicht so schlimm wie Kinderpornographie. Aber 5 Jahre bekommt man da doch nur wenn man alles und jeden Film zieht. Und wenn das auch noch nicht unbedingt die neusten Filme sind, sondern welche die schon im TV liefen denk ich mal guckt eh keiner mehr nach denen.
Darf man sich eigentlich Filme saugen, wenn man das Original im Schrank stehen hat? Die Frage stell ich mir schon seit längerem und fände es auch dumm sich Filme zu laden, wenn man selber Sicherungskopien erstellen kann, abere wie läuft das denn damit?
Zitat von matthiasbMein Vater möchte in absehbarer Zukunft seine Schallplatten auf CDs bringen (und das sind nicht wenige) da bräuchte ich unbeding so eine Anlage!
Das kann ich mit nem MP3 - Player machen. Line - IN Eingang in den Kopfhörer Ausgang vom Plattenspieler und dann einfach aufnehmen. Das wird dann als WAV gespeichert und kann dann am Computer nachbearbeitet werden. Funktioniert wunderbar
Zitat von Dussel0120Aber 5 Jahre bekommt man da doch nur wenn man alles und jeden Film zieht.
Du bekommst die 5 Jahre nur, wenn du das Gewerbsmäßig betreibst. Also Gewinn damit erwirtschaftest. Dazu kommt dann aber noch Steuerhinterziehung.
Das ist aber auch interessant:
ZitatAlles anzeigenStGb § 328
Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,1. wer ohne die erforderliche Genehmigung oder entgegen einer vollziehbaren Untersagung Kernbrennstoffe oder
2. wer grob pflichtwidrig ohne die erforderliche Genehmigung oder wer entgegen einer vollziehbaren Untersagung sonstige radioaktive Stoffe, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge geeignet sind, durch ionisierende Strahlen den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen herbeizuführen,
aufbewahrt, befördert, bearbeitet, verarbeitet oder sonst verwendet, einführt oder ausführt.
(2) Ebenso wird bestraft, wer
1. Kernbrennstoffe, zu deren Ablieferung er auf Grund des Atomgesetzes verpflichtet ist, nicht unverzüglich abliefert,
2. Kernbrennstoffe oder die in Absatz 1 Nr. 2 bezeichneten Stoffe an Unberechtigte abgibt oder die Abgabe an Unberechtigte vermittelt,
3. eine nukleare Explosion verursacht oder
4. einen anderen zu einer in Nummer 3 bezeichneten Handlung verleitet oder eine solche Handlung fördert.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unter grober Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten
1. beim Betrieb einer Anlage, insbesondere einer Betriebsstätte oder technischen Einrichtung, radioaktive Stoffe oder Gefahrstoffe im Sinne des Chemikaliengesetzes lagert, bearbeitet, verarbeitet oder sonst verwendet oder
2. gefährliche Güter befördert, versendet, verpackt oder auspackt, verlädt oder entlädt, entgegennimmt oder anderen überläßt
und dadurch die Gesundheit eines anderen, ihm nicht gehörende Tiere oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
(6) Die Absätze 4 und 5 gelten nicht für Taten nach Absatz 2 Nr. 4.
Das heißt, ich zünde lieber eine Atombombe als gewerbsmäßig Raubkopien zuverbreiten, weil wer sollte mich nach einer Atombombenexplosion noch verfolgen.
lol auch ein Argument.
dussel
Die Idee klingt einfach, aber so ein Gerät haben wir nicht. Wir werden wahrscheinlich den Schallplattenspieler mittels Phono-Vorverstärker mit Soundkarte verbinden.
Und dann die fünf Meter Schallplatten (nebeneinander) auf CD brennen!
Das wird sicher langweilig, denn AudioCDs sollte man ja nicht schnell brennen...
Ich mach das immer 24x übrigens: alles Gute zum 600.!
So Schallplatten dauern aber nur höchstens 40 Minuten, deshalb ist das ja nit sooo viel.
[OT=on]
dussel
Ich bin noch nicht 600! So jetzt bin ich es
Aber die Schallplatten haben fast alle zwei Seiten!
[OT=off]
Wieviel Jahre bekommen Raubkopierer wenn sie das nicht gewerblich tun?
DAS alles lasse man sich mal durch den Kopf gehen. Diese Relationen! :nein:
Ehrlich mal, jene Leute die solche Gesetze aushecken, sind doch völlig krank im Kopf! Alternative wäre die andere möglichkeit das sie gekauft sind. Von wem aber?
Ich weiss gar nich, nach was mir bei diesen Gedanken zuerst zumute ist...
:motz:
Zitat von mad-eddy
Ehrlich mal, jene Leute die solche Gesetze aushecken, sind doch völlig krank im Kopf! Alternative wäre die andere möglichkeit das sie gekauft sind. Von wem aber?
Hm, ich möchte mich jetzt nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber krank sind die glaube ich nicht. Man kann sich ja mal fragen, was die "nebenher" noch so treiben und woran die außerdem verdienen...
Zitat von mad-eddy
Ich weiss gar nich, nach was mir bei diesen Gedanken zuerst zumute ist...
:motz:
Auswandern?
und wenn man doch mit freiheitsstrafe verurteilt wird,
wird in den meisten fällen bis zu 2 jahren auf bewährung ausgelegt
(sofern man nicht verbestraft ist)
Zitat von matthiasbMindestens? Gibts bei Euch schon die Todesstrafe? :ani_lol:
Was heißt schon. NOCH!
Aber nur in Hessen
Deshalb muss Michael aufpassen.
Zitat von Hessische VerfassungArtikel 21
Gesetzliche Strafen(1) Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.
(2) Die Strafe richtet sich nach der Schwere der Tat.
(3) Alle Gefangenen sind menschlich zu behandeln.
Da aber im deutschen Grundgesetz die Todestrafe abgeschafft wurde und Bundesrecht Landesrecht sticht, gibt es die Todesstrafe nicht mehr.
und bei der Reform der hessischen Verfassung vor 2-3 Jahren wurde dies, trotz Forderungen, nicht gestrichen. :nein:
AARG!!
Selbst in unseren Hochsicherheitsgefängnissen geht es zu wie in einem Kurhotel und bei Euch gibts noch (wenn auch nur in Hessen) die Todesstrafe!
Wenn der Herr Beck sich nun entschließt in Rheinland - Pfalz für Steuerhinterzeihung auch noch die Todesstrafe einzuführen muss ich aber untertauchen :ani_lol:
Irgendwann gibts auch noch Gesetze zur Logoentfernung ich sehs noch in meiner :seher:
Wozu sollen den die Bilder gut sein ? Wollte mit meiner Sig nur klar machen das es schlimmere Dinge gibt als das kopieren von Filmen.
Hier noch ein paar
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