hi leute,
habe mal die unten stehende Mail als Anfrage bei der GEMA gestartet, nachdem neuerdings 9 Euro auf DVD-Brenner gezahlt werden müssen.
Sollte ich eine Antwort bekommen, lass ich es euch natürlich auch wissen
Was meint ihr denn zu dem Thema?
Sehr geehrter Herr Dr. Geyer,
wie verhält sich die Tatsache der nun eingeführten Zahlungen auf DVD-Brenner und wiederbeschreibbaren DVD-Medien zu dem neuen Urheberrecht, wonach das kopieren kopiergeschützer Datenträger illegalisiert wird?
Meiner Kenntnis nach sind beispielsweise Film-DVD ohne Kopierschutzmechanismen CSS und Macrovision fast nicht am Markt erhältlich, so dass jetzt faktisch jede Kopie illegal ist. Musik-CD mit diversen Kopierschutztechnologien sind ebenso stark auf dem Vormarsch und Spiel-Software wird nahezu ausschließlich mit Kopiergeschutz angeboten.
Sie erhalten nun Geld für Geräte bzw. Medien, die man legal gar nicht für die Speicherung GEMA-pflichtiger Inhalte verwenden können wird.
Ich verstehe die Nöte Ihrer Branche, sich der wachsenden illegalen Vervielfältigung entgegenzustellen und so wenigsten mit den Pauschalen auf Brenner und wiederbeschreibbarer Medien einen Teil der Verluste zu kompensieren, aber wie rechtfertigen Sie nun diese Vergütungen mit der neuen Gesetzeslage?
Nicht alles, was hinkt ist ein Vergleich, aber was würden Sie dazu sagen, wenn auf jeden neu ausgestellten Führerschein und auf jeden Liter Benzin ein pauschales Bussgeld erhoben wird, nur weil man davon ausgeht, dass der neue Verkehrsteilnehmer bestimmt den einen oder anderen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung begehen wird, bei dem er nicht erwischt werden wird?
Bleibt dann noch Raum für Schadensersatzklagen gegen Verwertungsrechtsverletzer? Man wird dem Verwertungsrechtsinhaber sicherlich entgegenhalten können, dass er mit Gerät und Medium ein Recht auf Speicherung GEMA-pflichtiger Inhalte pauschal erworben habe. So ist zumindest die Aussage von Prof. Dr. Reinhold Kreile in dem Artikel http://www.gema.de/kommunikation/…m20030807.shtml auch zu verstehen; wenn die Zahlung der Sicherung der Autorenrechte dient, dann "kauft" sich der Privatkopierer mit dem Brenner und dem Rohling das Recht auf eine Kopie.
Für eine kurze Erläuterung via Mail währe ich Ihnen sehr verbunden.