Neues Urhebergesetz: Ist das erlaubt?

  • Was mich interessieren würde:

    Im Gesetz heißt es, dass das Umgehen wirksamer technischer Maßnahmen zu Verhinderung des Kopierens verboten ist.
    Angenommen ich habe einen Stand-Alone Hifi CD-Recorder und habe diesen mit einem digitalen Kabel mit meinem CD Player verbunden. Wenn ich nun eine Kopie anfertige, umgehe ich doch keine wirksame Maßnahme! Die geschützte CD sollte im CD Player ja abspielbar sein (was leider nicht immer der Fall ist) und deshalb kann ich diese auch kopieren. Dafür brauch ich keine speziell Hardware oder Software. Genauso wenn ich meinen CD Player über SPDIF an meiner Soundkarte anschließe.
    Würde mich mal interessieren wie das wohl zu interpretieren ist!

    Zum anderen: Analoge Kopien sind offensichtlich vom Gesetz nicht abgedeckt. Im Klartext heißt das, man darf die CDs kopieren, solange der Kopiervorgang selbst analog, also verlusstbehaftet abläuft, also z.B. wenn ein CD Player über ein analoges Kabel an der Soundkarte am PC oder an einem SA Recorder angeschlossen ist. So, und wer bitte soll dann (mit einfachen Mitteln) nachweisen können, ob eine Kopie analog oder digital durchgeführt wurde. Wenn ich behaupte, meine CD Sammlung wurde vollständig analog kopiert dann können die praktisch auch nichts machen. Ich denke nicht, dass die CDs dann einzeln analysiert und mit dem Original Bit-weise verglichen werden.
    Es gibt da mit Sicherheit genung Lücken im Gesetz, um nach wie vor Kopien anfertigen zu können.

  • :( Schon wieder eine Rechts-Diskussion...
    __

    Meine Meinung (ohne Gewähr oder Beweis):

    1) Analoge Kopien von CD sind mit Sicherheit auch weiterhin erlaubt, wohl vor allem weil dabei nicht 100% der Qualität erhalten bleiben kann...

    2) Wenn dein digitales Aufnahmegerät die Arbeit verweigert, weil im digitalen Datenstrom ein Kopierschutzbit gesetzt ist, dann darfst du nichts dagegen unternehmen. Ist jedoch dem digitalen Aufnahmegerät das Kopierschutzbit egal, dann kannst du auch nichts dafür... - Das einzige, was dir dann noch mit Sicherheit fehlt, sind exakt die selben Startpunkte der Tracks.

  • Bei Hifi Geräten ist aufgrund des Kopierschutz-Bits eine digitale Kopie möglich. Das wird sich, soweit ich weiß auch nicht ändern. Also bist du auch der Meinung, dass mit einem digital an der Soundkarte angeschlossenen CD Player die Kopie vom Original erlaubt ist.
    Übrigens: meine Soundkarte erkennt, wenn das Kopierbit gesetzt ist und verweigert dann die Aufnahme über SPDIF-IN. Allerdings wenn es nicht gesetzt ist kann ich die Kopie dann weiterkopieren so oft ich will.

    *EDIT*:

    Was ist eigentlich mit CD-ROM-Laufwerken, welche kopierschutzverträglich sind? Wenn mein Brenner eine geschüzte Audio CD einliest ohne das ich was besonderes machen muss (z.B. einfach nur mit Audiograbber oder EAC einlesen) dann habe ich doch nicht böses gemacht, oder?

  • Was verstehst du unter einlesen? Wenn ein Kopierschutz drauf ist, was ja eigentlich auf der Außenhülle vermerkt sein muß, darf vom Inhalt nichts auf deine Platte. Zumindest nicht durch den Einatz Kopierschutzumgehender Tools.

  • Wenn das so ist, dann ist die die Sache klar. Allerdings bleibt mir nach wie vor die Möglichkeit, die CD analog über die Soundkarte einzuspielen, das ist ja offensichtlich erlaubt. Und wer soll mir das dann bitte nachweisen?

    Ah, du hast editiert:

    Wenn ich z.B. den Plextor Premium habe, welcher ja bekanntlich alle geschützten Audio CDs auch OHNE speziell Tools ausliest, dann ist das legal? Mit dem Plextor kannst du alle Audio-CDs auch z.B. mit Nero kopieren. Es ist dann also keine illegale Software am Werk.

  • § 53 UrhG macht keinen Unterschied zwischen eine digitalen und analogen Kopie. Diese Schrankenreglung erlaubt eine Kopie im engen Rahmen.

    Zu mehr werde und kann ich mich im Moment nicht äußern. Vielleicht in ein paar Tage mehr.

  • hallöle,

    wie gleitz schon schrieb, es gibt keinen rechtlichen unterschied zwischen analoger und digitaler kopie, d.h. auch analoge kopierschutzmechanismen dürfen nicht umgangen werden. es gibt halt nur mehr digitale kopierschutztechniken....

    das umgehen von kopierschutzmaßnahmen aller art ist zwar nicht erlaubt, aber nicht mit strafe bewährt, wenn man nicht kommerziell (also profi pirat, der seine kopien verkauft) handelt. d.h. wer privat seine sicherheitskopie von einer dvd /audio-cd trotz auf dem original vorhandenem kopierschutz macht, der muß nicht mit einem besuch des staatsanwalts und der polizei rechnen, aber er kann vom inhaber der verwertungsrechte auf dem zivilrechtsweg auf schadensersatz und unterlassung verklagt werden.
    ob das dann allerdings erfolg haben kann, wag ich zu bezweifeln, denn mit der gema-gebühr auf brenner und rohling hat man schließlich schon pauschal schadensersatz an die medienindustrie geleistet. http://www.gleitz.de/wbb2/thread.php?threadid=1731&sid=

    ob ein unempfindliches laufwerk zum auslesen auch ein umgehen ist, würde ich erstmal mit ja beantworten. hier ist die interne fehlerkorrektur des laufwerks das "crack-tool". das gesetz sagt schließlich relativ klar, dass jeder kopierschutz als wirksam anzusehen ist, egal ob er auch relativ einfach (durch spezielle software oder hardwareeinsatz) zu umgehen ist.
    bin mal gespannt, wann es der erste anwalt der medienmafia versucht, die laufwerkshersteller dahingehend zu verklagen, dass sie keine "unempfindlichen" laufwerke mehr herstellen.
    :evil:

    Ciao
    Ligretto1

  • Zitat

    Original von ligretto1
    ob ein unempfindliches laufwerk zum auslesen auch ein umgehen ist, würde ich erstmal mit ja beantworten. hier ist die interne fehlerkorrektur des laufwerks das "crack-tool". das gesetz sagt schließlich relativ klar, dass jeder kopierschutz als wirksam anzusehen ist, egal ob er auch relativ einfach (durch spezielle software oder hardwareeinsatz) zu umgehen ist.


    Wow! Respekt!! Du hast §95a Absatz 2 begriffen? Da hast Du mir einiges voraus. Ich grübel jetzt schon länger, was wohl nun unter "wirksamen technischen Maßnahmen" zu verstehen ist. ;)

  • Zitat

    Original von Micha Oe
    ... jedenfalls ist heute das neue Urheberrecht im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Morgen ist es damit wirksam.


    Dass ist nicht korrekt.

    Zitat

    Artikel 6

    Inkrafttreten

    (1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tage nach der Verkündung in Kraft.

    (2) Es treten in Artikel 1 Nr. 34 der § 95b Abs. 2 und der § 95d Abs. 2 sowie in Nr. 42 der § 111a Abs. 1 Nr. 2 und 3 und der Artikel 3 am 1. September 2004 in Kraft.


    Damit tritt ein Teil des Gesetzes erst in knapp einem Jahr in Kraft.

    Gruß Frank

  • hi micha oe,

    hier lässt sich der gesetzgeber zu dem § 95a aus (seite 63 f. ) http://www.bmj.bund.de/images/11476.pdf

    demnach ist jeder kopierschutz als wirksam anzusehen, auch wenn dessen umgehung mittlerweile jeder DAU praktizieren kann.

    Ist meiner meinung nach auch die einzig sinnvolle interpretationsmöglichkeit (unter dem gesichtspunkt was der gesetzgeber mit dem gesetz erreichen will). denn: wenn ein kopierschutz total wirksam (also nicht zu knacken) ist, dann kann man logischerweise auch keine lauffähige kopie machen, also keiner gegen § 95a verstoßen.
    Laut dieser Norm soll aber doch gerade das kopieren trotz kopierschutz verboten werden... das setzt voraus, dass ein kopierschutz eben nicht 100%ig im technischen sinne "wirksam" ist.

    Ich denke, dass der wortlaut des § 95a "wirksame technische maßnahmen" eine bagatell-linie bilden soll, d.h. es doch schon irgendeine kopierschutzmethode auf dem datenträger sein muss, die das schlichte auslesen mit einem dateibrowser (windoof explorer etc) oder 1:1 kopieren mit nero, winoncd etc unterbindet. Ein Aufdruck auf der Verpackung "kopieren nicht möglich" ist dann jedenfalls kein wirksamer schutz....

    bin jedenfalls mächtig gespannt, wann der bundesgerichtshof seine ersten urteile zu dieser norm fällt.

    Ciao
    Ligretto1

  • Hallo Ligretto1,

    so in etwa sehe ich dass auch. "Kopieren nicht möglich" ist wie Verhüten mit Liebesperlen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es lange dauert, bis die ersten Klagen eingereicht werden.

    Gruß Frank

  • Nachtrag: Wer eine amüsante halbe Stunde verbringen möchte, sollte mal das Positionspapier der Musikindustrie runterladen (Link auf der Heise-Seite). Dort steht auf Seite 5, wie sie sich die Zukunft der Privatkopie vorstellen (kostenpflichtig), auf Seite 6 dann, warum sie trotzdem noch Gebühren auf Rohlingen kassieren wollen.

  • Zitat

    Original von Heise
    Anstelle der Nachweispflicht der Industrie soll eine "gesetzliche Vermutung zugunsten der Leistungsschutzberechtigten" treten - ...


    Das finde ich immer noch am Besten. Würde ja nur die deutsche Rechtsauffasung "etwas" untergraben. :Kopfschütteln:

    Gruß
    Arlsair

  • hi,

    zur "unschuldsvermutung": natürlich gilt die, aber nicht überall. wobei das wort "unschuldsvermutung" etwas falsch liegt, denn hier geht es um eine sogenannte beweislastumkehr im zivilrecht. normalerweise hat in einem schadensersatzprozes o.ä. der kläger zu beweisen, dass ihm der anspruch zusteht. hier also GEMA und Co, daß die Kopie illegal war. Da das Urheberrecht eine ziemlich komplexe sache ist (beispiel der sogenannte "Erschöpfungsgrundsatz", wonach sich ein urheberrecht durch bestimmte veröffentlichungsformen in luft auflöst...) muss bisher der Musikverband etc nachweisen, dass für das werk überhaupt ein in ihren rechten bestehender Urheberschutz besteht, bevor sie von einem "piraten" schadensersatz verlangen kann.

    eine der letzten großen beweislastumkehrungen zugunsten der verbraucher hat das neue sachenrecht gebracht. hat man früher ein gerät gekauft und festgestellt, dass es kaputt war, so hatte man dem verkäufer zu beweisen, dass es schon kaputt über den ladentisch gegangen ist. mit der reform des sachenrechts hat man jetzt 2 jahre gewährleistung und bei einem mangel hat der VERKÄUFER in den ersten 6 monaten ab kaufdatum zu beweisen, dass das gerät nicht defekt war, als er es dem kunden übergeben hat.

    Solche "beweislastumkehrungen" gibts im zivilrecht noch an einigen anderen stellen. es wird somit nicht etwas noch nie dagewesenes von der Medienindustrie gefordert.

    verkaufszahlen von brennern und rohlingen sind harte fakten, ebenso die umsatzentwicklung der medienindustrie. schwammiger wird´s schon bei verlässlichen auswertungen von internetdownloads. wie man allerdings diese zahlen miteinander in verbindung bringt ist so eine sache... hier hat die medienlobby jedenfalls ganze arbeit geleistet, dem gesetzgeber ordentlich was vorzujammern :evil:
    Das ein musikalbum auf venyl 1980 halb so viel gekostet hat, wie auf CD und dass man die preise durch sinkende produktionskosten (CD-Presswerke) nie an den verbraucher weitergegeben hat, obwohl venyl tot ist, hab ich ja schon an anderer stelle moniert...

    Ciao
    Ligretto1

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